05.01.2004 10:00 Uhr

VR China/Deutschland: Xiong Wei ist frei

Ehemalige Berliner Studentin vorzeitig aus chinesischem Frauenarbeitslager entlassen



Frankfurt/M., Flughafen: IGFM-Mitglieder empfangen Xiong Wei.

 

 

Frankfurt/M. (5. Januar 2004) - Xiong Wei, ehemalige Studentin der TU Berlin, ist aus chinesischer Haft entlassen worden. Sie wurde am 5. Januar 2002 beim Verteilen von Informationsmaterial über die Verfolgung der Falun Gong von der Polizei in Peking verhaftet und ohne Verfahren zu eineinhalb Jahren "Umerziehung durch Arbeit" verurteilt. Xiong Wei studierte von 1993 bis 1999 an der TU Berlin. An der Unterschriftenaktion der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) zugunsten ihrer Freilassung hatten sich mehr als 30.000 Menschen bundesweit beteiligt.

Nach der Verhaftung von Xiong Wei, 32 Jahre alt, fand die Polizei bei einer Durchsuchung der Wohnung weitere Falun Gong-Materialien und verhaftete auch ihren Ehemann, der später gegen Kaution wieder freigelassen wurde. Das Haus ihrer Eltern, die keine Falun Gong-Anhänger sind, wurde ebenfalls durchsucht und ein Computer beschlagnahmt. Xiong Weis Vater ist Professor eines Forschungsinstituts für Sonnenenergie und Abgeordneter im Chinesischen Volkskongreß, ihre Mutter ist Ärztin.

Bis wenige Monate vor ihrer Inhaftierung arbeitete Frau Xiong Wei für ein deutsches Unternehmen. Sie kündigte ihre Arbeitsstelle, um Schwierigkeiten für die Firma durch ihr Praktizieren von Falun Gong abzuwenden. Frau Xiong Wei wurde bis zu ihrer Freilassung im Pekinger Xinan-Frauen-Arbeitslager, im Außenbezirk Daxing, festgehalten.

Seit einer Erklärung des früheren chinesischen Präsidenten Jiang Zemin im Dezember 2001, dass der staatliche Einfluß auf Religionen verstärkt werden müsse und Religionsfreiheit nur unter Wahrung der "sozialen Führungsrolle der Partei" und der "nationalen Interessen" möglich sei, sind tausende Anhänger nicht registrierter Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsgemeinschaften verhaftet worden. Dazu gehörten gleichermaßen romtreue Katholiken und Protestanten, die sich nicht von staatlichen Stellen registrieren lassen oder den staatlichen beeinflußten Parallelkirchen beitreten wollen. Die Risiken, die diese Gläubigen eingehen, sind hoch: von Umerziehung über Gefängnisstrafen bis zur Todesstrafe. Gesicherte Zählungen bestätigen, dass bereits mehr als 500 Anhänger der Meditationsgemeinschaft Falun Gong in der Haft durch Folter und andere Qualen zu Tode gekommen sind.






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