03.05.2005 12:00 Uhr

Kuba: Inhaftierter Journalist gefoltert und mit TBC infiziert

Internationaler Tag der Pressefreiheit 2005: IGFM ruft die Medien zur Unterstützung von 42 inhaftierten kubanischen Journalisten auf




Pinar del Rio / Frankfurt am Main (3. Mai 2005) - Am heutigen Internationalen Tag der Pressefreiheit ruft die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) alle Medien auf, sich für den inhaftierten unabhängigen Journalisten Normando Hernández González einzusetzen. Der Leiter einer unabhängigen Nachrichtenagentur ist einer von mindestens 42 inhaftierten Journalisten auf Kuba. Die Menschenrechtsgesellschaft fordert vom Castro-Regime die sofortige und bedingungslose Freilassung des schwer erkrankten Langzeitgefangenen, erklärte Martin Lessenthin, Vorstandssprecher der IGFM, am heutigen Dienstag in Frankfurt.


Normando Hernández González wurde im März 2003 gemeinsam mit 74 weiteren Journalisten und Dissidenten festgenommen. Auf Basis des berüchtigten "Gesetzes 88", auch "Knebelgesetz" oder "Journalistengesetz" genannt, wurde er zu 25 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Am 10. September 2004 wurde er in eine Zelle mit nicht-politischen Gefangenen verlegt, von denen einige tuberkulosekrank waren. Er infizierte sich mit dem TBC-Erreger und wurde Anfang Januar 2005 in das "Abel Santamaría" Provincial Hospital in Pinar del Rio gebracht, wo er eine Anti-Tuberkulose-Behandlung erhält. Dabei wird seine Magenerkrankung jedoch nicht berücksichtigt. Wiederholt trat Hernández González aus Protest gegen seine Haftbedingungen in Hungerstreik, wobei sich Mitgefangene mit ihm solidarisierten. Er leidet unter Bluthochdruck, Herzrhythmusstörungen sowie erheblichem Gewichtsverlust.

Das "Gesetz 88 zur Sicherung der nationalen Unabhängigkeit und Wirtschaft Kubas" sieht drakonische Strafen für Personen vor, die sich "staatsfeindlich" verhalten oder Informationen in das "feindliche Ausland" weiterleiten, um damit den sozialistischen Staat vermeintlich zu destabilisieren. Das Gesetz ermöglicht Verurteilungen zu langen Haftstrafen wegen Anschuldigungen wie "konspirative Tätigkeiten", "feindliche Propaganda" oder "konterrevolutionäre Aktivitäten", erläutert Lessenthin.

Wie die IGFM berichtet, wurde der 35jährige unabhängige "CubaNet"-Journalist und Direktor der "Cooperativa de Periodistas Independientes de Camagüey" (Camagüey-Kooperation unabhängiger Journalisten) von Mai bis September 2004 in Einzelhaft gehalten. Zeitweise wurde den Familienangehörigen das Besuchsrecht verwehrt. Hernández González, der sich selbst als "Plantado" (standhafter Gefangener) bezeichnet, wurde wiederholt durch den Sicherheitschef des Gefängnisses, das Gefängnispersonal und Mitgefangene misshandelt. Wie die IGFM feststellt, ist er damit sowohl Opfer schwerer Verstöße gegen das Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit nach Art. 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte geworden als auch Opfer im Sinne des "Internationalen Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe", welches im Jahre 1995 von der kubanischen Regierung ratifiziert wurde.

"Die Negierung des Rechtes auf Meinungs- und Pressefreiheit durch das Castro-Regime werden nur noch von den Steinzeitkommunisten in Nordkorea übertroffen", konstatiert IGFM-Sprecher Lessenthin. "Medienmitarbeiter, die arbeiten können, ohne Freiheit, Gesundheit oder gar ihr Leben zu riskieren, tragen Verantwortung: die Pflicht zur Solidarität mit ihren unterdrückten Kollegen. Deshalb bitten wir die Medien am heutigen Internationalen Tag der Pressefreiheit um Aufmerksamkeit für das Schicksal von Fernando Hernández González und anderer Journalisten auf Kuba." Die IGFM setzt sich seit 1977 für gewaltlose politische Gefangene auf der von Fidel Castro diktatorisch regierten Karibikinsel ein und betreut dort derzeit 296 Gewissensgefangene.






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