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Menschenrechtler kritisieren neues chinesisches Religionsgesetz
Peking / Frankfurt am Main (19. Mai 2005) - Am 1. März trat in der Volksrepublik China ein neues Gesetz zur Religionsfreiheit in Kraft. Für religiöse Bürger bringt das Gesetz kaum Verbesserungen - im Gegenteil: "Die Formulierung des Gesetzes legt nahe, dass es sich nicht um eine Erweiterung der Religionsfreiheit in China handelt, sondern vielmehr um eine Erweiterung der behördlichen Möglichkeiten, eben diese einzuschränken", erklärt Martin Lessenthin, Vorstandssprecher der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM).
Während das neue Gesetz selbst von einigen regierungsunabhängigen Organisationen wie der Nachrichtenagentur "Neues China" als Fortschritt im Schutz der Religionsfreiheit der chinesischen Bürger gefeiert wird, verurteilen chinesische und internationale Menschenrechtsorganisationen, darunter die IGFM, Compass Direct, Human Rights Watch und Amnesty International, die reale Situation in der Volksrepublik: Religiöse Menschen laufen in China nach wie vor Gefahr, kriminalisiert, verfolgt, verhaftet und gefoltert zu werden. Geldstrafen, Zensur und Schließungen religiöser Einrichtungen zählen ebenfalls zu den gängigen Repressionsmaßnahmen.
Die grausame und intensivierte Verfolgung gegen die Glaubensgemeinschaft Falun Gong ist ein aktuelles Beispiel für die rücksichtlose Missachtung der Glaubensfreiheit in der VR China. Gehirnwäsche, Folter und Zwangseinlieferungen in psychiatrische Anstalten gehören zu den alltäglichen Maßnahmen gegenüber Falun Gong Übenden. Um die Verfolgung durchführen zu können wird das chinesische Volk einer ständigen Desinformation ausgesetzt.
Zwar werden die Eigentumsrechte religiöser Organisationen durch das neue Gesetz gewährleistet und es dürfen Sozialeinrichtungen wie Kliniken und Schulen gegründet werden, dies gilt jedoch im Rahmen der beibehaltenen Pflicht zur amtlichen Registrierung von religiösen Institutionen nur für staatlich anerkannte Organisationen. Publikationen mit religiösem Inhalt unterliegen nach wie vor strengen Richtlinien, Kontakte oder gar Pilgerfahrten ins Ausland sind immer noch strickt reglementiert.
Nach Einschätzung der IGFM zementiert das neue Gesetz zur Religionsfreiheit den unsicheren Status von Religionsgemeinschaften in China. So heißt es im Artikel 3 des neuen Gesetzes: "Religiöse Körperschaften, religiöse Zusammenkünfte und die Gläubigen müssen hinter der Verfassung, den Gesetzen und Vorschriften stehen, um die nationale Einheit, die Harmonie zwischen den nationalen Minderheiten und die gesellschaftliche Stabilität zu gewährleisten." Zudem werde der staatlichen Schutz "normaler" religiöser Aktivitäten gewährleistet, wobei die Kategorie "normal" nicht konkreter definiert wird. Somit wird den verantwortlichen Behörden ein enormer Spielraum für willkürliche Urteile und Maßnahmen eröffnet bzw. erhalten, kritisiert die in Frankfurt ansässige IGFM.
In dem repressiven Vorgehen gegenüber religiösen Organisationen sieht die Menschenrechtsgesellschaft ein Symptom der absoluten "Kontrollwut" der chinesischen Regierung, die versucht, jede Form und jeden Ansatz von religiös oder politisch motiviertem (potentiellem) Dissens regelrecht auszumerzen. Die IGFM stuft die Volksrepublik China als Menschenrechtsverletzerin Nummer Eins weltweit ein.
Hinweis: Pressekonferenz der IGFM am 2. Juni 2005 um 11.00 Uhr in Berlin Thema: 16. Jahrestag des Massakers auf dem Platz des Himmlischen Friedens am 4. Juni 1989 Weitere Infos unter: www.presse@igfm.de oder Tel.: 069 - 420108-10
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