25.05.2007 10:01 Uhr

Eritrea: Regierung setzt illegale Patriarchen-Einführung durch

IGFM: Patriarch Antonios im Hausarrest isoliert



Patriarch Abuna Antonios, Oberhaupt der eritreisch-orthodoxen Kirche, steht seit Januar 2006 unter Hausarrest. Bild: prayer.cz


Rom / Kairo / Frankfurt (25. Mai 2007) - Anlässlich der am 27. Mai zum Pfingstfest bevorstehenden illegalen Einführung eines neuen eritreisch-orthodoxen Patriarchen durch die Regierung in Asmara, appelliert die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) an Kirchen und Politiker, sich für die Freilassung des rechtmäßigen Amtsinhabers einzusetzen. Nach Angaben der IGFM steht der rechtmäßige 79jährige Patriarch Abuna Antonios seit Januar 2006 unter Hausarrest. Er hatte die Inhaftierung von Priestern durch die Regierung von Eritrea kritisiert und die Schließung einer innerkirchlichen Erneuerungsbewegung abgelehnt.

Die eritreisch-orthodoxe Kirche ist mit ca. 2 Millionen Gläubigen die größte Religionsgemeinschaft in Eritrea. Sie ist der koptisch-ortodoxen Kirche - mit Papst Schenouda III als Oberhaupt - verbunden. In der für Pfingstsonntag, den 27. Mai 2007, angekündigten offiziellen Patriarchen-Einführung von Bischof Dioskoros von Mendefera sieht die Opposition eine "Vollendung der Geiselnahme der eritreisch-orthodoxen Kirche" durch die Regierung. Bischof Dioskoros Wahl zum Patriarchen sei auf der Kirchen-Synode am 19. April 2007 ohne freie Diskussion und gegen das Kirchenrecht erfolgt.

Päpste fordern Religionsfreiheit in Eritrea

Seit Anfang 2007 soll nach unbestätigten Berichten der an Diabetis leidende rechtmäßige Patriarch Antonios zudem isoliert und ohne Zugang zu Medikamenten und Rechtsbeistand festgehalten werden. Bereits im Jahr 2006 hatte der koptisch-orthodoxe Papst Shenouda III die Amtsentlassung von Patriarch Abuna Antonios als Sorge für alle Kirchen weltweit bezeichnet und zum Gebet für Antonios aufgerufen. Papst Benedikt XVI hatte beim Empfang des eritreischen Vatikan-Botschafters Petros Tseggai Asghedom am 1. Dezember 2005 konkrete Schritte zur konstitutionell garantierten Religionsfreiheit in Eritrea angemahnt.

Die IGFM kritisiert, dass Eritrea fortwährend internationales Recht bricht und sowohl Muslime als auch Christen an der freien Ausübung ihrer Religion hindert. Dies, obwohl Eritrea vor fünf Jahren den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte der UN ratifiziert und vor zehn Jahren 1997 in einer noch nicht umgesetzten Staatsverfassung die Religionsfreiheit festgeschrieben hat.






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