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IGFM: Menschenrechte und Scharia sind unvereinbar
 Prof. Dr. Obiora Ike: Religion darf nicht machtpolitisch instrumentalisiert werden!
Frankfurt/M. (25. September 2003) - Das islamische Berufungsgericht im nordnigerianischen Katsina hat am heutigen Donnerstag das am 23. März 2002 gegen die inzwischen 32jährige Mutter von drei Kindern, Amina Lawal, ergangene Steinigungsurteil aufgehoben, teilt die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) mit. Grund der Aufhebung des Urteils sei, dass Frau Lawal keine ausreichende Gelegenheit zur Verteidigung gehabt hätte. "Wir freuen uns für Amina! Die unmittelbare Gefahr ist gebannt, dass sie im Januar 2004 zu Tode gesteinigt wird. Nicht gebannt ist dagegen die Gefahr für die zahlreichen 'namenlosen Opfer'. Sie werden im nordnigerianischen Geltungsbereich der Scharia durch Steinigung, Zwangsamputation oder Auspeitschung bedroht", erklärte Martin Lessenthin, Vorstandssprecher der IGFM in Frankfurt.
Der Staat Nigeria hat sich zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte bekannt und den "Internationalen Pakt über Bürgerliche und Politische Rechte" ratifiziert. Aber Menschenrechte und Scharia sind unvereinbar. Die Scharia schreibt barbarische Körperstrafen vor und verneint die Gleichberechtigung von Mann und Frau. Seit über drei Jahren duldet die nigerianische Bundesregierung, dass in Teilen des Landes die Scharia praktiziert wird, kritisiert die IGFM. Die Regierung von Präsident Obasanjo hat bereits mehrfach den Freispruch der Verurteilten gefordert, bisher aber keinerlei Fortschritte bei der Überwindung von barbarischen Strafen wie Amputation und Steinigung erreicht. "Wenn die nigerianische Regierung jetzt nicht endlich handelt, verspielt sie den letzten moralischen Kredit, den sie bisher noch in Anspruch nehmen konnte", mahnt IGFM-Vorstandssprecher Lessenthin.
Die IGFM engagiert sich in Deutschland wie in Nigeria für die Überwindung der Steinigung. Sie hat die Bundesregierung aufgerufen, sich für eine Überwindung der Steinigung und anderer barbarischer Strafen einzusetzen. Die Bundesregierung soll international - im Rahmen der Vereinten Nationen und bei bilateralen Begegnungen mit Staaten, in denen die Scharia praktiziert wird - gegen die Steinigung initiativ werden. Die weltweit tätige IGFM ist auch in Nigeria durch eine nationale Gruppe vertreten, die sich für Pluralismus und religiöse Toleranz im Vielvölkerstaat Nigeria engagiert.
Obiora Ike: Religion darf nicht machtpolitisch instrumentalisiert werden
Der Sozialethiker und Leiter des Institutes für Entwicklung, Gerechtigkeit und Frieden in Enugu (Südostnigeria), Prof. Obiora Ike, und andere nigerianische Menschenrechtler der IGFM warnen vor einer weiteren Ausbreitung des islamischen Rechtes in Nigeria. Innerhalb von drei Jahren hatten zwölf nördliche Bundesstaaten der Bundesrepublik Nigeria die Scharia eingeführt und damit die Körperstrafen einschließlich der Steinigung auch offiziell zur Strafform erhoben. In weiteren sechs südwestlichen Provinzen Nigerias wird ernsthaft die Einführung der Scharia gefordert. Konkrete Gefahr, dass die Scharia eingeführt wird, besteht in den Provinzen Lagos und Oyo. Dort ist der Druck, den fundamentalistische Moslems ausüben, besonders groß.
"Der Islam ist eine respektable Religion, aber in Nigeria vergeht kein Tag ohne vielfache Menschenrechtsverletzungen im Namen des Islam. Barbarische Strafen wie Auspeitschungen, Amputationen und sogar Steinigungen sind Realität. Steinigungen, die in Dörfern stattfindenden, werden von der nigerianischen Presse nicht beachtet", berichtet Prof. Dr. Obiora Ike. Der nigerianische Menschenrechtler warnt vor dem Verlust von Pluralität und Religionstoleranz. Ike: "Jeder hat das Recht auf seine Religion. Sie darf aber der staatlichen Verfassung, die für alle gilt, nicht entgegengestellt werden!"
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