Bericht über Weg und Schicksal der Familie Gebhardt/Pohle
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1972 - Frau Gebhardt beantragt bei den Behörden der DDR eine legale Übersiedlung in die Bundesrepublik.
1973 - Die Erfolglosigkeit ihrer Anträge veranlasst Frau Gebhardt zu einem Fluchtversuch gemeinsam mit ihrer Tochter Jacqueline.
1974 - Jacqueline wird in ein staatliches Kinderheim eingewiesen, Frau Gebhardt zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Erneut beantragt sie die Ausreise mit ihrer Tochter aus der DDR. Im Juli wird sie vorzeitig aus der Haft entlassen und wird aus der DDR ausgewiesen. Die DDR sichert das Nachfolgen des Kindes zu.
1975/76 - Frau Gebhard kämpft in diesen zwei Jahren weiter um die Familienzusammenführung mit ihrer Tochter. Die Mitwirkung der Behörden und Rechtsanwälte blieb ergebnislos. Stattdessen wird Frau Gebhardt im Mai 1976 von den DDR-Behörden aufgefordert Unterhalt, für ihre zwangsweise in der DDR zurückbehaltene Tochter zu leisten. Tatsächlich und rechtlich entschieden ist aber, der in der DDR lebende Vater von Jacqueline ist zur Leistung des Unterhalts verpflichtet.
1977 - Von der DDR-Seite liegen keine Anzeichen vor, die Familienzusammenführung zu gestatten.
Dokument 1:
Antrag an die DDR-Behörden in Leipzig (DDR) auf Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland
Marion Gebhardt
701 Leipzig, Hohe Str. 30
25.6.73
An den Rat des Stadtbezirkes Leipzig
Abt. Innere Angelegenheiten
701 Leipzig, Stadthaus
Antrag auf legalen Verzug in die Bundesrepublik
Hierdurch beantrage ich, auf legalem Wege mit meiner 4-jährigen Tochter nach der Bundesrepublik auf Grund des Gesetzes der Familienzusammenführung übersiedeln zu können. Aus folgenden Gründen beschloss ich, diesen Weg zu gehen: Ich bin seit dem 1.1.72 verlobt und mein zukünftiger Mann wohnt in Uetersen/Holstein. Wir wollen noch in diesem Jahr heiraten, aber möchten verständlicherweise die Bestätigung haben, nicht ewig getrennt leben zu müssen.
Wir nehmen an, dass auf Grund des Vertrages mit der BRD eine Möglichkeit der Familienzusammenführung gegeben ist, zumal meine Mutter und mein Bruder ebenfalls in der Bundesrepublik leben.
Ich hoffe auf Ihr Verständnis und einen baldig günstigen Bescheid erhalten zu können.
Hochachtungsvoll Marion Gebhardt
Frau Gebhardt stellt während ihrer Haftzeit in der DDR erneut den Antrag mit ihrer Tochter zusammen die DDR zu verlassen. Ihr Antrag ist auch aus rechtlichen Gründen nicht zu beanstanden, da sie über ihre Tochter das elterliche Erziehungsrecht ausübt.
Dokument 2:
Die DDR entlässt Frau Gebhardt aus der Staatsbürgerschaft, ohne ihre Tochter
Siehe Bild 2.
Dokument 3 (drei Briefe):
Beim Beauftragten der Deutschen Bundesregierung für Familienzusammenführungen, Rechtsanwalt Stange, Berlin (West), stellt sie erneut ihre Anträge. Drei Briefe kennzeichnen deutlich die Entwicklung des Vorganges.
Marion Gebhardt
2082 Uetersen, Neuer Damm 34
25.10.74
Herrn Rechtsanwalt Jürgen Stange
Bundesallee 42, 1 Berlin 31
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Stange!
Heute möchte ich mich mit der Bitte um einen Rat an Sie wenden. Wie Ihnen bekannt ist, bin ich am 24.7.74 von der Staatssicherheit in Karl-Marx-Stadt nach der BRD ausgewiesen worden. Seitdem lebe ich hier bei meinem Verlobten in Uetersen. Da meine Tochter Jacqueline sich zur Zeit noch in einem Kinderheim in der DDR befindet, werden mir von allen Seiten Vorwürfe gemacht, die mich sehr belasten, so dass ich zur Zeit laufend in ärztlicher Behandlung bin und nur von Beruhigungstabletten lebe. Bekannte von meinem Verlobten sagen zum Beispiel, dass ich nur in die BRD gekommen wäre, um meine Tochter loszuwerden und die DDR keine Kinder ausliefert. Meine Pflegemutter, welche in Leipzig wohnt, schrieb mir neulich, dass sie nie ohne ihr Kind in den Westen gefahren wäre, und dass meine Tochter nicht mehr an ihre Mutter denkt. Diese Anschuldigungen und Bemerkungen belasten mich so sehr, dass ich nachts Alpträume habe und stundenlang weine. Auch mein Verlobter kann mich nicht beruhigen. Ich bin schon manchmal soweit, dass ich wieder in die DDR fahren möchte, um mein Kind zu holen. Aus Ihrem vorigen Brief vom 9.8.74 ist mir zwar bekannt, dass alles Erforderliche veranlasst worden ist für die Ausreise meiner Tochter. Aber da ich nervlich wirklich zurzeit am Ende bin, bitte ich Sie von ganzem Herzen, mir mitzuteilen, ob meine Tochter wirklich rüberkommt und was ich die o. g. Anschuldigungen und Vorwürfe tun kann.
