Appellvorschlag: Abdelkarim Siaghi


Seine Exzellenz
Staatspräsident Abdelaziz Boutaflika

via
Algerische Botschaft
S.E. Botschafter Madjid Bouguerra
Görschstr. 45
13187 Berlin
Fax: 0 30 48098716
Botschafter@algerische-botschaft.de


Exzellenz,

der Konvertit Abdelkarim Siaghi wurde am 25. Mai 2011 in erster Instanz  in  Oran  für schuldig befunden, gegen Artikel 144 (b) 2 des Strafgesetzbuchs verstoßen zu haben. Artikel 144 (b) 2 sieht für jeden Strafen vor, der "den Propheten und die Boten Gottes beleidigt oder das Dogma oder die Lehre des Islam herabsetzt, sei es durch Schriften, Zeichnungen, mündliche Äußerungen oder auf andere Weise".

Siaghis einziges Vergehen: Er schenkte einem Nachbarn eine christliche CD. Dieser beschuldigte ihn daraufhin der Evangelisation und Beleidigung des Propheten. Siaghi bestreitet die Vorwürfe. Obwohl die Anklage weder einen Zeugen stellte noch Beweise vorlegte, wurde Abdelkarim Siaghi zu 5 Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von umgerechnet 1.900 Euro verurteilt. Dies ist das höchste Strafmaß für Verstöße gegen Artikel 144.

Eine Verurteilung aufgrund des genannten "Straftatbestands" steht in klarem Widerspruch zu dem für Algerien seit dem 12. September 1989 völkerrechtlich bindenden Internationalen Pakt über Bürgerliche und Politische Rechte. Darin heißt es in Artikel 18:

(1) Jedermann hat das Recht auf Religionsfreiheit. Dieses Recht umfasst die Freiheit, eine Religion eigener Wahl zu haben oder anzunehmen, und die Freiheit, seine Religion allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Gottesdienst, Beachtung religiöser Bräuche, Ausübung und Unterricht zu bekunden.

(2) Niemand darf durch Zwang in seinem Recht auf Religionsfreiheit eingeschränkt werden.

Ich appelliere an Sie, Ihren Einfluss für die sofortige und bedingungslose Freilassung von Herrn Abdelkarim Siaghi geltend zu machen.


Hochachtungsvoll

 

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