23.11.2006 15:50 Uhr

25. November 2006 - Internationaler Tag für die Beseitigung der Gewalt gegen Frauen

Lippenbekenntnisse ohne Taten

IGFM: Situation von Frauen nach islamischem Recht "katastrophal" ? Gewalt gegen Frauen steht auf der Tagesordnung




Frankfurt am Main (23.11.2006) - Auch heute noch ist in zahlreichen muslimisch geprägten Staaten das islamische Recht, die Scharia, offiziell verankert, in mehreren sogar die einzige Quelle des Rechts, berichtet die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM). Mit Berufung auf dieses Recht dürfen Ehemänner ihre Frauen sogar züchtigen, wenn sie ungehorsam sind. Das ?Blutgeld? für die Ermordung einer Frau liegt im Iran ganz offiziell nur bei der Hälfte des Blutgelds eines Mannes. Aussagen von Frauen gelten, z.B. nach geltendem Recht in Pakistan, vor Gericht nur die Hälfte der Aussage eines Mannes ? wenn Frauen überhaupt als Zeugen zugelassen werden. Frauen, die Opfer von Gewalt wurden, wird dadurch in der Praxis staatliche Hilfe in vielen Fällen verweigert.

Die krasse Herabsetzung von Frauen nach der Scharia und nach islamisch geprägten Traditionen haben dort, wo sie umgesetzt werden, ein Klima der Einschüchterung erzeugt und archaische Sitten zementiert. ?Die rechtliche Stellung von Frauen in Afghanistan oder Saudi-Arabien ist heute nicht besser als vor 1.000 Jahren? erklärte dazu der Vorstandssprecher der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM), Martin Lessenthin.

Seit 25 Jahren wird der 25. November von Menschenrechtlern als Tag gegen Gewalt an Frauen begangen, seit der UN Resolution 54/134 vom 17. Dezember 1999 sogar ganz offiziell mit dem Segen der Generalversammlung der Vereinten Nationen. Am 20. Dezember 1993 verabschiedete die Generalversammlung sogar das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau. ?Den Lippenbekenntnissen zur Gleichberechtigung haben leider nur wenige Staaten Taten folgen lassen. In manchen Regionen ist die Situation heute sogar schlimmer als vor 30 Jahren?, konstatiert Lessenthin.

In Afghanistan wurde schon 1959 der Schleierzwang für Frauen aufgehoben und 1964 mit einer neuen Verfassung das Wahlrecht für Frauen eingeführt. Mit dem Bürgerkrieg unter den Mudschaheddin nach 1989 und spätestens seit der Schreckensherrschaft der Taliban (wörtlich: ?Koranschüler?) 1996 fielen Frauen Schritt für Schritt wieder in die Rechtlosigkeit zurück. Und das, obwohl die Taliban wie die übrigen sunnitischen Muslime Afghanistans der hanafitischen Rechtsschule anhängen, die als die ?moderateste? der sunnitischen Rechtsschulen gilt.

Auch heute sind Frauen in weiten Teilen der muslimischen Welt Menschen zweiter Klasse. In Saudi-Arabien dürfen sie nicht selbst Auto fahren, erhalten Ausweispapiere nur mit Einwilligung des Ehemannes oder Vaters und benötigen in allen finanziellen Angelegenheiten einen männlichen Vormund ? selbst wenn Sie z.B. durch Erbschaften ein Millionenvermögen besitzen. In Pakistan sind Zwangsverheiratungen, Misshandlungen und auch Entführungen von Frauen alltäglich und sorgen für wenig Aufsehen. Nach Einschätzung von Frauenrechtlerinnen vor Ort werden in Afghanistan bis zu 80 Prozent aller Ehen arrangiert. Mehr als die Hälfte aller Mädchen werden vor ihrem 16. Lebensjahr verheiratet, manche schon mit sechs Jahren. Fast alle Frauen tragen nach wie vor eine Burka und gehen einige Schritte hinter ihrem Mann ? wenn sie das Haus verlassen dürfen.

Doch in Afghanistan ? und nicht nur dort ? werden die Rechte von Frauen auch von der Regierung ausgehöhlt. Seit Ende Juli 2006 verfügt das afghanische Ministerium für religiöse Angelegenheiten wieder über eine ?Religionspolizei?, die ?Abteilung für die Pflege der guten Sitten und Verhütung von Laster?. Sie heißt offiziell "Amar Bil Maruf wa Nahi al Munkar" und trägt damit exakt den gleichen Namen wie in den Zeiten, als die Taliban damit Frauen und Männer terrorisierten. In Afghanistan werden Frauen auch wieder gesteinigt: Auf dem Gebiet des deutschen ISAF Regionalkommandos haben sich am 21. April 2005 an der Steinigung der 29-jährige Afghanin Amina in einem Dorf des Bezirks Urgu in der Provinz Badakshan nicht nur der Ehemann und der örtliche Imam, sondern auch Behördenvertretern beteiligt.

 

 

Die IGFM Dokumentation ?Frauen unter der Scharia? von Prof. Christine Schirrmacher finden Sie auf der Homepage der IGFM unter: www.igfm.de/fileadmin/igfm.de/pdf/Publikationen/Dokumentationen/IGFM_Frauen_unter_der_Scharia_2005.pdf







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