In der Hoffnung, dass Sie mir helfen können, dass ich wieder seelisch aufatmen kann
grüßt Sie
Hochachtungsvoll Unterschrift: Marion Gebhardt
Jürgen Stange
Rechtsanwalt und Notar
1 Berlin 31, Bundesallee 42
Ecke Berliner Straße
Berlin, den 18. Nov. 1974
Sehr geehrte Frau Gebhardt,
Ihr Schreiben vom 25.10.1974 habe ich erhalten. Bitte, lassen Sie sich nicht von den Reden Ihrer Bekannten beunruhigen, die, wie mir scheint von Dingen sprechen, die sie nicht beurteilen können. Die Ausreise Ihrer Tochter ist bereits genehmigt. Falls dies nicht inzwischen geschehen ist, werden Sie in Kürze Nachricht aus der DDR erhalten, wann Sie Ihre Tochter abholen können. Bitte, benachrichtigen Sie mich von der Ausreise Ihrer Tochter.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt amtl. best. Vertreter
Jürgen Stange
Rechtsanwalt und Notar
1 Berlin 31, Bundesallee 42
Ecke Berliner Straße
Berlin, den 23. März 1975
Sehr geehrte Frau Gebhardt,
in der Angelegenheit Ihrer Tochter habe ich mich bemüht, die Verzögerung der Ausreise zu erfahren. Leider gibt es Schwierigkeiten. Bitte, teilen Sie mir mit, ob es möglich ist, dass eventuell Verwandte Einspruch gegen die Ausreise erhoben haben. Am besten wäre es, Sie könnten eine persönliche Rücksprache mit mir ermöglichen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Rechtsanwalt
Nach diesem Briefwechsel kommt die Sache: «Familienzusammenführung Gebhardt» zum Stillstand. Das Frau Gebhardt «empfohlene» Schweigen über ihren Fall, zeigt nur ein einziges Ergebnis: Ihre Tochter muss in der DDR bleiben und dort in einem Kinderheim aufwachsen.
Dokument 4:
Nach 2jährigem Schweigen wendet sich Frau Gebhardt 1976 an die Öffentlichkeit. Sie erhält Antwort:
Zweites Deutsches Fernsehen
Studio Berlin
Sehr geehrte Frau Gebhardt,
wir haben mit einer Reihe von zuständigen Personen über die Frage diskutiert, ob es sinnvoll ist, Ihren Fall in die Öffentlichkeit zu bringen. Es besteht jedoch übereinstimmend die Meinung, der Versuch mit Hilfe von Rechtsanwalt Stange bzw. dem Ministerium für innerdeutsche Beziehungen die Familienzusammenführung zu erreichen, sei ohne Publikation erfolgreicher. Wir empfehlen Ihnen deshalb, nicht locker zu lassen und ggf. noch einmal das Ministerium für innerdeutsche Beziehungen anzuschreiben. Bitte lassen Sie uns in einigen Wochen wissen, welches Ergebnis Ihre Bemühungen hatte. Ich bitte Sie ebenso herzlich um Verständnis dafür, dass ich Ihnen keinen direkteren Weg zeigen kann. Eine Publikation würde nach unserer Überzeugung in diesem Fall jedoch nur schaden.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Hanns W. Schwarze
Dokument 5:
Nach den bereits gestellten Anträgen auf Familienzusammenführung wendet sich Frau Gebhardt an das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen.
Der Bundesminister
für innerdeutsche Beziehungen
53 Bonn-Bad Godesberg,
Kölner Straße 140
den 23. Februar 1976
Sehr geehrte Frau Gebhardt!
Leider komme ich erst heute dazu, auf Ihren Brief vom 10. Januar 1976 zu antworten.
Ihr Schicksal war mir bekannt, denn Sie erhielten durch die besonderen Bemühungen der Bundesregierung um politische Häftlinge die Ausreisegenehmigung in die Bundesrepublik Deutschland.
