30.09.2003 11:30 Uhr

Nigeria: Das Tor für Steinigung ist weiterhin offen

IGFM: Ganz Nigeria muss sich von der Scharia abkehren - Die Diskriminierung von Frauen und Christen in den Nordprovinzen schreitet voran - Wie die Scharia das Privatleben der Iraner kontrolliert



Zamfaras Gouverneur Ahmed Sani: "Wenn Du vom Islam zu einer anderen Religion wechselst, ist die Strafe der Tod"


Stuttgart - Frankfurt/M. (30. September 2003) - "Das Tor für Steinigungen ist in Nordnigeria weiterhin offen. Der Freispruch von Amina Lawal am 25. September wegen 'mangelnder Möglichkeiten zur Verteidigung' darf nicht darüber hinweg täuschen, dass weiterhin Menschen mit Steinigung und anderen Strafen bedroht werden", kritisierte Martin Lessenthin, Vorstandssprecher der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) heute bei einer Pressekonferenz in Stuttgart.

Die auch in Nigeria vertretene Menschenrechtsorganisation fordert die nigerianische Regierung zu einer verfassungskonformen Stellungnahme zur Scharia und zu konkreten Maßnahmen zur Durchsetzung eines die Menschenrechte schützenden Rechtes auf. Die IGFM weist darauf hin, dass die Verfassung Nigerias die Strafe Steinigung ausschließt. Die Bundesrepublik Nigeria hat sich zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte bekannt und auch den "Internationalen Pakt über Bürgerliche und Politische Rechte" der Vereinten Nationen ratifiziert.

Seit dem 1. Februar 2000, als der Bundesstaat Zamfara im Norden Nigerias das Islamische Recht gesetzlich einführte, ist die Scharia in Nigeria auf dem Vormarsch. Weitere elf Bundesstaaten im Norden Nigerias übernahmen die Scharia und in den westlichen Bundesstaaten Lagos und Oyo betreiben Islamisten mit großem Eifer ebenfalls die Einführung des Islamischen Rechtes.

Der nördliche Bundesstaat Zamfara war der erste in Nigeria, der die Scharia mit ihren Strafrechtsvorschriften offiziell zu geltendem Recht erhob. Die schariatischen Bestimmungen wurden in Anlehnung an saudisches und sudanesisches Recht niedergeschrieben und unter anderem im Internet veröffentlicht (www.zamfaraonline.com/sharia). Zamfara wurde damit zum Vorreiter der Islamisten in den übrigen Bundesstaaten.

Auf Diebstahl steht im Norden Nigerias seitdem die Amputation der rechten Hand. Im Wiederholungsfalle die Amputation des linken Fußes, dann der linken Hand und des rechten Fußes und schließlich Gefängnisstrafen bis zu einem Jahr. Die erste öffentliche Amputation ist, soweit bekannt, am 22. März 2000 an einen angeblichen Viehdieb vollstreckt worden. Wer ein alkoholhaltiges Getränk zu sich nimmt erhält 80 Peitschenhiebe. Auch der Besitz oder der Transport alkoholischer Getränke wird mit bis zu 40 Peitschenhieben oder bis zu sechsmonatiger Haft oder beidem bestraft. Trunkenheit in der Öffentlichkeit wird ebenso mit einem halben Jahr Gefängnis oder einer entsprechend hohen Geldstrafe oder beidem geahndet.

Zamfaras Gouverneur Ahmed Sani, führender Protagonist der Scharia erklärte: "Wenn Du vom Islam zu einer anderen Religion wechselst, ist die Strafe der Tod". Dann ist es die Pflicht der Gesellschaft oder Familie, diesen Teil der Justiz selbst in die Hand zu nehmen." Islamistische "Überwachungsgruppen" versuchten im Frühjahr 2002 in Zamfara die von ihnen verhafteten Konvertiten Lawani Yakubu und Mohammad Ali trotz eines gegenteiligen Richterspruchs zu töten. Die beiden Konvertiten sind seitdem untergetaucht oder verschwunden.

