Der Iran, die Menschenrechte und die UNO


Aus der Bewerbung des Iran um eine Mitgliedschaft im Menschenrechtsrat gehen einige interessante Merkmale der Interpretation der Menschenrechte aus Sicht des Iran hervor.
Aus der Bewerbung des Iran um eine Mitgliedschaft im Menschenrechtsrat gehen einige interessante Merkmale der Interpretation der Menschenrechte aus Sicht des Iran hervor.
Ban Ki Moon: Der Iran sei zwar Mitgliedsstaat einiger wichtiger Menschenrechts-Verträge, allerdings bedeute dies nicht, dass diese auch eingehalten würden.
Ban Ki Moon: Der Iran sei zwar Mitgliedsstaat einiger wichtiger Menschenrechts-Verträge, allerdings bedeute dies nicht, dass diese auch eingehalten würden.
Die IGFM ist der Meinung, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung seit den Präsidentschaftswahlen im Juni 2009 noch weiter eingeschränkt wurde.
Die IGFM ist der Meinung, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung seit den Präsidentschaftswahlen im Juni 2009 noch weiter eingeschränkt wurde.
Die Generalversammlung der Vereinten Nationen verurteilt die Menschenrechtslage in der Islamischen Republik Iran 22 Mal in den letzten 24 Jahren.
Die Generalversammlung der Vereinten Nationen verurteilt die Menschenrechtslage in der Islamischen Republik Iran 22 Mal in den letzten 24 Jahren.
Der iranische UN-Botschafter Mohammad Khazaee
Der iranische UN-Botschafter Mohammad Khazaee

Seit 1985 verabschiedet die Generalversammlung der Vereinten Nationen nahezu jährlich eine Resolution zur Situation der Menschrechte in der Islamischen Republik Iran. Eine Verbesserung der Menschenrechtslage in der Islamischen Republik ist allerdings praktisch nicht feststellbar. Im Gegenteil: die Situation der Menschenrechte hat sich seit den Wahlen am 12. Juni 2009 noch weiter verschlechtert. Um jedoch nicht weiterhin regelmäßig von der UNO kritisiert zu werden, setzt sich der Iran mit aller Kraft dafür ein, dass solche Resolutionen nicht mehr verabschiedet werden und untergräbt die Arbeitsvorgänge des Menschenrechtsapparats der Vereinten Nationen.

 

Resolutionen über die Lage der Menschenrechte in einem bestimmten Land werden in der Generalversammlung nur in seltenen und sehr gravierenden Fällen beschlossen. In der Regel kommt es zu vier bis fünf Resolutionen jährlich. In den letzten Jahren wurden neben dem Iran Nord-Korea unter Kim Jong Il und die Militärdiktatur in Myanmar am häufigsten kritisiert. Die Resolutionen werden zuvor minuziös in speziellen Ausschüssen, in denen Vertreter aller Mitglieder der Generalversammlung sitzen, erarbeitet und stehen in der Generalversammlung nicht mehr inhaltlich, sondern nur als Ganzes zur Abstimmung. Die Resolutionen haben keinen bindenden Charakter, sind aber als Empfehlung oder Mahnung von großer Bedeutung, da die Vereinten Nationen noch immer als eine der größten moralischen Instanzen der Welt angesehen werden.

 

Menschenrechtsverletzungen des Iran

 

In den Resolutionen über die Menschenrechtslage im Iran wurden über die Jahre oftmals dieselben Verstöße festgestellt. Hier eine Auswahl der schlimmsten Menschenrechtsverletzungen, die in der Resolution von 2008 herausgestellt wurden:

