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Politischer Gefangener Juan Carlos Gonzales Leiva ruft im Hausarrest zur Unterstützung inhaftierter Bürgerrechtler auf
 Juan Carlos Gonzales Leiva
Frankfurt/Main (26. Mai 2004) - Der politische Gefangene Juan Carlos Gonzalez Leiva befindet sich nach Angaben der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) inzwischen auf dem Wege der Besserung. Der Afrokubaner ist blind und war vor seiner Verhaftung als Rechtsanwalt tätig. Aufgrund wiederholter Folter während einer zweijährigen Untersuchungshaft in der Provinz Ost-Holguin war er in einen gesundheitlich besorgniserregenden Zustand. Er musste zwei Jahre und einen Monat im Gefängnis darauf warten, bis ihm am 26. April dieses Jahres in der kubanischen Stadt Ciego de Avila der politische "Prozess" gemacht wurde.
Seit diesem Tag steht der Präsident der Kubanischen Stiftung für Menschenrechte (Fundacion Cubana de Derechos Humanos) als politischer Gefangener unter Hausarrest. Entsprechend des gegen ihn verhängten Urteiles von insgesamt 4 Jahren Haft muss er die verbleibenden zwei Jahre seiner Freiheitsstrafe unter Hausarrest verbringen. Gegenüber der IGFM rief Gonzales Leiva dazu auf, das Schicksal der inhaftierten kubanischen Bürgerrechtler öffentlich zu machen. Dies sei der einzige Schutz, den die Gefangenen und ihre Angehörigen haben könnten.
In einem direkten Gespräch mit IGFM-Mitarbeitern berichtete er, dass er noch immer an Bronchitis leide, die er sich während seiner Haft zugezogen hatte. Er sei daher in ärztlicher Behandlung. Auch leide er infolge der Erlebnisse im Gefängnis unter Schlaflosigkeit und Schwindelgefühlen. Dennoch erhole er sich beständig. Seine Angehörigen stünden aufgrund der letzten Ereignisse noch sehr unter Duck, doch auch sie befänden sich in gutem gesundheitlichen Zustand.
Gonzales Leiva wurde bedroht, dass man ihn erneut ins Gefängnis sperren werde, falls er die festgelegte Grundstücksgrenze, innerhalb der er unter Hausarrest steht, übertreten sollte, berichtet die IGFM. Aufgrund der Auflagen eines Hausarrestes wurde Leiva im Rahmen eines öffentlichen Aktes seiner Nachbarschaft "vorgestellt". Das gegen den Menschenrechtler verhängte Urteil stützt sich auf "Delikte" wie Respektlosigkeiten gegenüber Autoritäten, Erregung der Öffentlichkeit, ziviler Ungehorsam und Haftverweigerung, die Gonzales Leiva am 4. März 2002 begangen haben soll, als er mit neun anderen Bürgerrechtlern einen unabhängigen Journalisten im Krankenhaus besuchen wollte und dabei Slogans wie "Lang leben die Menschenrechte" rief.
Die IGFM weist darauf hin, dass besonders die Ankündigung des Castro-Regimes nach dem Papstbesuch im Jahr 1998, die Religionsfreiheit zu schützen, in keiner Weise in die Realität umgesetzt wird. So wurde dem blinden Baptisten in der Untersuchungshaft der Besitz einer Bibel verweigert. Die IGFM hatte daraufhin versucht, Gonzales Leiva ein Johannes-Evangelium in Blindenschrift zukommen zu lassen. Dieses hat er, wie er jetzt gegenüber der IGFM erklärte, nie erhalten.
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