Bewusst reisen oder boykottieren


Kommentar

 

Martin Lessenthin
Sprecher des IGFM-Vorstands

 

April 2008

 

 

Bild: justicewatchdog.com

Wo Christen diskriminiert oder gar verfolgt, gefoltert und ermordet werden, finden auch andere Menschenrechtsverletzungen statt. Dies gilt für totalitäre Einparteienregime ebenso wie für islamische Länder, in denen Nichtmuslime unterdrückt werden.

Tourismus kann im Idealfall zur Durchsetzung der Menschenrechte beitragen. Doch die Einnahmen aus dem Tourismus bewirken leider in vielen Fällen das Gegenteil. Sie kommen all zu oft dem Ausbau des Unterdrückungsapparats der Herrschenden zugute und tragen somit zu Menschenrechtsverletzungen bei.

Als Tourist ein Land zu boykottieren, in dem Christen verfolgt bzw. elementare Menschenrechte verletzt werden, ist ein sinnvoller Akt der Solidarität mit den Opfern. Ein solcher Boykott ist dann angebracht, wenn über längere Zeit andere Bemühungen, die Opfer zu schützen und die Täter zur Umkehr zu bewegen, erfolglos geblieben sind.

Die bunte Welt der Reisekataloge suggeriert eine heile Welt, in der Verfolgung, Missbrauch und Gewalt gegen Andersgläubige oder Andersdenkende nicht auf der Tagesordnung stehen. Die Urlauber sollen ohne Reue Reisen buchen und sich keine Gedanken über die Situation der einheimischen Bevölkerung machen. Sie sollen "die Seele baumeln lassen" und es sich gut gehen lassen. Kann man sich aber tatsächlich dort entspannen, wo Menschenseelen gequält werden?

Für eine normaler deutsche Urlauberfamilie mit Kindern ist es fast unmöglich, im Urlaubsland etwas Wirkungsvolles für die Opfer von Christenverfolgung oder anderen Menschenrechtsverletzungen zu unternehmen. Das ist eher im Heimatland möglich. Deshalb ist ein öffentlicher Verzicht auf Reisen in Verfolgerstaaten für die meisten von uns der aussichtsreichere Weg zur positiven Veränderung.

Christliche Touristen dürfen ihre bedrängten Schwestern und Brüder nicht vergessen und beharrlich für Meinungsfreiheit, Glaubens- und Missionsfreiheit eintreten. Menschenrechtsorganisationen wie die IGFM informieren gerne über Möglichkeiten die Verfolgten zu unterstützen.

 

© Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM), deutsche Sektion e.V. Spendenkonto: 23 000 725, Taunussparkasse, BLZ 512 500 00

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