  • "Folter und grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlungen oder Strafen, namentlich Auspeitschen und Amputationen"
  • "große Anzahl von Hinrichtungen, die unter Missachtung international anerkannter Garantien durchgeführt werden, namentlich öffentliche Hinrichtungen und Hinrichtungen von Minderjährigen"
  • "Personen in Gefangenschaft, denen weiterhin eine Verurteilung zur Hinrichtung durch Steinigung droht"
  • "zunehmende Diskriminierung und andere Menschenrechtsverletzungen gegenüber Angehörigen religiöser, ethnischer, sprachlicher oder anderer Minderheiten, ob anerkannt oder nicht, unter anderem einschließlich Arabern, Aseris, Belutschen, Kurden, Christen, Juden, Sufis und sunnitischer Muslime und derjenigen, die sich für sie einsetzen, und insbesondere Angriffe gegen Bahá'í und ihren Glauben in staatlich geförderten Medien, zunehmende Beweise dafür, dass der Staat Bahá'í zu ermitteln und zu überwachen sucht und Angehörige des Bahá'í-Glaubens von dem Besuch einer Universität und vom Erwerb ihres Lebensunterhalts abhält, und die Festnahme und Haft von sieben Führungsmitgliedern der Bahá'i-Gemeinde ohne Anklage oder Zugang zu Prozessvertretung"
  • "Festnahme und gewaltsame Unterdrückung von Frauen, die ihr Recht, sich friedlich zu versammeln, ausüben, sowie die Verhängung von Strafen gegen diese Frauen, eine Einschüchterungskampagne gegen Verfechter der Menschenrechte von Frauen und die fortdauernde Diskriminierung von Frauen und Mädchen im Gesetz und in der Praxis"
  • "fortdauernde, systemische und schwerwiegende Einschränkungen der Freiheit, sich friedlich zu versammeln, der Vereinigungsfreiheit sowie der Meinungsfreiheit und des Rechts der freien Meinungsäußerung"
  • "Starke Einschränkung und Einengung der Religionsfreiheit, namentlich die Regelung in dem vorgeschlagenen Entwurf zum Strafgesetz, das die Todesstrafe für Apostasie [Abfall vom Islam] festlegt"

 

[zum Volltext der Resolution vom 18.12.2008]

 

Verhalten iranischer Vertreter in der UNO

 

Bereits in den Ausschüssen, die sich mit dem Inhalt der Resolutionen befassen, versuchten die Diplomaten der Islamischen Republik regelmäßig die Aufnahme einzelner Teile in den Text zu verhindern. Kam die fertige Resolution aber zur Abstimmung in die Generalversammlung, bemühten sich die iranischen Diplomaten nach Kräften, die Verabschiedung zu verhindern. So behaupteten die Delegierten 2007, die westlichen Länder handelten mit doppelten Standards und seien in keiner Weise objektiv. Die iranischen Vertreter bekundeten, die Resolutionen dienten ihrer Ansicht nach lediglich der öffentlichen Anklage des Landes, seien konfrontativ und kontraproduktiv. Darüber hinaus seien die Anschuldigungen angeblich veraltet und unbegründet. Gleichzeitig wehrte sich der Iran gegen die Entscheidung, den Generalsekretär um einen aktuellen Bericht über die Menschenrechtslage der Republik zu bitten. Das wichtigste und zugleich formalistischste Argument des Iran blieb aber die Behauptung, die Generalversammlung sei durch die Gründung des Menschenrechtsrates für eine Verurteilung von Menschenrechtesverletzungen nicht zuständig.

 

Der Iran und der UN-Menschenrechtsrat

 

Der Menschenrechtsrat wurde im März 2005 als Ersatz für die Menschenrechtskommission geschaffen und soll den Menschenrechtsapparat der UNO stärken. Die Kommission wurde lange und stark von Menschenrechtsorganisationen und Regierungen kritisiert, weil sie keine konkreten Ergebnisse geliefert hatte. Ein großes Problem war hierbei die Mitgliedschaft von Ländern, die selber oftmals stark wegen Menschenrechtsverletzungen kritisiert wurden. Der neue Menschenrechtsrat setzt sich aus 47 Mitgliedern zusammen, die aus sechs verschiedenen regionalen Gruppen von der Generalversammlung gewählt werden. Die Probleme der Menschenrechtskommission sind aber geblieben. So bleibt es fraglich, inwieweit Mitgliedsstaaten wie China und Saudi Arabien dazu geeignet sind, objektiv über Verstöße gegen die Menschenrechte in einem anderen Staat zu urteilen. 2006 bewarb sich der Iran sogar selbst für eine Mitgliedschaft im Menschenrechtsrat, wurde aber abgelehnt.

