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IGFM: Einfuhr von Waren aus Zwangsarbeit verbieten
 Zwangsarbeit in Chinas LAOGAI - Waren für die EU. Bild: lumq.com
Frankfurt am Main (04. Dezember 2009) - Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM / ISHR), Deutsche Sektion e. V. und die LAOGAI Research Foundation Europe / Bredenbeck (LRFE) haben bei der EU-Kommission in Brüssel beantragt, die gültigen Einfuhrvorschriften und Verträge der Europäischen Kommission auf Waren aus der Volksrepublik China anzuwenden und deren Meistbegünstigung bei der Einfuhr in EU-Länder zeitweilig und solange aufzuheben, bis die von der EU geforderten internationalen und ILO-Standards eingehalten werden.
Die Volksrepublik China (VRC) liefert Waren aus dem berüchtigten LAOGAI in alle Welt. LAOGAI bedeutet "Reform durch Arbeit", ist aber nichts anderes als das Synonym für das ca. 900 Zwangsarbeitslager umfassende Netz, mit dem die Regierung in Peking ihre Macht aufrecht erhält. Das LAOGAI-System wurde u. a. vom Deutschen Bundestag wegen der dort bewusst herbeigeführten unmenschlichen Haftbedingungen in einer Resolution verurteilt. Das LAOGAI produziert ausschließlich Waren aus Zwangsarbeit und höchstwahrscheinlich auch Plagiate, die dann unter harmlos erscheinenden Firmen-Namen und/oder von Dritten ins In- und Ausland und natürlich auch an in EU-Firmen in der Volksrepublik geliefert werden.
Die Einfuhr von Waren aus Zwangsarbeit in die EU oder deren Lieferung an EU-Firmen im Ausland ist laut EU-Meistbegünstigungs-Erklärung jedoch unerwünscht. Die Meistbegünstigung kann deshalb entzogen werden.
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