Barbarische Strafen ächten!


 

 

 

 

Vorbereitung für die Steinigung einer Frau

im Iran

Handamputation in Afghanistan

Foto: Rawa

 

 

Im Jahr 2002 wurden Steinigungsurteile aus dem Sudan, Nigeria, dem Iran und Pakistan bekannt - zumeist wurden sie gegen Frauen wegen angeblichen Ehebruchs verhängt. Nach mehreren islamischen Rechtsschulen gilt eine Frau durch eine außereheliche Schwangerschaft als überführt. Ansonsten sind vier männliche, muslimische Zeugen notwendig, oder aber ein "Geständnis". So hat ein Vergewaltigungsopfer, dass sich an die Polizei wendet, damit zunächst einmal den im Islam todeswürdigen Ehebruch "gestanden".


Für Opfer die ihre Peiniger angezeigt haben oder die durch das Verbrechen schwanger geworden sind, ist durch diese Regelung die Beweislast umgekehrt. Können die Frauen keine vier männlichen, muslimischen Zeugen für die Vergewaltigung benennen, droht ihnen vor ihrer Steinigung zusätzlich das Auspeitschen wegen "Verleumdung".
Steinigungen und Amputationsstrafen verletzen in eklatanter Weise zentrale Menschenrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen. Sie sind außerordentlich grausam und verrohend. Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) setzt sich daher mit ihren eigenen Sektionen und mit Partnern vor Ort gegen barbarische Strafen ein.

 

Die Einführung der Scharia in bisher 12 Bundesstaaten Nigerias, ihre Wiedereinführung in Afghanistan und die Bestrebungen für die offizielle Einführung der Scharia in Teilen Malaysias und Indonesiens zeigen, dass das Problem aktueller denn je ist.
Das Schicksal der sudanesischen Christin Aba Akok oder der nigerianischen Muslimin Safia Hussaini, die beide 2002 gesteinigt werden sollten, zeigen aber auch, dass internationale Proteste solchen Opfern helfen. Internationale Proteste machen auch denjenigen Mut, die sich vor Ort für die Menschenrechte einsetzen. So haben iranische Parlamentarier einen Gesetzesentwurf eingebracht, die Steinigung im Iran auszusetzen. Zwar hat der iranische Wächterrat, diese Initiative bisher blockiert, doch seither ist zumindest im Iran keine Steinigung mehr vollstreckt worden.


Die IGFM nutzt Informations- und Pressearbeit, Appelle, Proteste und Interventionen bei den zuständigen Stellen, damit nicht nur einzelne Opfer gerettet werden. Unser Ziel ist, dass Strafen wie Steinigungen, Kreuzigungen, Amputationen u.ä. gänzlich abgeschafft werden.


Die IGFM arbeitet seit Jahren mit kirchlichen und weltlichen Menschenrechtsorganisationen in verschiedenen Ländern zusammen. Alle Beteiligten vor Ort leisten diese Arbeiten unentgeldlich, und in sehr bescheidenen Verhältnissen, dennoch sind sie außerstande auch nur annähernd die nötigen Mittel aufzubringen. Auch unsere Informationsarbeit kostet Geld. Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit zur Ächtung von barbarischen Strafen. Bitte helfen Sie großzügig!

 


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