Appellvorschlag Iran: Bahai - Verfolgung einer Minderheit


(Briefporto aus Deutschland: 1,70 Euro)

Appelladressen:
(direkt oder über die jeweilige iranische Botschaft mit der Bitte um Weiterleitung)

 

His Excellency Ayatollah Sayed - Ali Khamenei
The Office of the Supreme Leader Islamic Republic
Shahid Keshvar Doust Street,
Tehran
Islamische Republik Iran
eMail: info@leader.ir

 

His Excellency Mahmoud Ahmadinejad
The Presidency
Palestine Avenue Azerbaijan Intersection
Tehran
Islamische Republik Iran
eMail: dr-ahmadinejad@president.ir

 

Botschaft der Islamischen Republik Iran
Podbielskiallee 65-67
Fax: 030-8435 3535
14195 Berlin
eMail: iran.botschaft@t-online.de
oder via website: www.president.ir/email

 

Botschaft der  Islamischen Republik Iran
Thunstrasse 68
Postfach 227
3000 Bern 6
Schweiz
Tel: 0041-3135108-01
Fax: 0041-3135108-12
eMail: Ambassador@iranembassy.ch

 

 

Exzellenz,

ich schreibe Ihnen, um Sie auf die Verfolgung der Bahai in Ihrem Land und die Verhaftung des Führungsgremiums der Bahai aufmerksam zu machen.

Der in Persien entstandenen Religionsgemeinschaft der Bahai wird in der Islamischen Republik Iran ein Existenzrecht verweigert. Seit 1980 wird Bahai der Zugang zu staatlichen und privaten Hochschulen und Universitäten verwehrt. Am 29.8.1983 wurden offiziell alle Bahai-Verwaltungsgremien verboten, mehrere ihrer Mitglieder hingerichtet.

Die sieben Mitglieder des informellen Führungsgremiums sind im Teheraner Evin-Gefängnis inhaftiert. Sechs von ihnen wurden am 14. Mai 2008 in ihren Häusern in Teheran verhaftet, die siebte Person bereits am 5. März 2008 in Mashhad. Eine offizielle Anklage lag über Monate nicht vor.

Die Inhaftierung ohne offizielle Anklage, ohne Akteneinsicht und ohne Zugang zum Rechtsbeistand steht in klarem Widerspruch zu internationalen Rechtsstandards für die Behandlung von Gefangenen. Die schwerwiegende Diskriminierung und Verfolgung von Bahai wegen ihres Glaubens ist eine Verletzung des Völkerrechts und der Rechtsgrundsätze der Vereinten Nationen.

Der Iran hat den völkerrechtlich bindenden Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Reche ratifiziert. Darin heißt es in Artikel 18:

1. Jedermann hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Dieses Recht umfasst die Freiheit, eine Religion oder eine Weltanschauung eigener Wahl zu haben oder anzunehmen, und die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Gottesdienst, Beachtung religiöser Bräuche, Ausübung und Unterricht zu bekunden. 2. Niemand darf einem Zwang ausgesetzt werden, der seine Freiheit, eine Religion oder eine Weltanschauung seiner Wahl zu haben oder anzunehmen, beeinträchtigen würde.

Ich appelliere an Sie, sich für die sofortige und bedingungslose Freilassung der Angehörigen des Bahai-Führungsgremiums und ein sofortiges Ende der Diskriminierung und Verfolgung der Bahai einzusetzen.

Hochachtungsvoll


 

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