13.08.2007 15:16 Uhr

Pakistan: Todesurteile wegen Blasphemie aufheben

14. August: Islamische Republik 60 Jahre alt - Blasphemie-Gesetz beseitigen - Todesurteile für Apostasie verhindern



Pakistan: der Christ, Anwar Kenneth, seit 2002 in der Todeszelle wegen angeblicher Blasphemie


Frankfurt/M. (13. August 2007) - Anlässlich des pakistanischen Nationalfeiertages am 14. August appelliert die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) an die pakistanische Regierung, den § 295 C des Blasphemiegesetzes und andere ungerechte Verfahrensbestimmungen wie zum Beispiel die Ungleichbehandlung muslimischer und nichtmuslimischer sowie weiblicher und männlicher Zeugen endlich abzuschaffen. Dies wäre im Sinne des toleranten Staatengründers Ali Jinnah eine Geste der Gerechtigkeit und Verständigung und würde der von Präsident Musharraf befürworteten Strategie der "aufgeklärten Moderation" zwischen islamischer und nichtislamischer Welt entsprechen.

Die Idee eines unabhängigen Staates für Muslime auf dem indischen Subkontinent hatte bereits in den frühen dreißiger Jahren der Dichter und Philosoph Dr. Muhammad Iqbal. Mit dem Ende der britischen Kolonialherrschaft wurde am 14. August 1947 der Staat Pakistan ausgerufen. Generalgouverneur Muhammad Ali Jinnah, vom pakistanischen Volk als "Qauid-e Azam", als Gründer von Pakistan, verehrt, versprach als erster Präsident ein Pakistan ?mit gleichen Rechten für alle Bürger Pakistans und ohne jegliche Unterscheidung." War der Staatsgründer Ali Jinnah sehr religionstolerant, setzte sich unter dem Einfluss der Ulema, der muslimischen Religionsführer immer mehr die Scharia, die islamische Lebensordnung, in der Gesetzgebung und in der Politik durch. Ab 1977 wurde durch den damaligen Präsidenten Zia ul-Hag der Islamisierungsprozess eingeleitet. In dem von Ali Jinnah vertretenen Geist religiöser Toleranz ?Woran ihr glaubt, hat nichts mit dem Staat zu tun!? - appelliert die IGFM an Präsident Pervez Musharraf, das bei Beleidigung des Propheten Mohammed mit der Todesstrafe verbundene Blasphemiegesetz abzuschaffen und dessen Missbräuche zu bekämpfen.

Seit 1986 kann für die Beleidigung des Propheten Mohammeds nach § 295 C ? sogenanntes Blasphemiegesetz - des pakistanischen Strafgesetzbuches die Todesstrafe verhängt werden, was überdurchschnittlich viele Nichtmuslime in der Islamischen Republik Pakistan trifft. Schon seit mehreren Jahren verspricht Präsident Musharraf eine grundlegende Änderung des § 295 C, aber unter dem Druck islamischer Fundamentalisten kam es bisher nicht zu einer Verwirklichung. Zu den Missbräuchen gehören insbesondere privat motivierte falsche Anklagen. Berufungsverfahren ziehen sich jahrelang hin, die Gefangenen sind durch islamistische Mitgefangene gefährdet. Die IGFM appelliert an Musharraf, sich für die wegen angeblicher Blasphemie seit 2002 in Todeszellen einsitzenden Christen Anwar Kenneth und Kingri Masih sowie den im Mai 2007 zum Tode verurteilten Christen Younis Masih einzusetzen. Opfer des Blasphemiegesetzes, zu denen auch zahlreiche Muslime gehören, sollten angemessen entschädigt werden. Die IGFM appellierte an Musharraf, durch Einrichtung einer dauerhaften unabhängigen Kommission mit Tribunalrechten bei Minderheitenbeschwerden die in der Islamischen Republik Pakistan faktisch vorhandene religiöse Apartheid abzumildern.

In einer Unterschriftenübergabe appelliert die IGFM weiterhin für die konsequente Verhinderung eines von islamistischen Parteien geplanten Apostasiegesetzes, das die Abkehr vom islamischen Glauben mit Todesstrafe oder lebenslanger Haft belegt. Pakistan hat durch Ratifizierung des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte den freien Religionswechsel garantiert.






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