 

Erschreckende Ergebnisse

 

Bei einem, vom Iran 2007 eingereichten Antrag über die Frage, ob die Generalversammlung überhaupt über die Resolution "Die Situation der Menschenrechte in der Islamischen Republik Iran" abstimmen sollte, fiel das Ergebnis erschreckend knapp aus. Iran verlor die Abstimmung mit nur 80 zu 84 Stimmen. Beinahe alle Länder mit einer überwiegend muslimischen Bevölkerung hatten sich auf die Seite des Iran gestellt. Unterstützung kam aber auch von den Staaten, die selbst eine äußerst bedenkliche Menschenrechtslage aufweisen, beispielsweise von China, Venezuela, Zimbabwe, dem Kongo, Nordkorea, Kuba und Myanmar. Auch Russland leistete Beistand. Die beiden Länder sind durch starke wirtschaftliche und politische Interessen miteinander verbunden.

 

Wächterrat lehnt UN-Konventionen ab

 

Aus dem Bericht des Generalsekretärs zur Menschenrechtslage im Iran geht hervor, dass der Leiter der Justiz über die Jahre hinweg zwar öffentliche Hinrichtungen, Steinigungen und Hinrichtungen von Jugendlichen verboten habe, dies aber keinen bindenden Charakter hatte. Die problematischen Exekutionen würden weiterhin praktiziert. Der Iran habe außerdem einige wichtige Konventionen nicht ratifiziert, darunter die Frauenrechtskonvention und die Anti-Folter-Konvention. Beide wurden bereits im Jahr 2002 vom iranischen Parlament angenommen, vom Wächterrat jedoch abgelehnt, weil "Bedenken wegen der Unvereinbarkeit mit dem Islam" geäußert wurden.

 

Menschenrechte und islamische Prinzipien

 

Es fällt auf, dass die Vertreter der Islamischen Republik die Menschenrechte immer im Zusammenhang mit "islamischen Prinzipien" nennen. Diese seien die Grundlage des iranischen Rechts und göttlichen Ursprungs. Sie stünden nach Auffassung der iranischen Regierung über den von Menschen gemachten Gesetzen, also über den Menschenrechten. Es wird betont, dass die Menschenrechtspolitik des Iran eine "Reflektion der nationalen und regionalen Besonderheiten sowie kulturellem, historischem und religiösen Hintergründen" sei. Der Iran versichert zwar, dass diese "islamische Interpretation" der Menschenrechte nicht im Konflikt mit ihren internationalen menschenrechtlichen Verpflichtungen stünde. Berichte der UN zur Menschenrechtslage im Iran belegen aber das Gegenteil.

 

Bewerbung des Iran um Mitgliedschaft im Menschenrechtsrat

 

Aus der Bewerbung des Iran um eine Mitgliedschaft im Menschenrechtsrat gehen einige interessante Merkmale der Interpretation der Menschenrechte aus Sicht des Iran hervor. So wird darin behauptet, der Iran setzte sich mit "maximalen Anstrengungen für die Förderung und Bewahrung der Menschenrechte ein". Darauf folgt eine Aufzählung aller Mitgliedschaften des Iran in menschenrechtlichen Abkommen, u. a. dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, dem Pakt für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes. Zwar räumt die Islamische Republik einige "Schwächen" in Bezug auf Menschenrechte ein, diese resultierten aber angeblich aus "ökonomischen Sanktionen und der unilateralen Politik bestimmter Staaten in den letzten Jahrzehnten".

