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IGFM: Aktion gegen barbarische Strafen wird fortgesetzt
 Die mutige nigerianische Rechtsanwältin, Hauwa Ibrahim, mit ihrer Mandantin, Amina Lawal. Bild: danida.dk
Frankfurt/Main (26. August 2003) - Amina Lawal, am 23.3.2002 wegen Ehebruchs von einem islamischen Gericht im nordnigerianischen Bundesstaat Katsina zum Tode durch Steinigung verurteilt, steht erneut vor dem Berufungsgericht. Zwei Berufungstermine wurden nicht wahrgenommen, weil - wie es hieß - das notwendige Quorum der Richter nicht erreicht wurde. Sollte das Berufungsgericht diesmal zu einer Entscheidung kommen und das Urteil bestätigen, könnte Frau Lawal nach dem Ende der Abstillzeit im Januar 2004 gesteinigt werden.
Frau Hauwa Ibrahim, Rechtsanwältin von Frau Lawal, erklärte gegenüber der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM), dass Frau Lawal über die Verzögerungen nicht glücklich sei; sie sei bereit, jegliches Urteil zu akzeptieren. Amina Lawal war nach ihrer Scheidung von einem anderen Mann schwanger geworden, was nach Vorstellung der Scharia-Richter wie Ehebruch bestraft werden soll. Ihr Umfeld, so Frau Ibrahim, sei Frau Lawal gegenüber nicht feindlich gestimmt; sie wohne mit der Tochter Wasila, dem Grund für das Urteil, in ihrem Heimatort und dürfe ihn auch verlassen. Der mutmaßliche Vater des Kindes hatte auf den Koran geschworen, Amina Lawal zwar zu kennen, aber kein Verhältnis mit ihr gehabt zu haben.
Frau Ibrahim ist der Ansicht, dass Frau Lawal in der Verhandlung unfair behandelt wurde: sie habe keine juristische Vertretung gehabt, und das Kind habe als Beweis ihrer Schuld für das Urteil genügt. Sie beabsichtige daher, egal wie das Berufungsgericht entscheidet, den Obersten Gerichtshof von Nigeria um eine abschließende Entscheidung anzugehen. Die Scharia könne, so Frau Ibrahim, abhängig davon, ob eine Person Muslim oder Christ sei, von unterschiedlichen Standpunkten aus interpretiert und jede Ansicht aus der nigerianischen Verfassung abgeleitet werden.
Frau Ibrahim beklagte gegenüber der IGFM die mangelnde Kenntnis des Rechts und die schlechte Ausbildung der Richter in Nigeria. Sie forderte zu Unterstützung von Maßnahmen auf, durch die die Überwachung der Vormachtstellung des Rechts, des Respekts vor der Menschenwürde, der Rechtssicherheit, der Gleichheit vor dem Gesetz, der Gewaltenteilung und der Achtung der Menschenrechte gesichert werden. Über allem müsse die Rechtsstaatlichkeit und das Recht auf Gehör stehen. Eine Bestrafung, wie sie Amina Lawal erlebe, erfülle nicht die genannten Anforderungen. Richter, die Recht anwendeten, müssten darin geübt werden, und die Bestrafung müsste sowohl die nigerianische Verfassung anerkennen als auch die internationalen Menschenrechtskonventionen, die Nigeria unterzeichnet habe.
Die IGFM unterstützt ab September den Austausch von Jura-Studenten. Die Unterschriftenaktion zur Überwindung der barbarischen Strafen, wozu sie die Steinigung zählt, wird fortgesetzt. Den Appell an die Bundesregierung, sich dafür zu verwenden, haben über 200.000 Personen unterstützt.
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