Mit großer Sorge blicken Menschenrechtler auf den Bundesstaat Kano, wo im April 2003 der Islamist und Schariabefürworter Shekarau zum Gouverneur gewählt wurde. Mittlerweile ist es in Kano zur Schließung und Verwüstung von christlichen Schulen und Kirchen gekommen. Am 30. April 2002 veröffentlichte die Provinzregierung von Katsina ein offizielles Kommunique in dem es hieß, der christliche Religionsunterricht in allen Grund- und Mittelschulen werde eingestellt und durch obligatorischen Islamunterricht ersetzt.

Bereits mehr als 250.000 Unterstützer für den Appell zur Überwindung der Steinigung

Die IGFM engagiert sich in Deutschland wie in Nigeria für die Überwindung der Steinigung. Sie hat die Bundesregierung in Berlin aufgerufen, sich für eine Überwindung der Steinigung und anderer barbarischer Strafen einzusetzen. Die Bundesregierung soll international - im Rahmen der Vereinten Nationen und bei bilateralen Begegnungen mit Staaten, in denen die Scharia praktiziert wird - gegen die Steinigung initiativ werden. Den Appell der Menschenrechtler haben bereits mehr als eine Viertelmillion Menschen unterzeichnet. Appell-Listen können unter www.igfm.de abgerufen oder telefonisch bei der IGFM (069-420108-10) angefordert werden.

Beispiele aus dem Strafrecht der islamischen Republik Iran

Die umfangreichen strafrechtlichen Regelungen der Scharia sind nur in einigen islamischen Ländern in staatlichen Strafgesetzbüchern festgeschrieben worden. Nur wenige dieser Rechtstexte sind auch in europäischen Sprachen zugänglich.

Ein Beispiel dafür sind die Strafgesetzte der Islamischen Republik Iran. Dort heißt es unter anderem: "Bei der Steinigung wird der Mann bis unter den Gürtel und die Frau bis unter die Brust in eine Grube eingegraben. Dann wird die Steinigung vollstreckt" (Art. 102) "Die Steine dürfen bei einer Steinigung nicht so groß sein, dass die Person getötet wird, wenn sie von einem oder zwei davon getroffen wird, und auch nicht so klein, dass man sie nicht mehr als Stein ansehen kann." (Art. 104)

In den Artikeln 190 ff. sind neben Tötungen und Amputationen sogar Kreuzigungen vorgesehen "für den Kampf gegen Gott und das Verderbenstiften auf Erden". Wie aus einem anderen Zeitalter lesen sich im Iran aktuelle und rechtskräftige Passagen wie die folgenden:

"Die Instrumente für die Vollstreckung der Vergeltung müssen scharf, dürfen nicht vergiftet sein und müssen sich zur Vollstreckung der Vergeltung für das Abschneiden oder das Zufügen von Wunden eignen" (Art. 282) Zum Islamischen Recht gehört das nach internationalen Rechtsnormen archaisch anmutende Vergeltungsrecht. Durch dieses Vergeltungsrecht werden heute im Iran durch staatliche Vollstrecker Körperteile amputiert und z.B. Augen zerstört.

Wie die Scharia das Privatleben der Iraner kontrollierte, wird in Gesetzen wie dem Artikel 101 des Gesetzes über die islamischen Strafen vom 18. Mordad des Jahres 1362 deutlich (entspricht dem 9. August 1983): Außereheliche "Küsse oder Umarmungen" werden mit 99 Peitschenhieben geahndet. Geschieht das "Verbrechen" nicht im privaten Bereich, sondern "vor den Augen der Öffentlichkeit", so kommen bis zu weiteren 74 Peitschenhieben hinzu.

Auch Taten, "die an sich nicht strafbar sind", werden mit bis zu 74 Peitschenhieben bestraft, sofern sie gegen das allgemeine Schamgefühl verstoßen (Art. 102, 9. Aug. 1983). Ein Gummiparagraph, mit dem alle Frauen gewaltsam zur völligen Vermummung gezwungen werden, der "religionsgesetzlich vorgeschriebenen Kleidung".

