Appellvorschlag: Sakine Mohammadi Ashtiani


(Briefporto aus Deutschland: 0,75 Euro)

Appelladressen:
(direkt oder über die jeweilige iranische Botschaft mit der Bitte um Weiterleitung)

 

His Excellency Ayatollah Sayed - Ali Khamenei
The Office of the Supreme Leader Islamic Republic
Shahid Keshvar Doust Street,
Tehran
Islamische Republik Iran
eMail: info@leader.ir

 

His Excellency Mahmoud Ahmadinejad
The Presidency
Palestine Avenue Azerbaijan Intersection
Tehran
Islamische Republik Iran
eMail: dr-ahmadinejad@president.ir


Mohammad Javad Larijani - Secretary General, High Council for Human Rights
Howzeh Riassat-e Ghoveh Ghazaiyeh
Pasteur St, Vali Asr Ave.,
South of Serah-e Jomhuri
Tehran 1316814737
Islamic Republic of Iran
Fax: +98 21 3390 4986


Botschaft der Islamischen Republik Iran
Podbielskiallee 65-67
Fax: 030-8435 3535
14195 Berlin
eMail: iran.botschaft@t-online.de
oder via website: www.president.ir/email

 

Botschaft der  Islamischen Republik Iran
Thunstrasse 68
Postfach 227
3000 Bern 6
Schweiz
Tel: 0041-3135108-01
Fax: 0041-3135108-12
eMail: Ambassador@iranembassy.ch

 

 

Exzellenz,

ich schreibe Ihnen, um Sie auf die drohende Hinrichtung von Frau Sakine Mohammadi Ashtiani aufmerksam zu machen. Die Mutter zweier Kinder ist seit dem Jahr 2006 im Gefängnis in Tabriz inhaftiert. Ihr droht der Tod durch Steinigung oder den Strang, obwohl keine Beweise für die Vorwürfe gegen sie vorliegen.

Frau Mohammadi Ashtiani wird vorgeworfen, eine ?unerlaubte Beziehung? zu zwei Männern gehabt und bei der Tötung ihres Ehemannes mitgeholfen zu haben. Sie wurde bereits für die angebliche  ?unerlaubte Beziehung? mit 99 Peitschenhieben bestraft. Von der Beihilfe zum Mord wurde sie freigesprochen. In einem weiteren Prozess befanden sie drei der fünf Richter des Ehebruchs schuldig und zwar aufgrund eigener ?Erkenntnisse der Richter?. Die beiden Richter, die Frau Mohammadi Ashtiani für unschuldig befanden, wiesen darauf hin, dass die vom iranischen Strafrecht geforderten Beweise für den Ehebruch fehlen.

Eine Verurteilung ohne Beweise widerspricht eklatant internationalen Rechtsstandards. Die Strafe der Steinigung ist durch die Antifolterkonvention der Vereinten Nationen und den Internationalen Pakt über Bürgerliche und Politische Rechte als ?grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe? geächtet. Auch der Iran hat diesen völkerrechtlich bindenden Menschenrechtsvertrag unterschrieben und ratifiziert.

Ich appelliere daher an Sie, Ihren Einfluss geltend zu machen, dass Frau Sakine Mohammadi Ashtiani umgehend und bedingungslos freigelassen und die Strafe der Steinigung im Iran nicht mehr vollstreckt wird.


Hochachtungsvoll


 

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