13.10.2006 14:30 Uhr

Russland: Gericht verfügt Auflösung der Gesellschaft für Russisch-Tschetschenische Freundschaft

Erstes russisches Opfer der berüchtigten russischen NGO-Gesetze ? IGFM fordert Europarat zur Intervention bei Präsident Putin auf



Der Bundesbeauftragte für Menschenrechte und Humanitäre Angelegenheiten, Tom Königs (2 v.l.), zu Besuch bei der Gesellschaft für Russisch-Tschetschenische Freundschaft.

 

Frankfurt/M. - Nischnij Nowgorod (13.Oktober 2006) - Die Menschenrechtsorganisation "Gesellschaft für Russisch-Tschetschenische Freundschaft", eine der wenigen Organisationen, die über Verbrechen der russischen und der moskautreuen tschetschenischen Einheiten gegen die Zivilbevölkerung in Tschetschenien berichtete, ist heute von der Zivilkammer des Gebiets Nischnij Nowgorod aufgelöst worden. Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) fordert den Europarat und das Europäische Parlament auf, umgehend beim russischen Präsidenten Putin zu intervenieren, da Gesetze angewendet worden sind, die nicht mit den Menschenrechten in Einklang stehen und nur auf die Vernichtung von Vereinen ausgerichtet sind.

Nach Informationen der IGFM folgte das Gericht der Anklage der Staatsanwaltschaft, die sich auf den Artikel 15 des Gesetzes zur Bekämpfung des Extremismus bezog. Dieser Artikel verlangt von dem Verein, dass er sich innerhalb von fünf Tagen nach einem Urteil von Äußerungen des Leiters oder Mitgliedern in Leitungsgremien distanziert, wenn diese deswegen entsprechend einem Artikel dieses Gesetzes verurteilt worden waren. Sollte der Verein dies unterlassen haben, "kann dies als eine Feststellung über das Vorhandensein von Merkmalen des Extremismus in seiner Tätigkeit gewertet werden". Des weiteren wurde von der Staatsanwaltschaft Bezug auf Art. 19 des Gesetzes "Über gesellschaftliche Vereinigungen" genommen, nach dem eine bereits wegen extremistischer Handlungen verurteilte Person weder Gründer, Mitglied oder Teilnehmer einer gesellschaftlichen Vereinigung sein darf.

2004 hatte die Gesellschaft in ihrer Zeitung "Verteidigung des Rechts" einen Appell des tschetschenischen Präsidenten Aslan Maschadow an das Europäische Parlament, sich mehr für den Frieden in Tschetschenien zu engagieren, und seines Stellvertreters Sakajew an das russische Volk, Putin nicht zu wählen, veröffentlicht. Am 3. Februar 2006 wurde der Geschäftsführer der "Gesellschaft für Russisch-Tschetschenische Freundschaft" Stanislaw Dmitriewskij dafür nach Art. 282 des StGB wegen "Aufwiegelung zur nationalen, rassistischen oder religiösen Feindseligkeit" zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und anschließender vierjähriger Probezeit verurteilt.

"Die berüchtigten Änderungen in den Gesetzen, die die Arbeit der NGOs regeln sollen, haben ihr erstes russisches Opfer gefunden; zunächst Verurteilung wegen eines Deliktes, das in einem Rechtsstaat kein Strafdelikt hätte sein können, daraufhin Auflösung eines Vereins nach einem Gesetz, dass aus Gummiparagraphen besteht und nur den Zweck hat, den Behörden die Auflösung von missliebigen Vereinen zu erleichtern", meint die IGFM. "Es wird oft gesagt, Russland biege die Gesetze. Es tut es nicht. Russland verfasst Gesetze, die nicht gebogen werden müssen."

Die IGFM forderte heute den Europarat, dessen Mitglied Rußland ist, und das Europäische Parlament auf, sofort beim russischen Präsidenten Putin zu intervenieren und die Wiederzulassung des Vereins zu veranlassen. "Für politische Verfolgungen und politische Verfolger ist kein Platz in Europa!", so die IGFM.

Informationen zur Gesellschaft für Russchisch-Tschetschenischen Freundschaft

Die Gesellschaft für Russisch-Tschetschenische Freundschaft wurde im April 2000 von der IGFM-Regionalgruppe Nischnij Nowgorod (Rußland) gegründet. Die nordkaukasische Regionalabteilung der Gesellschaft hat ein breites Beobachternetz in Tschetschenien. Die Gesellschaft hat bereits mehrere Opfer zu beklagen. Vier ihrer Mitarbeiter wurden umgebracht, einer gilt nach Verschleppung als vermisst. Der Leiter der Nordkaukasus-Filiale, Imran Eschijew, wurde bereits mehrmals verschleppt und gefoltert. Nachdem Ende 2005 Imran Eschijew die Entführung seiner Kinder angedroht wurde, falls er seine Tätigkeit nicht einstellen sollte, ging er vorübergehend ins Ausland.

Die Gesellschaft für Russisch-Tschetschenische Freundschaft erfreute sich internationaler Beachtung. Im September 2004 und im Dezember 2005 machte der damalige Tschetschenien-Berichterstatter der Parlamentarischen Versammlung des Europarats, Rudolf Bindig MdB, in seinen Berichten auf die Verfolgung der Mitarbeiter der Gesellschaft für Russisch-Tschetschenische Freundschaft aufmerksam. Am 30.06.2005 wurde die Gesellschaft vom Bundesbeauftragten für Menschenrechte und Humanitäre Angelegenheiten, Tom Königs, besucht. Gegenüber der russischen Presse und Medien erklärte er damals: "Es ist die Pflicht jedes anständigen Menschen sich in eine Reihe mit der Gesellschaft für Russisch-Tschetschenische Freundschaft zu stellen, was ich hiermit auch tue. ... Die Freiheit des Wortes ist immer in Gefahr, in jedem Land. Und unsere Pflicht ist es, diese Freiheit zu verteidigen -- deren Freiheit (dabei wies er auf die Vertreter der Gesellschaft) und Ihre." 2006 wurde der Verein für seine Standhaftigkeit mit dem Bucerius-Preis der "Zeit"-Stiftung in Hamburg ausgezeichnet.






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