Appellvorschlag für tibetischen Amateurfilmemacher Dhondup Wangchen


(Briefporto aus Deutschland: 0,75 Euro)

Herrn Staatspräsident
Hu Jintao
Guojia Zhuxi
Beijingshi
V.R. China


Tibetischer Filmemacher gefoltert: Dhondup Wangchen


Sehr geehrter Staatspräsident,

ich schreibe Ihnen, um Sie auf den Fall des tibetischen Amateurfilmemacher Dhondup Wangchen aufmerksam zu machen. Dhondup hatte mit seinem Helfer, dem Mönch Golog Jigme Gyatso von Oktober 2007 bis März 2008 über 100 Interviews mit Tibetern über die chinesische Herrschaft in China, die Olympischen Spiele und den Dalai Lama durchgeführt. Beide wurden im März 2008 verhaftet.

Der Mönch Golog Jigme Gyatso wurde am 15. Oktober 2008 wieder aus der Haft entlassen ? Dhondup Wangchen jedoch nicht. Gegen ihn wurde Anklage wegen "Anstiftung zum Separatismus" erhoben. Nur einmal, im April 2009, soll Wangchen die Möglichkeit gehabt haben, seinen Rechtsanwalt zu sehen. Der in Peking ansässige Anwalt soll im Juli 2009 von den chinesischen Behörden dazu gezwungen worden sein, das Mandat für den Tibeter niederzulegen. In einem geheimen Gerichtsverfahren wurde der Tibeter am 28. Dezember 2009 vor dem Mittleren Volksgerichtshof Xining schließlich zu sechs Jahren Haft wegen ?Anstiftung zur Untergrabung der Staatsgewalt? verurteilt.

Sowohl Dhondup Wangchen als auch der Mönch Golog Jigme sind in der Untersuchungshaft gefoltert worden. Soweit bekannt, soll Dhondup Wangchen mit heftigen Schlägen, Lebensmittel- und Schlafentzug misshandelt worden sein. Zudem wurden ihm Medikamente vorenthalten, die er für die Behandlung seiner Hepatitis-B Erkrankung benötigt. Darüber hinaus verweigerten die Behörden über Monate alle Angaben über seinen Aufenthaltsort und seinen Gesundheitszustand.

Dhondup Wangchen hat lediglich von seinem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht. Ich appelliere daher an Sie, Ihren Einfluss geltend zu machen, damit Dhondup umgehend bedingungslos entlassen wird.

Hochachtungsvoll



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