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"Gefängnisse mit Journalisten füllen?" -
Beginn des Prozesses gegen den Schriftsteller Orhan Pamuk
 Orhan Pamuk
Frankfurt am Main (15. Dezember 2005) ? Am Freitag, den 16. Dezember, beginnt in Istanbul der Prozess gegen den diesjährigen Träger des Friedenspreises des Deutschen Buchhandels, den international bekannten Schriftsteller Orhan Pamuk. Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) stellte dazu fest, dass ?gerade in den letzten Monaten nach Verhandlungsbeginn mit dem EU-Kandidaten Türkei am 3. Oktober 2005 ein deutlicher Rückschritt in der Presse- und Meinungsfreiheit erfolgt ist?, so Vorstandssprecher Martin Lessenthin am heutigen Donnerstag.
Martin Lessenthin fragt weiter, an die Adresse von Ministerpräsident Erdogan gerichtet: ?Will die Türkei jetzt ihre Gefängnisse mit Journalisten füllen?? Orhan Pamuk ist angeklagt, weil er in Anspielung an den Völkermord an den Armeniern während des 1. Weltkrieges in einem Interview am 5. Februar 2005 dem Magazin des Schweizer Tagesanzeigers gegenüber geäußert hat: ?Man hat hier dreißigtausend Kurden und 1 Million Armenier umgebracht. Und fast niemand traut sich, das zu erwähnen. Also mache ich es.? Ihm drohen nach Artikel 301 des türkischen Strafgesetzbuches bis zu vier Jahren Haft wegen ?öffentlicher Herabsetzung des Türkentums?. Im Falle eines Schuldspruches beträgt die Mindeststrafe nach dem türkischen Strafgesetz sechs Monate Haft.
Die Verfolgungen armenischer und auch assyrischer Christen gegen Ende des Osmanischen Reiches sind seit Republik-Gründung 1923 in der Türkei ein Tabu-Thema. Ebenfalls in Verbindung mit der Armenier-Frage hat der Generalstaatsanwalt am 3. Dezember die fünf bekannten Kolumnisten Ismet Berkan, Murat Belege, Erol Katircioglu und Haluk Sahin vom Mitte-Links-Blatt ?Radikal? sowie Hasan Cemal von der Tageszeitung Milliyet angeklagt, berichtet die IGFM. Die ebenfalls von mehrjährigen Gefängnisstrafen bedrohten Journalisten hatten im September das gerichtliche Verbot einer Historiker-Konferenz zum Armenier-Völkermord kritisch kommentiert. Ihnen soll ab Februar 2006 ebenfalls in Istanbul zusätzlich nach Artikel 301/2 des Strafgesetzbuches unter anderem wegen ?Herabwürdigung der Gerichtsbarkeit? der Prozess gemacht werden. Vor wenigen Monate hatte das Europa-Parlament die Anerkennung des Völkermordes durch den türkischen Staat zur EU-Beitrittsbedingung erklärt.
Neue Dimensionen der Unterdrückung der Meinungsfreiheit sieht die IGFM in der Anklage gegen die beiden früheren Regierungsberater Baskin Oran und Ibrahim Kaboglu. Im Rahmen der Ausarbeitung einer Minderheiten-Studie hatten die beiden Professoren eine Anpassung der Minderheiten- und Menschenrechtsgesetzgebung an EU-Standards und eine neue Verfassung gefordert . Bereits den Vorschlag zu machen den Verfassungs-Artikel 3 zu ändern, ?Der türkische Staat, mit seinem Land und seiner Nation, ist unteilbar und seine Sprache türkisch?, ist strafbar. Staatsanwalt Nadi Türkaslan kann in dem Prozess in Ankara bis zu fünf Jahren Haft fordern. Die IGFM erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass die Türkei den ?Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte? nur mit Vorbehalten den Minderheiten-Rechten gegenüber ratifiziert hat. Aus Anlass des Prozesses gegen Orhan Pamuk übersendet die IGFM Unterschriftenlisten an Ministerpräsident Erdogan.
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