Appellvorschlag Sudan: Freiheit für Hawa Abdalla Muhammad Saleh!


Briefporto aus Deutschland: 0,75 Euro
Appelladressen: (direkt oder über die Botschaft der Republik Sudan mit der Bitte um Weiterleitung)

 

Präsident
HE President Omar Al Bashir
Office of the President
People's Palace
PO Box 281
Khartoum
SUDAN
Fax: (00 249) 183 774 339


Justizminister
Mohamed Bushara Dousa
Ministry of Justice
PO Box 302
Khartoum
SUDAN
Fax: (00 249) 1837 708 83 oder (00 249) 1837 641 68
E-Mail: moj@moj.gov.sd 


MENSCHENRECHTSBEAUFTRAGTER DER REGIERUNG
Dr Abdelmuneim Osman Mohamed Taha
Advisory Council on Human Rights
PO Box 302
Khartoum
SUDAN


Botschaft der Republik Sudan (Berlin)
S.E. Herrn
Baha Aldin Hanafi Mansou Waheesh
Kurfürstendamm 151
D - 10709 Berlin
Fax: 030-8940-9693
eMial: poststelle@botschaft-sudan.homepage.t-online.de


Botschaft der Republik Sudan (Genf)
51-53 Av.Blanc
CH - 1202 Geneva
Switzerland
Tel : +41 22 731 26 66
Fax : +41 22 731 26 56
Email: mission.sudan@bluewin.ch 


Konsulat der Republik Sudan (Genf)
51,Av.Blanc
Case Postal 335
1211 Geneva 19
Tel: +41 22 731 74 65
Email: consulate@sudanembassy-mission.ch 





Exzellenz,

ich schreibe Ihnen, um Sie auf den Fall der sudanesischen Konvertitin Hawa Abdalla Mu-hammad Saleh aufmerksam zu machen.

Die Christin Hawa Abdalla Muhammad Saleh (27 J.), die im Flüchtlingslager von Abu Shouk (Dafur) als Übersetzerin für die UNAMID-Friedensmission tätig ist, wurde am 9. Mai 2011 von sudanesischen Sicherheitskräften willkürlich verhaftet. Nach aktuellem Stand wird sie in Khartum gefangen gehalten. Bisher gab es noch keine offizielle Anklage, jedoch wird gegen sie über die Staatsmedien der Vorwurf geltend gemacht, "Bibeln zu besitzen und Kinder zu christianisieren". Sollte sie der Apostasie (Abfall vom islamischen Glauben) angeklagt werden, droht ihr die Todesstrafe.

Eine Verurteilung aufgrund der gewählten Religionszugehörigkeit steht in klarem Widerspruch zu dem für den Sudan völkerrechtlich bindenden Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte. Darin heißt es in Artikel 18:

(1) Jedermann hat das Recht auf Religionsfreiheit. Dieses Recht umfasst die Freiheit, eine Religion eigener Wahl zu haben oder anzunehmen, und die Freiheit, seine Religion allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Gottesdienst, Beachtung reli-giöser Bräuche, Ausübung und Unterricht zu bekunden.
(2) Niemand darf durch Zwang in seinem Recht auf Religionsfreiheit eingeschränkt werden.

Ich appelliere an Sie, Ihren Einfluss für die sofortige und bedingungslose Freilassung von Frau Hawa Abdalla Muhammad Saleh geltend zu machen.


Hochachtungsvoll

 

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