|
IGFM: Auch Lagos droht die Einführung der Scharia
 Nigeria: Das Bangen um die zur Steinigung verurteilte Amina Lawal geht weiter
Frankfurt/Main / Abudja / Katsina (28. August 2003) - Im Berufungsverfahren der nigerianischen Mutter Amina Lawal erging am gestrigen Mittwoch im nordnigerianischen Katsina kein Urteil. Stattdessen wurde die Verkündigung des Urteils von dem islamischen Berufungsgericht auf den 25. September terminiert, berichtet die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM). Die inzwischen 31jährige Mutter von vier Kindern war am 23. März 2002 wegen Ehebruchs von einem Scharia-Gericht in erster Instanz zum Tode durch Steinigung verurteilt worden.
Staatsanwalt Nurulhuda Mohammad Darma forderte erneut die Steinigung von Frau Amina Lawal nach dem islamischen Recht, der Scharia. Die IGFM forderte am heutigen Donnerstag in Frankfurt eine Aufhebung des Steinigungsurteils durch den Obersten Gerichtshof von Nigeria und ein generelles Einschreiten der Regierung von Präsident Obasanjo gegen die Ausführung von Körperstrafen wie Steinigung und Amputation.
Die IGFM erinnert, dass die Regierung von Präsident Obasnjo bereits mehrfach den Freispruch der Verurteilten gefordert hat. Die Menschenrechtsorganisation kritisiert aber zugleich, dass die nigerianische Regierung bisher keine Fortschritte bei der Überwindung der barbarischen Strafen wie Amputation und Steinigung erreicht hat. Die IGFM engagiert sich in Deutschland wie in Nigeria für die Überwindung der Steinigung. Der Theologe Prof. Obiora Ike und andere nigerianische Menschenrechtler der IGFM warnen vor einer weiteren Ausbreitung des islmischen Rechtes in Nigeria. Innerhalb von drei Jahren hatten zwölf nördliche Bundesstaaten der Bundesrepublik Nigeria die Scharia eingeführt und damit die Körperstrafen einschließlich der Steinigung zur Strafform erhoben. In weiteren sechs südwestlichen Provinzen Nigerias wird ernsthaft die Einführung der Scharia gefordert. Konkrete Gefahr, dass die Scharia eingeführt wird, besteht in den Provinzen Lagos und Oyo. Dort ist der Druck, den fundamentalistische Moslems ausüben, besonders groß.
Die Steinigung von Amina Lawal soll im Januar 2004, am Ende der Stillzeit der kleinen Wasila, erfolgen. Die uneheliche Geburt des Mädchens, zwei Jahre nach der Scheidung der Mutter, war von dem Scharia-Gericht als Beweis für die Schuld von Amina Lawal als "Ehebrecherin" gewertet worden. Der mutmaßliche Vater des Kindes hatte auf den Koran geschworen, Amina Lawal zwar zu kennen, aber kein Verhältnis mit ihr gehabt zu haben. Frau Lawal steht bereits durch das Urteil und die vorangegangenen zwei Verschiebungen der Berufungsverhandlung, unter schwerem psychischen Druck. Sie wohnt mit der Tochter Wasila in ihrem Heimatort.
Die Rechtsanwältin von Frau Lawal, Frau Hauwa Ibrahim beklagte gegenüber der IGFM die mangelnde Kenntnis des Rechts und die schlechte Ausbildung der Richter in Nigeria. Sie forderte zu Unterstützung von Maßnahmen auf, durch die die Überwachung der Vormachtstellung des Rechts, des Respekts vor der Menschenwürde, der Rechtssicherheit, der Gleichheit vor dem Gesetz, der Gewaltenteilung und der Achtung der Menschenrechte gesichert werden. Über allem müsse die Rechtsstaatlichkeit und das Recht auf Gehör stehen. Frau Ibrahim weist darauf hin, dass Frau Lawal in der Verhandlung unfair behandelt wurde: Sie habe keine juristische Vertretung gehabt, und das Kind habe als Beweis ihrer Schuld für das Urteil genügt.
|