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IGFM: Auch Deutschland ist Vertragsstaat und sollte daher handeln
 Exzessive Gewalt im Iran 2009: Verhaftung von Teilnehmern der Protestbewegung gegen Wahlfälschung. Bild: shooresh1917
Genf ? Frankfurt am Main (15. Januar 2010) - Diplomaten des UN-Menschenrechtsrats in Genf befragen heute drei Stunden lang Regierungsvertreter der Islamischen Republik Iran zu Menschenrechtsverletzungen im Iran. Anlass dafür sind nicht die schweren Menschenrechtsverletzungen der iranischen Regierung in jüngster Zeit, sondern eine periodisch anstehende sogenannte "Länderprüfung". Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) nannte dieses Verfahren "zahnlos", da der UN-Menschenrechtsrat nach Auffassung der IGFM weder die "Mittel noch den Willen" habe, entschlossen gegen Menschenrechtsverbrechen im Iran vorzugehen.
Die IGFM und andere Menschenrechtsorganisationen stellen Iran wegen systematischer Folter und Vergewaltigungen in iranischen Gefängnissen, Schauprozessen und exzessiven Gewalt durch Regierungsmilizen, Auspeitschungen, Amputationen, Zensur und der massiven Diskriminierung von Frauen und Nichtmuslimen an den Pranger.
Der Iran hat unter anderem den "Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte" ratifiziert ? einen völkerrechtlich bindenden internationalen Vertrag. Gleichzeitig verstößt die iranische Regierung durch menschenrechtswidrige Gesetze und Übergriffe von Behörden permanent gegen diesen Vertrag.
IGFM-Vorstandssprecher Martin Lessenthin betonte daher: "Wir verlangen von der iranischen Regierung die Vertragserfüllung - nicht mehr und nicht weniger! Auch Deutschland ist Vertragsstaat und sollte daher wirksam auf die Einhaltung dieses Vertrages drängen! Im iranischen Strafgesetz steht sogar noch die Kreuzigung als Form der Bestrafung."
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