Appellvorschlag an muslimische Organisationen


Betr.: Steinigungen

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich schreibe Ihnen, um Sie auf die Problematik von nach wie vor vollstreckten Steinigungen aufmerksam zu machen. Noch heute werden Menschen Opfer dieser extrem grausamen und langsamen Hinrichtungsform, sei es durch Urteile von Schariagerichten, durch die Entscheidung einzelner Imame oder durch Lynchmord.

 

Die Steinigung verstößt wegen ihrer außerordentlichen Grausamkeit nicht nur gegen die Grundsätze der Menschlichkeit, sie steht auch im krassen Widerspruch zu internationalem Recht. Die Steinigung verstößt gegen die Artikel 3 und 5 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und die Artikeln 6 und 7 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte, die das Recht auf Leben und das Verbot von Folter und unmenschlicher Bestrafung festschreiben. Sie steht ebenso in eklatantem Widerspruch zur Anti-Folter-Konvention der Vereinten Nationen und zum Zweiten Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte zur Abschaffung der Todesstrafe. Die Steinigung für Vergehen wie "Ehebruch" verstößt zudem gegen allgemeine Rechtsgrundsätze, da es sich um eine völlig unangemessene Bestrafung handelt.

 

Die Steinigung kann nur überwunden werden, wenn muslimische Verbände und Institutionen sich dieses Themas annehmen und deutlich ihre Stimme gegen die Steinigung erheben. Einzelne islamische Organisationen haben das bereits getan, wie etwa Vertreter der Alewiten in Deutschland.

 

Ich appelliere daher an Sie, diese Arbeit zu unterstützen, indem Sie sich auf internationaler Ebene deutlich für die Überwindung der Steinigung einsetzen. Für eine Antwort von Ihnen wäre ich sehr dankbar.


Hochachtungsvoll

 

[Adressen von muslimischen Verbänden, Organisationen und Medien in Deutschland?]

© Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM), deutsche Sektion e.V. Spendenkonto: 23 000 725, Taunussparkasse, BLZ 512 500 00