Ägypten: Pass nur mit der ?richtigen? Religion |
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Ägyptisches Gericht hat entschieden: Moslem, Jude, Christ im Ausweis ja, Bahai nein - Ähnlicher Fall in Malaysia Frankfurt/M. (19. Dezember 2006) Die Entscheidung des ägyptischen Oberverwaltungsgerichtes in Kairo, nach der die Zugehörigkeit zur Glaubengemeinschaft der Bahai nicht im Pass eingetragen werden darf, ist nach Auffassung der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) eine Verletzung der Glaubensfreiheit nach Art. 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Nach der höchstrichterlichen Gerichtsentscheidung vom 16. Dezember bleibt es weiterhin dabei, dass ägyptische Staatsbürger nur die drei offiziell anerkannten Religionen Islam, Judentum und Christentum in ihre Ausweise eintragen können. Bahais können entweder nur ihre Religionszugehörigkeit leugnen oder ganz auf Ausweise verzichten. Ohne Ausweise jedoch kann man z. B weder ein Konto eröffnen noch hat man Anspruch auf die staatliche medizinische Versorgung.
Die IGFM erinnert in diesem Zusammenhang an den seit Jahren anhängigen Fall der früheren Muslimin und heutigen Christin Lina Joy in Malaysia, die vor dem obersten Gerichtshof die entsprechende Änderung ihrer Personalpapiere erstreiten will. Lina Joys Anwalt Malik Sarwar hat bereits Todesdrohungen erhalten.
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