Appellvorschlag für Nasrin Sotoudeh


(Briefporto aus Deutschland: 0,75 Euro)

Appelladressen:
(direkt oder über die jeweilige iranische Botschaft mit der Bitte um Weiterleitung)



His Excellency Ayatollah Sayed - Ali Khamenei
The Office of the Supreme Leader Islamic Republic
Shahid Keshvar Doust Street,
Tehran
Islamische Republik Iran
eMail: info@leader.ir



His Excellency Mahmoud Ahmadinejad
The Presidency
Palestine Avenue Azerbaijan Intersection
Tehran
Islamische Republik Iran
eMail: dr-ahmadinejad@president.ir


Mohammad Javad Larijani - Secretary General, High Council for Human Rights
Howzeh Riassat-e Ghoveh Ghazaiyeh
Pasteur St, Vali Asr Ave.,
South of Serah-e Jomhuri
Tehran 1316814737
Islamic Republic of Iran
Fax: +98 21 3390 4986



Botschaft der Islamischen Republik Iran
Podbielskiallee 65-67
D - 14195 Berlin
Fax: 030-8435 3535
eMail: iran.botschaft@t-online.de
oder via website: www.president.ir/email  



Botschaft der  Islamischen Republik Iran
Thunstrasse 68
Postfach 227
CH - 3000 Bern 6
Schweiz
Tel: 0041-3135108-01
Fax: 0041-3135108-12
eMail: Ambassador@iranembassy.ch 




Exzellenz,

ich schreibe Ihnen, um Sie auf den Fall der iranischen Menschenrechtsanwältin und Journalistin Nasrin Sotoudeh aufmerksam zu machen.

Die iranische Menschenrechtsanwältin und Journalistin Nasrin Sotoudeh (geboren 1963) wurde am 4. September 2010 im Iran verhaftet. Man begründete ihre Festnahme mit "Propaganda-Arbeit" und "Verschwörung zum Schaden der Staatssicherheit". Zudem wird ihr ihre Mitgliedsschaft bei CDHR "Center for the Defense of Human", die sich mit Kampagnen, wie zum Beispiel die "One Million Signatures", gegen die Diskriminierung von islamischen Frauen stellt, vorgeworfen.

Aktuell wird sie im berüchtigten Evin-Gefängnis in Tehran festgehalten. Im Berufungsverfahren im September 2011 wurde ihre Strafe auf 6 Jahre Gefängnis und 10 Jahre Berufsverbot reduziert ? und somit nahezu halbiert.

Eine willkürliche beziehungsweise unbegründete Verhaftung steht in klarem Widerspruch zu dem für den Iran völkerrechtlich bindenden Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte. Darin heißt es in Artikel 9:

(1) Jedermann hat ein Recht auf persönliche Freiheit und Sicherheit. Niemand darf willkürlich festgenommen oder in Haft gehalten werden.
(2) Jeder Festgenommene ist bei seiner Festnahme über die Gründe der Festnahme zu unterrichten, und die gegen ihn erhobenen Beschuldigungen sind ihm unverzüglich mitzuteilen.
(3) Jeder, der unter dem Vorwurf einer strafbaren Handlung fest genommen worden ist oder in Haft gehalten wird, muss unverzüglich einem Richter [...] vorgeführt werden und hat Anspruch auf ein Gerichtsverfahren innerhalb angemessener Frist oder auf Entlassung aus der Haft.
(4) Jeder, dem seine Freiheit durch Festnahme oder Haft entzogen ist, hat das Recht, ein Verfahren vor einem Gericht zu beantragen, damit dieses unverzüglich über die Rechtmäßigkeit der Freiheitsentziehung entscheiden und seine Entlassung anordnen kann, falls die Freiheitsentziehung nicht rechtmäßig ist.

Ich appelliere an Sie, Ihren Einfluss für die sofortige und bedingungslose Freilassung von Frau Nasrin Sotoudeh geltend zu machen.


Hochachtungsvoll

 

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