Die Liste der Regelungen in der Scharia, die internationalen Rechtsstandard widersprechen, ist lang. Dazu gehören nicht nur Verstöße gegen die Angemessenheit der Bestrafung, die körperliche Unversehrtheit und die Würde des Menschen, sondern auch die Gleichheit vor dem Gesetz. Frauen werden in vielfältiger Weise diskriminiert. Ebenso alle Menschen, die keine Muslime sind. Dazu gehört unter anderem, dass die Zeugenaussage eines Nicht-Muslims oder einer Frau generell nur halb zählen. In einer bemerkenswerten Entscheidung hat Mitte April 2003 der iranische Wächterrat eine Initiative zurückgewiesen, nach der das Blutgeld für alle Einwohner Irans gleich werden sollte. So dass in der Islamischen Republik Iran das Leben eines Christen oder eines anderen Nicht-Muslims mit nur einem Zwölftel des Wertes eines muslimischen Menschenleben veranschlagt wird.

Alle diese Regelungen sind aktuell geltendes Recht - und das, obwohl der Iran völkerrechtlich verbindlich den "Internationalen Pakt über Bürgerliche und Politische Rechte" ratifiziert hat. Das islamische Recht erhebt zudem den Anspruch, universell gültig zu sein. Konsequenter Weise gibt es auch hierzulande Muslime, die die Einführung der Scharia anstreben - in Deutschland.






 Nigeria: Gewalt von außen gesteuert - 28-07-09 13:22
 Iran: 14jährige zum Tode durch Steinigung verurteilt - 15-10-04 10:42
 Nigeria: Menschenrechtsdialog braucht demonstrative internationale Begleitung - 14-06-04 10:00
 Pakistan: EU soll Musharrafs Reformzusagen stützen und einfordern - 03-06-04 12:00
 Nigeria: Die Gewaltspirale anhalten - 13-05-04 10:00
 Nigeria: Neue Gewaltausbrüche in Nordnigeria - "Kampf gegen Christen bis zum Ende" - 12-05-04 10:00
 Nigeria: Bleibt das neue Steinigungsurteil in Bauchi bestehen? - 27-01-04 11:50
 Nigeria: Erleichterung für Amina Lawal aber weiterhin barbarische Strafen in Nigeria - 25-09-03 11:17
 Deutschland: 220.000 Bürger appellieren an die Bundesregierung - Deutschland soll initiativ werden, um die Steinigung zu überwinden - 04-09-03 11:01
 Iran: Neue Steinigung droht - Moratorium aufgehoben? - 14-08-03 10:43
 Nigeria: Unruhen im Land. Wird die Scharia bald auch Gesetz in den westlichen Bundesstaaten? - 27-03-03 10:52
 Nigeria: Scharia kann Religionskrieg auslösen - 25-02-03 11:08
 IGFM: Für eine weltweite Kultur der Menschenrechte - barbarische Strafen ächten! - 18-02-03 12:55
 Stephanustag: Am zweiten Weihnachtstag an Steinigungsopfer denken! - 23-12-02 12:22
 10. Dezember - 54. Internationaler Tag der Menschenrechte: Menschenrechte statt Scharia-Gesetze! - 09-12-02 12:05
 Nigeria: Islamisten auf dem Vormarsch - 06-12-02 11:38
 Nigeria / Steinigung: Unterschriftenübergabe an Terminschwierigkeiten gescheitert - 21-11-02 12:38
 Deutschland / IGFM: Islamische Verbände dürfen nicht länger zur Steinigung schweigen! - 14-11-02 12:15
 Türkei: Steinigung unmenschlich, grausam und erniedrigend - 30-08-02 12:30
 IGFM: Fischers Ministerium muss Zurückhaltung gegenüber Steinigung aufgeben - 22-08-02 12:18
 IGFM: Steinigung international ächten! - 19-08-02 12:05
 Islamische Organisationen sollen sich von barbarischen Strafen distanzieren - 17-07-02 12:53
 Islamisches Recht: Scharia-Strafen auf dem Vormarsch - 16-07-02 12:38
 IGFM: Kampagne gegen Steinigung und andere barbarische Strafen - 10-07-02 12:27
 Iran: Seit 1997 Steinigungsurteile gegen 15 Frauen und 7 Männer - 04-06-02 12:07



<- zurück zur Übersicht

© Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM), deutsche Sektion e.V. Spendenkonto: 23 000 725, Taunussparkasse, BLZ 512 500 00