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Neues Steinigungsurteil - Internationale Gesellschaft für Menschenrechte startet internationale Kampagne gegen barbarische Strafen
 Steinigung im Iran: Das Opfer wurden vom Kopf bis zum Fuss in einen weissen Tuch eingewickelt, bis zur Hüfte eingegraben und von der Masse bis zum Tod gesteinigt
Frankfurt/M. (4. Juni 2002) - Immer neue Fälle von Verurteilungen zum Tod durch Steinigung werden bekannt. Wie die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) berichtet, wurde am 3. Juni eine junge Frau mit dem Namen Shahnaz in Karaj (im Westen von Teheran) zum Tod durch Steinigung verurteilt. Damit ist die Zahl der bekannt gewordenen Verurteilungen zu Steinigung in der Islamischen Republik Iran seit 1997, als Khatami Präsident wurde, auf 22 gestiegen. Fünfzehn der Opfer waren Frauen.
Das Religionsgericht in Karaj verhängte das Todesurteil durch Steinigung für diese junge Frau zu einem Zeitpunkt, zu dem zwei weitere Frauen, Ferdows und Sima, in einem Gefängnis in Teheran auf ihre Hinrichtung durch Steinigung warten. Die IGFM appelliert an die Bundesregierung und die Regierungen der EU-Partnerstaaten beim iranischen Staatspräsidenten Khatami ihren Protest gegen die barbarische Bestrafung einzulegen und sich für die Freilassung der wegen Ehebruch zum Tode verurteilten Frauen einzusetzen.
Die in Frankfurt ansässige IGFM kündigte eine internationale Kampagne durch ihre 25 Sektionen gegen barbarische Strafen, Scharia-Urteile, rituelle Tötung von Menschen nach "Familenurteilen" und in Selbstjustiz an. Sie erinnert an den in Indien und Bangladesh verbreiteten sogenannten Ehrentod von Frauen und an Selbstjustiz durch Säureattentate oder Steinigung. Als barbarisch und daher nicht tolerierbar bezeichnete die IGFM aber auch Auspeitschen und Bastonade, Amputationsstrafen und öffentliche Hinrichtungen.
Karl Hafen, Geschäftsführender Vorsitzender der IGFM verweist in diesem Zusammenhang auf weitere aktuelle Steinigungsurteile in Pakistan und Nigeria. So wurde nach einem Sharia-Urteil die Pakistanerin Zafran Bibi am 21. April 2002 wegen angeblichen Ehebruchs zum Tode durch Steinigung verurteilt. Im nordnigerianischen Bundesstaat Katsina wurde Amina Lawal, die dort am 22. März dieses Jahres wegen außerehelicher Beziehungen nach Scharia-Recht ebenfalls zum Tode durch Steinigung verurteilt. Zurzeit ist ein Berufungsverfahren anhängig. Im nigerianischen Bundesstaat Sokoto wurde Safija Husseyni, die im Oktober 2001 ebenfalls nach islamischem Recht zum Tod durch Steinigung verurteilt worden war, nach internationalen Protesten freigelassen.
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