10.05.2007 15:17 Uhr

Pakistan: Apostasie-Gesetz verlangt Todesstrafe für Konvertiten

84jähriger der Blasphemie beschuldigt - 86jährige Ehefrau zum Islam gezwungen ? Privatbesitz zur Koranschule erklärt



Der pakistanische Christ, Ranjha Masih, ist erst nach acht Jahren Haft vom Vorwurf der Blasphemie freigesprochen worden. Bild: compassdirect


Lahore/Frankfurt am Main (10. Mai 2007) - Das sogenannte "Apostasie-Gesetz", das für Konversion aus dem Islam für Männer zwingend die Todesstrafe, für Frauen lebenslange Haft vorsieht, hat in erster Lesung das Parlament passiert. Wie die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) aus Lahore erfuhr, beschuldigte am 9. Mai 2007 ein muslimischer Angestellter den 84jährigen christlichen Autohändler, Walter Fazal Khan, einen Koran verbrannt zu haben. Dem in der Polizeistation von Samanabad einsitzenden Angeklagten droht wegen angeblicher Blasphemie die Todesstrafe. Die IGFM appelliert an den pakistanischen Präsidenten Musharraf, das Apostasie-Gesetz zu stoppen und die versprochene Abschaffung des Blasphemie-Gesetzes endlich in die Wege zu leiten.

Nach Informationen der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte wurde das Apostasie-Gesetz von einer Sechs-Parteien-Allianz eingebracht, einem Zusammenschluss von überwiegend islamistischen Parteien, die aber eine Minderheit im Parlament bilden. Wegen des Entwurfs kam es im Parlament zu einer harten Diskussion, weil einige Abgeordnete den Entwurf als unislamisch bezeichneten. Er wurde jetzt zur Prüfung an den Justizausschuss weitergeleitet. Laut Gesetzesvorhaben wird für Männer, die den Islam verlassen, die Todesstrafe verhängt, für Frauen lebenslängliche Haft. Eine Bedenkzeit von 3 bis 30 Tagen zur Rückkehr zum Islam wird dem Angeklagten eingeräumt. Selbst bei Rückkehr kann wegen der ursprünglichen Absicht bis zu zwei Jahren Gefängnis verhängt werden. Für diejenigen, die dreimal wechseln, ist per se die Todesstrafe vorgesehen.

Radikale Muslime in Pakistan nehmen offensichtlich keine Rücksichten mehr auf das Alter ihrer Opfer. Am 9. Mai 2007 wurde der 84jährige christliche Autohändler, Walter Fazal Khan, der Blasphemie angeklagt. Sein Fahrer Rajha Riaz will gesehen haben, wie Walter Seiten des Korans verbrannt haben soll. Hintergrund dieser Anschuldigung ist ein Streit um seinen Besitz. Khan hatte an einige Muslime Land im Wert von 2,5 Millionen Rupien verkauft und bot später weiteres Land zu 12,4 Millionen Rupien an. Nachdem er das Gebot von 8 Millionen Rupien potentieller Käufer ablehnte, beschuldigte ihn Rajha Riaz der Blasphemie. Daraufhin versammelten sich Einheimische und muslimische Geistliche vor Khans Haus und skandierten Parolen. Die Geistlichen riefen in der Moschee weitere Muslime auf, sich vor dem Haus Khans zu versammeln. Die lokale Polizei nahm Walter Khan unter der Anklage des § 295 B der Blasphemie fest, nachdem jedoch vorher Khans 86jährige Ehefrau mit Gewalt zur Konversion zum Islam gezwungen worden war. Ob Walter Khan gegen Kaution freikommen kann, ist fraglich. Dem in der Polizeistation von Samanabad einsitzenden Angeklagten droht die Todesstrafe.

"Immer wieder kommt es in Pakistan zum Missbrauch der Blasphemie-Gesetze, und in vielen Fällen sind Neid und Habgier die entscheidenden Motive für die Anschuldigungen. Im Jahre 2006 wurden 48 neue Fälle von Blasphemie registriert. 27 der Beschuldigten waren Muslime, 10 waren Christen und 11 Ahmadija-Muslime. Khans Fall ist nicht nur wegen des hohen Alters der beschuldigten Christen besonders dramatisch: Da nach islamischem Recht eine Muslimin nicht mit einem Christen verheiratet sein darf, hat die erzwungene Konversion zur Folge, dass die Ehe nicht mehr besteht", so die IGFM.

Bereits im April 2007 hatten rund 2000 aufgebrachte Muslime die christliche Siedlung Toba Tak Singh angegriffen und mehrere Bewohner, darunter einen 25jährigen Körperbehinderten, verletzt. Auslöser war die angebliche Schändung islamischer Zeichen durch Christen.

Die IGFM ist in großer Sorge um das Schicksal der Christen in Pakistan, die aufgrund wachsender Islamisierung nach angeblichen Blasphemie-Vergehen zunehmend Ziele gewalttätiger Angriffe werden. Oft geht es nur um das Privateigentum der Christen. Im Herbst vergangenen Jahres wurde beispielsweise der Christ Ranjha Masih erst nach acht Jahren Haft vom Vorwurf der Blasphemie freigesprochen und als kranker, gebrochener Mann aus der Haft entlassen. Die IGFM appelliert an Präsident Pervez Musharraf, das Apostasie-Gesetz zu stoppen und die versprochene Abschaffung des bestehenden Blasphemie-Gesetzes in die Wege zu leiten. Dies würde dem von ihm beanspruchten "aufgeklärten Islam" entsprechen; ein Apostasiegesetz würde weiterem islamischem Terror Vorschub leisten, so die IGFM.

 






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