In der Übersiedlungsangelegenheit Ihrer Tochter hatte sich in der Tat zunächst eine günstige Entwicklung abgezeichnet. Es hat dann aus Gründen, die auf Seiten der DDR liegen, die auch Ihnen bekannten Schwierigkeiten, die offensichtlich bis heute andauern, gegeben. Die Angelegenheit soll nunmehr erneut überprüft werden. Bitte stellen Sie mir zu diesem Zweck die bei Ihnen vorhandenen Unterlagen , Ihre Tochter betreffend , zur Verfügung. Dies bezieht sich sowohl auf behördliche Schreiben und Urkunden als auch auf von Ihnen mit Rechtsanwälten geführten Schriftwechsel. Bitte unterrichten Sie mich so schnell wie möglich.
Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag
gez. Plewa
Dokument 6:
Frau Gebhardt antwortet auf ein Ersuchen der DDR-Behörden, «für ihre in der DDR lebende Tochter» Unterhalt zu bezahlen
An den
Rat der Stadt Leipzig des Stadtbezirkes Süd
Abt. Heimerziehg.-Ref. Jugendhilfe
703 Leipzig, Schenkendorfstr. 10-14
24.5.76
Sehr geehrte Frau Hagel!
In der vorigen Woche wurde mir in unserem Rathaus ein Brief von Ihnen vorgelesen, dessen Inhalt es ist, dass ich für meine Tochter Jacqueline Pohle, geb. 1.02.69. Unterhalt zahlen soll. Wie Sie sicher wissen, bin ich am 24.07.74 legal in die BRD ausgereist, wobei mir vom Staatssicherheitsdienst der DDR in Karl-Marx-Stadt und von meinem hiesigen Rechtsanwalt, Herrn Jürgen Stange, versichert wurde, dass meine Tochter Jacqueline in einem halben Jahr nachkommt. Dieses ist leider bis heute noch nicht geschehen. Ich kämpfe vom ersten Tag meines Hierseins darum, dass ich meine Tochter hier haben kann, jedoch bis jetzt leider ohne Erfolg.
Aus diesem o. g. Grund sehe ich nicht ein, für meine Tochter Unterhalt zu zahlen. Übrigens muss, It. dem Gericht des Stadtbezirks Süd der Stadt Leipzig, der Vater meiner Tochter Jacqueline Herr Klaus Pohle, 703 Leipzig, Stöckardstr. 23 für den Unterhalt des Kindes sorgen. Dies wurde bei meiner Ehescheidung schriftlich festgelegt. Finden Sie es nicht etwas sehr kühn, von mir Unterhalt für mein Kind zu verlangen, obwohl ich mir seit 2 Jahren die Finger wund schreibe, um meine Tochter hier bei mir zu haben, und nicht einmal weiß, wo sie jetzt lebt. Auch jeder Brief, den ich bisher an das Kinderheim nach Romschütz geschrieben habe, ist unbeantwortet geblieben. Da ich bisher versucht habe, auf allen möglichen schriftlichen Wegen, meine Tochter Jacqueline bei mir haben zu können und die Behörden der DDR es jedoch bisher abgelehnt haben, das Kind bei seiner Mutter leben zu lassen, empfinde ich es als eine Unverschämtheit von Ihnen, von mir Unterhalt zu verlangen.
Ich weiß seit 2 Jahren und 6 Monaten nicht, wo mein Kind lebt, wie es ihm geht, und wie es aussieht. Sie haben nicht einmal die Adresse des Kinderheimes, wo meine Tochter jetzt lebt, mitgeteilt.
Seelisch bin ich krank vor Sehnsucht nach meinem Kind und lebe seit dem 24.07.74 von Beruhigungsmitteln, da ich nicht verstehen kann, dass ich mein Kind nicht selbst großziehen kann, sondern es dem Staat überlassen muss, welcher mich ausgewiesen hat. Da ich auf legalem Weg in die BRD gekommen bin und mein Kind über alles liebe, werde ich nicht aufhören, zu versuchen, meine Tochter herüberzubekommen.
Über folgendes wäre ich Ihnen unendlich dankbar, wenn Sie mir die Adresse des Kinderheimes, in dem Jacqueline jetzt lebt, mitteilen würden.
Hochachtungsvoll
Unterschrift: Marion Gebhardt
P.S. Eine Abschrift dieses Briefes geht an den Minister für innerdeutsche Beziehungen, eine zweite an meinen Westberliner Rechtsanwalt, Herrn Jürgen Stange.
Dieser Brief blieb bis heute ohne Antwort.
Dokument 7:
Frau Gebhardt wendet sich im Sommer 1976 weiter an die Öffentlichkeit und an die Behörden. Sie schreibt Eingaben und Briefe. Ihre Tochter muss in der DDR bleiben
An das
Zweite Deutsche Fernsehen
Chefredaktion , ZDF Magazin
6500 Mainz, Postfach 4040
23.06.76
Betrifft: Veröffentlichung meines Kampfes um die Ausreisegenehmigung meiner Tochter Jacqueline Pohle, geb. 1.02.69 aus der DDR in die BRD
Sehr geehrte Herren!
