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IGFM fordert kubanische Justizministerin auf, Rufmordkampagne zu beenden
 Kubas Oberstaatsanwalt Juan Anibal Escalona Reguera deckt die staatliche Rufmordkampagne gegen Regimekritiker. Bild: granma.cubaweb.cu
Havanna ? Frankfurt am Main - (2. Oktober 2008) ? Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) hat heute in einem Brief die kubanische Justizministerin María Esther Reus aufgefordert, die Willkür kubanischer Justizbehörden gegen Regimekritiker zu unterbinden. Seit dem 28. August 2008 warten drei kubanische Dissidenten vergeblich auf die Bearbeitung ihrer Klage durch den Oberstaatsanwalt der Republik Kuba, Juan Anibal Escalona Reguera.
Die landesweit bekannten Bürgerrechtler und ehemaligen politischen Gefangenen Martha Beatriz Roque Cabello und Jorge Luís Pérez 'Antúnez' hatten gemeinsam mit Vladimiro Roca, dem Vorsitzenden der (verbotenen) Sozialdemokratischen Partei Kubas, Klage eingereicht, da mehrere Medien ihre persönliche Korrespondenz, Bilder und Dokumente unerlaubt veröffentlicht hatten. Oberstaatsanwalt Escalona weigerte sich bisher, den Fall zur Kenntnis zu nehmen. Die IGFM kritisiert: "Während das kubanische Strafgesetz häufig zur Kriminalisierung von Regimekritikern instrumentalisiert wird, ist den Bürgerrechtlern selbst das Einreichen von Klagen auf der Basis des bestehenden Rechtes verwehrt."
Im Rahmen einer Rufmordkampagne gegen Oppositionelle wurden im Sommer 2008 im staatlichen kubanischen Fernsehen, Kubas einziger Tageszeitung "Granma" und Zeitschriften wiederholt die persönliche Korrespondenz, private Videos, Bilder und Dokumente der drei Regimekritiker veröffentlicht, ohne sie vorher um Erlaubnis zu bitten. Dieser Eingriff in die Privatsphäre ist auch in Kuba ein Vergehen: Das kubanische Recht weist in Art. 289 und 290 des StGB ausdrücklich auf das Briefgeheimnis hin und stellt seine Verletzung unter Strafe.
Journalisten des Nationalen Pressedienstes - Randy Alonso, Lázaro Barredo Medina, Manuel Hevia und Raynaldo Taladrid - werden von den Dissidenten des Eingriffs in ihre Privatsphäre und die Verbreitung ihrer persönlichen Informationen verantwortlich zu sein. Sie hätten die Dokumente von Oberstleutnant Adalberto Rabeiro und Josefina Vidal Ferreiro erhalten, die als Regierungsbeamte Zugang zu den Unterlagen hatten.
Oberstaatsanwaltschaft verweigert Ermittlung
Cabello, Roca und Antúnez sprachen am 28. August 2008 beim Oberstaatsanwalt Juan Escalona vor, um eine Klage und staatsanwaltschaftliche Ermittlung gegen die Verdächtigen einzureichen. Laut Art. 121 des kubanischen StGB muss in einem solchen Fall seitens der Staatsanwaltschaft geprüft werden, ob eine Klage berechtigt ist. Escalona ignorierte die Kläger und lehnte jegliche rechtlichen Schritte ab. Die IGFM wirft dem Oberstaatsanwalt Escalona vor, das kubanische Strafrecht einseitig im Sinne des Regimes anzuwenden und damit dieses Recht zu brechen.
Mangelernährung, Folter und Verweigerung medizinischer Hilfe
Einen weiteren Rechtsbruch stellt die Situation politischer und gewöhnlicher Häftlinge in den kubanischen Gefängnissen dar. Im Gefängnis Combinado del Este in Havanna, über das die IGFM mehrfach berichtet hat, sind die Gefangenen körperlichen Misshandlungen ausgesetzt und bekommen unangemessene medizinische Betreuung. Die kaum ausgebildeten Pfleger der sogenannten "Krankenstation" des Gefängnisses behandeln die schwer Erkrankten nicht und vergeben lediglich Medikamente nach eigenem Ermessen. Die IGFM erklärt, dass sich die Häftlinge im Combinado del Este in Lebensgefahr befinden.
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