Appell zu drohenden Steinigungen im Iran


Appellvorschlag
Briefporto aus Deutschland in den Iran: 1,53 Euro
[Wie schreibe ich einen Appellbrief ...]

 

Staatoberhaupt (Geistlicher Führer)
His Excellency
Ayatollah Sayed 'Ali Khamenei
Leader of the Islamic Republic
The Office of the Supreme Leader
Shoahada Street, Qom
Islamische Republik Iran
Fax: (00 98) 251-7774 2228
eMail: info@leader.ir; istiftaa@wilayah.org

 

Staatspräsident
His Excellency
Mahmoud Ahmadinejad
The Presidency
Palestine Avenue
Azerbaijan Intersection
Tehran, Islamische Republik Iran
eMail: dr-ahmadinejad@president.ir oder über www.president.ir/email

 

Justizminister
His Excellency
Ayatollah Mahmoud Hashemi Shahroudi
Head of the Judiciary
Ministry of Justice
Panzdah-Khordad Square
Tehran, Islamische Republik Iran
Fax: (00 98) 21-3390 4986
eMail: info@dadgostary-tehran.ir

Drohende Steinigungen:

Kobra Najjar, Kheiriyeh Valania, Iran Eskandari, Malak Ghorbani, Soghra Mowlayi, Ashraf Kalhori, Fatemeh, Abdollah Farivar und Leila Ghomi

Exzellenz,

ich wende mich an Sie, um Sie auf mehrere drohende Steinigungen in der Islamischen Republik Iran aufmerksam zu machen.

Der Iran hat Ende 2002 ein Steinigungsmoratorium verkündet. Zusätzlich hatte der iranische Justizminister Ajatollah Haschemi-Schahrudi Anfang Februar 2003 dem damaligen EU-Außenkommissar Chris Patten zugesagt, die Steinigung als Hinrichtungsform abzuschaffen. Dennoch sind auch danach Steinigungsurteile verhängt und zum Teil auch vollstreckt worden.

Die Steinigung verstößt wegen ihrer außerordentlichen Grausamkeit nicht nur gegen die Grundsätze der Menschlichkeit, sie steht auch im krassen Widerspruch zu internationalem Recht. Die Steinigung verstößt gegen die Artikel 3 und 5 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und die Artikel 6 und 7 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte, die das Recht auf Leben und das Verbot von Folter und unmenschlicher Bestrafung festschreiben. Der Iran hat den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte ratifiziert und sich damit freiwillig, aber völkerrechtlich verbindlich, zu dessen Einhaltung verpflichtet.

Die Steinigung für Vergehen wie "Ehebruch" verstößt zudem gegen allgemeine Rechtsgrundsätze, da es sich um eine völlig unangemessene Bestrafung handelt. Sie steht ebenso in eklatantem Widerspruch zur Anti-Folter-Konvention der Vereinten Nationen.

Ich appelliere daher an Sie, Ihren Einfluss geltend zu machen, dass im Iran die Hinrichtungsform der Steinigung abgeschafft wird, dass Ehebruch nicht mehr mit der Todesstrafe geahndet wird und dass die Verfahren der genannten Personen neu aufgenommen werden.

Hochachtungsvoll

Kopie an:

Botschaft der Islamischen Republik Iran in Deutschland
Podbielskiallee 65-67
14195 Berlin
Tel: 0 30/8 43 53-0
Fax: 0 30/8 43 53-5 35
E-Mail: iran.botschaft@t-online.de
www.iranembassy.de

Botschaft der Islamischen Republik Iran in Österreich
Jaurèsgasse 9
A-1030 Wien
Tel: 00431 712 26 57
Fax: 00431 713 57 33
eMail: public@iranembassy-wien.at

Botschaft der Islamischen Republik Iran in der Schweiz
Thunstrass 68
3000 Bern 6
Tel: +41 031 351 08 01
Fax: +41 031 351 56 52
eMail: Ambassador@iranembassy.ch ; Political@iranembassy.ch

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