Vielen Dank für Ihren o. a. Brief, über den ich sehr erfreut war. Sämtliche von Ihnen angegebenen Adressen habe ich angeschrieben, aber bisher leider keine Hilfe von einer dieser Institutionen erhalten.
Ich bitte Sie nochmals, meinen Fall, den ich Ihnen in meinem Brief an Sie vom 20. Februar d. Jahres, beschrieben habe, im ZDF-Magazin zu veröffentlichen. Ich bin seelisch vollkommen am Ende und hoffe sehr auf Ihre Hilfe.
Auf einen baldigst günstigen Bescheid hoffend, verbleibe mit freundlichen Grüßen
Marion Gebhardt
CDU/CSU-Fraktion
des Deutschen Bundestages
5300 Bonn
30.6.1976
Sehr verehrte Frau Gebhardt,
für Ihr Schreiben vom 16. Juni 1976 danke ich Ihnen im Auftrag von Herrn Professor Dr. Abelein sehr herzlich. Herr Prof. Abelein hat sich sofort an den Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen gewandt, damit dieser gegenüber den DDR-Behörden die Freigabe Ihrer Tochter erwirkt. Sobald uns von Seiten des Ministeriums Antwort vorliegt, werden wir Sie informieren.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Rüddenklau
An die
Gesellschaft f. Menschenrechte
6000 Frankfurt am Main
Bockenheimer Anlage 12
24.6.76
Betrifft: Genehmigung der Ausreise meiner Tochter Jacqueline Pohle, geb. am 1.02.69 aus der DDR in die BRD.Ich, Marion Gebhardt, möchte Sie von ganzem Herzen bitten, mir in der folgenden Situation mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Am 24. Juli 1974 wurde ich nach verschiedenen Antragstellungen und nach 7monatiger politischer Haft von den DDR-Behörden in die BRD ausgewiesen. Von den Behörden der Staatssicherheit der DDR in Karl-Marx-Stadt, wo ich die letzten 14 Tage meiner Haftzeit verbrachte, sowie vom Westberliner Rechtsanwalt, Herrn Jürgen Stange, wurde mir zugesichert, dass meine Tochter Jacqueline innerhalb eines halben Jahres ebenfalls in der BRD ist.
Aber alle Versprechungen waren umsonst bisher und alle Hoffnung, mein Kind bei mir haben zu können, vergebens! Leider lebt meine inzwischen 7jährige Tochter bis heute noch in der DDR in einem Kinderheim, da ich drüben keine Verwandten mehr habe und selbst Pflegekind war. Vom ersten Tag meines Hierseins in der BRD kämpfe ich um mein Kind, indem ich verschiedene Behörden anschrieb, aber alles war bisher umsonst.
Ich habe meine Tochter seit 2 1/2 Jahren nicht mehr gesehen, weiß nicht einmal wo sie lebt, und bin nervlich und seelisch vollkommen auf dem Nullpunkt angelangt, so dass ich zur Zeit nur von Beruhigungsmitteln leben muss. Ich schrieb auch an das ZDF-Magazin und bat um die Veröffentlichung meines Falles. Von dieser Seite aus erfuhr ich Ihre Adresse und habe nun wenigstens wieder einen kleinen Hoffnungsschimmer, dass Sie mir dazu verhelfen können, mein Kind nach den langen seelischen Quälereien endlich auf legalem Weg bei mir haben zu können, ehe ich diesen Weg illegal tun muss und dadurch vielleicht noch andere Menschen mit gefährde. Denn eines werde ich niemals zulassen, dass dieser mir so verhasste DDR-Staat mir mein ganzes Leben zerstört und mein eigenes Kind großzieht.
Ich bitte Sie nochmals ganz inständig, mir in dieser Angelegenheit zu helfen. Sie sind meine letzte Hoffnung!
In der Hoffnung, einen baldigst günstigen Bescheid von Ihnen zu erhalten
verbleibt mit den herzlichsten Grüßen
gez. Marion Gebhardt
Dokument 8:
Marion Gebhardt bittet den Bundeskanzler um Hilfe. Das Bundeskanzleramt antwortet am 6.8.1976
Siehe Bild 3.
Alle vorhandenen Unterlagen zum Fall Gebhardt liegen seit 1974 vor. Die DDR-Regierung behält jene Unterlagen zurück die beweisen:
1. Marion Gebhardt ist der erziehungs- und sorgeberechtigte Elternteil des Kindes Jacqueline Pohle.
2. Marion Gebhardt hat nicht ihr Kind im Stich gelassen, sondern wurde gewaltsam von ihrem Kind getrennt.
3. Jacqueline Pohle wird das Schicksal aufgezwungen, als Heimkind aufzuwachsen.
















