60 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte


 

Kommentar von Alexander v. Bischoffshausen
Präsident der IGFM
IGFM, Dezember 2008

 

 

Alexander von Bischoffshausen,
Präsident der IGFM

Am 10. Dezember 2008 jährt sich die Unterzeichnung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen zum 60. Mal. Die Hoffnung, dass diese Selbstverpflichtung der Staaten der Grausamkeit Einhalt gebietet, mit der ganze Völker in der ersten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts Opfer von Genozid und Krieg geworden sind, hat sich nicht erfüllt. Weiterhin gelingt es Rassen- und Klassenideologen, Warlords oder extremistischen Religionsführern, Menschen einer bestimmten Weltsicht zu unterwerfen oder ihnen das Recht auf unversehrtes Menschsein abzusprechen.

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte hat aber auch Großes erreicht: So beispielsweise, als vor zwanzig Jahren eine diktatorische Weltmacht angesichts der massenweisen Geltendmachung der Menschenrechte zusammenbrach. Erst das verbriefte, universell geltende Menschenrecht macht den Menschen als einzigartiges Individuum zum Subjekt eines völkerrechtlich verbindlichen Schutzes.

Daher darf diese Menschenrechtserklärung nicht zu einem Museumsstück werden. Sie muss ihre Geltungskraft nicht nur in der Auseinandersetzung mit überkommenen Staatsideologien, sondern auch angesichts neuer, nicht immer staatlicher Herausforderungen beweisen. Solche erkennen wir, wo Menschen zu Instrumenten degradiert werden etwa von Religionsführern, die absolut jeden Lebensbereich durchdringen wollen, oder Wirtschaftsführern, die im globalen Wettbewerb nach absoluter Effizienz jenseits des Faktors Mensch streben. Aber auch, wo der Staat ein legitimiertes Gewaltmonopol zugunsten von Machtstrukturen wie Bürgerkriegsparteien, Privatarmeen oder organisierter Kriminalität preisgibt oder einseitigen religiösen Unterwerfungsansprüchen keinen Widerstand entgegensetzt, muss er sich heute von der internationalen Öffentlichkeit an seine menschenrechtlichen Verpflichtungen erinnern lassen. Darum sind die Elemente der Deklaration zu stärken, die die Verantwortung des Staates für die Sicherheit seiner Bürger festschreiben.

Es wird zukünftig noch mehr darum gehen, den Anspruch der UN-Menschenrechtserklärung nicht nur zu (ver-)wahren, sondern auch anderswo aktiv einzufordern. Die Erklärung gebietet, nicht der Gier nach kurzfristigen wirtschaftlichen oder politischen Erfolgen nachzugeben, sondern Kooperationen zu begründen, die nachhaltig sind. Nachhaltigkeit als ein wichtiges Prinzip nicht nur für den Umweltschutz oder die Bewertung neuer Finanzprodukte, sondern auch zur Begründung fundierter politischer und wirtschaftlicher Kooperation, die auch darauf abzielt, Menschen ihren befriedeten Lebensraum zu ermöglichen, sie zu bewahren vor Vertreibung, Versklavung oder ideologisch/religiöser Bevormundung. Tibet, Dafur, Kongo stehen für eine Unzahl aktueller Fälle von schlichter, aber systematischer Menschenverachtung, die dringend unser politisches und gesellschaftliches Engagement erfordern.

Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte hat mit vielen Aktivitäten auf die neuen Bedrohungen für die Menschenrechte reagiert. Sie bildet auf allen Kontinenten ein internationales Netzwerk von Menschenrechtlern; sie unterstützt weltweit Bürgerrechtler und aus politischen und religiösen Gründen Gefangene; sie hilft denen, die durch Machtwillkür in sklavenähnliche Abhängigkeit oder in existentielle Not geraten sind, mit immaterieller und humanitärer Hilfe, sie setzt sich für die Gleichberechtigung von Mann und Frau und für die Ächtung der barbarischen Strafen ein. Vor allem tut die IGFM aber auch noch das, was sie zu einer großen Menschenrechtsorganisation gemacht hat: Sie gibt Verfolgten in aller Welt, die niemand mit ihren Anliegen und Hilferufen hören will oder kann, eine Stimme.

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Alexander v. Bischoffshausen

 

 

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