Appell zu drohenden Steinigungen im Sudan


Appellvorschlag
Briefporto aus Deutschland in den Sudan: 1,53 Eu
[Wie schreibe ich einen Appellbrief ...]

 

Staatspräsident und Oberbefehlshaber der Streitkräfte
His Excellency
Lieutenant-General Omar Hassan Ahmad al-Bashir
President and Commander-in-Chief of Armed Forces
President's Palace
PO Box 281
Khartoum, Sudan
Fax: (00 249) 183 771 651; (00 249) 183 787 676; (00 249) 183 783 223

 

Justizminister
His Excellency
Mr Muhammad Ali al-Maradhi, Minister of Justice
Ministry of Justice
PO Box 302
Khartoum, Sudan
Fax: (00 249) 183-780 796

 

Drohende Steinigungen:

Sadia Idries Fadul und Amouna Abdallah Daldoum

Exzellenz,

ich wende mich an Sie, um Sie auf die drohenden Steinigungen von Frau Sadia Idries Fadul und Frau Amouna Abdallah Daldoum in der Republik Sudan aufmerksam zu machen. Beide Frauen sind wegen angeblichen Ehebruchs Erstinstanzlich zum Tod durch Steinigung verurteilt worden. Im April 2007 ein Berufungsgericht im Bundesstaat al-Dschazira die Steinigungsurteile gegen die zwei Sudanesinnen aufgehoben und eine Wiederaufnahme des Verfahrens angekündigt. Das abschließende Urteil steht noch aus.

Die Steinigung verstößt wegen ihrer außerordentlichen Grausamkeit nicht nur gegen die Grundsätze der Menschlichkeit, sie steht auch im krassen Widerspruch zu internationalem Recht. Die Steinigung verstößt gegen die Artikel 3 und 5 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und die Artikel 6 und 7 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte, die das Recht auf Leben und das Verbot von Folter und unmenschlicher Bestrafung festschreiben. Der Sudan hat den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte ratifiziert und sich damit freiwillig, aber völkerrechtlich verbindlich, zu dessen Einhaltung verpflichtet.

Die Steinigung für Vergehen wie "Ehebruch" verstößt zudem gegen allgemeine Rechtsgrundsätze, da es sich um eine völlig unangemessene Bestrafung handelt. Sie steht ebenso in eklatantem Widerspruch zur Anti-Folter-Konvention der Vereinten Nationen.

Ich appelliere daher an Sie, Ihren Einfluss geltend zu machen, dass im Sudan die Hinrichtungsform der Steinigung abgeschafft wird, dass Ehebruch nicht mehr mit der Todesstrafe geahndet wird und dass die genannten Frau ohne Auflagen freigelassen werden.

Hochachtungsvoll

Kopie an:

Botschaft der Republik Sudan in Deutschland
Kurfürstendamm 151
10709 Berlin
Tel:0 30/8 90 69 80
Tel:0 30/89 40 96 93
eMail: post@sudan-embassy.de

Botschaft der Republik Sudan in der Schweiz
Case Postale 335
1211 Genf 19
Avenue Blanc 49
Tel: (022) 73 12 666

Botschaft der Republik Sudan in Österreich
Reisnerstr. 29
1030 Wien
Tel: (00431)71 02 343

 

Menschenrechtsbeauftragter der Regierung
His Excellency
Dr. Abdel Moneim Osman Taha
Advisory Council for Human Rights
Khartoum, Sudan
eMail: human_rights_sudan@hotmail.com

© Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM), deutsche Sektion e.V. Spendenkonto: 23 000 725, Taunussparkasse, BLZ 512 500 00

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