 

[Bewerbung des Iran um Mitgliedschaft im Menschenrechtsrat]

 

"Die iranische Bilanz der Kooperation mit UN-Vertragsorganen ist dürftig" - Ban Ki Moon

 

Der aktuellste Bericht zur Menschenrechtslage im Iran stammt vom Generalsekretär Ban Ki Moon persönlich und schildert ein unabhängiges Bild der Islamischen Republik. Der Iran sei zwar Mitgliedsstaat einiger wichtiger Menschenrechts-Verträge, allerdings bedeute dies nicht, dass diese auch eingehalten würden. So verstoßen die praktizierten Hinrichtungen von Minderjährigen gegen das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, das vom Iran ratifiziert wurde. "Die anhaltend hohe Zahl an Hinrichtungen bleibt besorgniserregend"heißt es weiter in dem Bericht. Gleichermaßen sei die Mitgliedschaft in der Konvention für bürgerliche und politische Rechte nicht mit Strafen wie Auspeitschen, Steinigen und Amputationen vereinbar. Dem Komitee für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und dem Menschenrechtskomitee habe der Iran seit über einem Jahrzehnt keinen Bericht erstattet.

 

[Bericht des Generalsekretärs zur Lage der Menschenrechte im Iran]

 

Resolution der Generalversammlung vom 18.12.2008

 

Seit 1985 verabschiedet die Generalversammlung der Vereinten Nationen nahezu jedes Jahr im Dezember eine Resolution zur "Situation der Menschrechte in der Islamischen Republik Iran". Eine Verbesserung der Menschenrechtslage in der Islamischen Republik ist allerdings praktisch nicht feststellbar. In dieser Resolution vom Dezember 2008 bekundet die Generalversammlung wie in den Jahren zuvor "ihre tiefe Besorgnis über gravierende Menschenrechtsverletzungen in der Islamischen Republik Iran" und fordert den Iran dazu auf, ihren "menschenrechtlichen Verpflichtungen"nachzukommen.

 

[Resolution: "Situation der Menschenrechte im Iran" 2008]

 

Bericht des Sonderberichterstatters zur Meinungsfreiheit

 

Der Sonderberichterstatter zur Meinungsfreiheit, Ambeyi Ligabo, Journalist und Schriftsteller aus Kenia, besuchte im November 2003 die Islamische Republik Iran. Mit dem daraus entstandenen Bericht liegt eine ausführliche Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen und deren Auswirkungen auf das Recht auf freie Meinungsäußerung vor. Der Sonderberichterstatter kritisierte darin die ungenauen und dehnbaren Gesetzesformulierungen, die den Verstoß gegen "Islamische Prinzipien" unter Strafe stellen. Obwohl der Bericht schon mehrere Jahre alt ist, ist die beschriebene Lage immer noch aktuell. Mehr noch, die IGFM ist der Meinung, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung seit den Präsidentschaftswahlen im Juni 2009 noch weiter eingeschränkt wurde.

 

[Bericht des Sonderberichterstatters zur Meinungsfreiheit 2003]

 

Bericht der Sonderberichterstatterin für Frauenrechte

 

Nach ihrem Besuch im Iran Anfang des Jahres 2005 verfasste die Sonderberichterstatterin für Frauenrechte, Prof. Yakın Ertürk, Dozentin für Soziologie an der Universität in Ankara, einen ausführlichen Report. Darin machte sie die "staatlich geförderten institutionellen Strukturen, die auf einer sexistischen und radikalen Interpretation von religiösen Prinzipien basiert" für die Diskriminierung von Frauen verantwortlich. Seit der islamischen Revolution lebten die Frauen im Iran in einer paradoxen Situation. Einerseits hätten sie gewisse Möglichkeiten zu politischer Partizipation und Zugang zu Bildung, andererseits diskriminiere das patriarchale System Frauen in allen Lebenslagen.

 

[Bericht der Sonderberichterstatterin für Frauenrechte 2005]

 

Bericht der UN-Arbeitsgruppe zu Willkürlicher Haft

 

Die Arbeitsgruppe wurde 1991 durch eine Resolution der Menschenrechtskommission mit dem Mandat gegründet, sich mit den bürgerlichen und politischen Rechten, insbesondere aber mit dem Thema Folter und Haftbedingungen zu beschäftigen. Nachdem die Arbeitsgruppe den Iran im Januar 2003 besucht hatte, zeigt der Report ausführlich, wie sich die Situation von Häftlingen in den Gefängnissen der Islamischen Republik darstellte. Willkürliche Verhaftung, kein Zugang zum Rechtsbeistand und unmenschliche Behandlung in den Gefängnissen würden im Iran als allgegenwärtig bezeichnet. Die Arbeitsgruppe kritisierte die Verfahren, die zu einer Verurteilung führen, den Missbrauch von Einzelhaft, die Rolle von Revolutions-Gerichten und das vielfache Fehlen von Verhältnismäßigkeit im Strafmaß.

 

[Bericht der Arbeitsgruppe zu Willkürlicher Haft 2003]

 

Resolutionen der Generalversammlung zur "Situation der Menschenrechte in der Islamischen Republik Iran":

 

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen verurteilt die Menschenrechtslage in der Islamischen Republik Iran 22 Mal in den letzten 24 Jahren. Die Bedeutung der Menschenrechtsverletzungen wird bereits in der Masse der Verurteilungen durch die UNO ersichtlich. In der Datenbank der UNO sind die Resolutionen seit 1985 zu finden, frühere Dokumente sind online nicht zugänglich.

 

Verabschiedet am:


Resolution Menschenrechte im Iran vom 18.12.2008 [A/RES/63/191]
Resolution Menschenrechte im Iran vom 18.12.2007 [A/RES/62/168]
Resolution Menschenrechte im Iran vom 19.12.2006 [A/RES/61/176]
Resolution Menschenrechte im Iran vom 16.12.2005 [A/RES/60/171]
Resolution Menschenrechte im Iran vom 20.12.2004 [A/RES/59/205]
Resolution Menschenrechte im Iran vom 22.12.2003 [A/RES/58/195]
Resolution Menschenrechte im Iran vom 19.12.2001 [A/RES/56/171]
Resolution Menschenrechte im Iran vom 04.12.2000 [A/RES/55/114]
Resolution Menschenrechte im Iran vom 17.12.1999 [A/RES/54/177]
Resolution Menschenrechte im Iran vom 09.12.1998 [A/RES/53/158]
Resolution Menschenrechte im Iran vom 12.12.1997 [A/RES/52/142]
Resolution Menschenrechte im Iran vom 12.12.1996 [A/RES/51/107]
Resolution Menschenrechte im Iran vom 22.12.1995 [A/RES/50/188]
Resolution Menschenrechte im Iran vom 23.12.1994 [A/RES/49/202]
Resolution Menschenrechte im Iran vom 20.12.1993 [A/RES/48/145]
Resolution Menschenrechte im Iran vom 18.12.1992 [A/RES/47/146]
Resolution Menschenrechte im Iran vom 18.12.1990 [A/RES/45/173]
Resolution Menschenrechte im Iran vom 15.12.1989 [A/RES/44/163]
Resolution Menschenrechte im Iran vom 08.12.1988 [A/RES/43/137]
Resolution Menschenrechte im Iran vom 07.12.1987 [A/RES/42/136]
Resolution Menschenrechte im Iran vom 07.12.1986 [A/RES/41/159]
Resolution Menschenrechte im Iran vom 13.12.1985 [A/RES/40/141]

 

 

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