20.03.2006 11:45 Uhr

Afghanistan: Todesstrafe für Konvertiten?

Appell an Merkel - IGFM: Notfalls deutsches Engagement beenden



 

Frankfurt/M. (20. März 2006) - Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) appelliert an Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, mit Nachdruck auf die afghanische Regierung in Kabul einzuwirken, ein drohendes Todesurteil gegen einen Christen abzuwenden. Ein Richter am Obersten Gerichtshof in Kabul hatte die Todesstrafe wegen Konversion gefordert und sich dabei auf die Scharia-Gesetze berufen. Die IGFM vertritt den Standpunkt, dass das deutsche Engagement in Afghanistan dann sein Ende finden muss, wenn die afghanische Justiz mit Hilfe des Rechts die Menschenrechte verletzt.

Vor zwei Wochen wurde der Afghane Abdul Rahman von eigenen Verwandten angezeigt, vom Islam zum Christentum übergetreten zu sein. Es wurde daraufhin ein Verfahren gegen ihn eröffnet. Ansarullah Malawisada, Richter am Obersten Gerichtshof in Kabul, sprach sich dafür aus, Abdul Rahman wegen Konversion entsprechend der Scharia-Gesetze zum Tode zu verurteilen und hinzurichten.

Afghanistan hat bereits 1983 den Internationalen Pakt für bürgerliche und politische Rechte ratifiziert. In seiner Verfassung erklärt Afghanistan in Art. 7, "die Charta der Vereinten Nationen, die internationalen Verträge und Konventionen, denen Afghanistan beigetreten ist, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" zu achten.

IGFM: Bundesregierung muss afghanische Regierung zur Einhaltung der Menschenrechte verpflichten

Auch wenn nach den Bestimmungen des Art. 3 der afghanischen Verfassung "kein Gesetz dem Glauben und den Bestimmungen der heiligen Religion des Islam widersprechen" darf, so ist daraus nicht der Rückschluss zu ziehen, dass die deutsche Bundesregierung die Missachtung der Religionsfreiheit hinnehmen muss. Im Gegenteil muss sie mit Nachdruck darauf hinwirken, dass einseitige Auslegungen der Menschenrechte zum Nachteil der betroffenen Menschen beseitigt werden oder nicht zum Zuge kommen. Gegebenenfalls ist die enge Zusammenarbeit mit der Regierung und die Unterstützung beim Aufbau des Staates einzuschränken oder einzustellen, so die IGFM.

 

IGFM-Appell an Frau Bundeskanzlerin Merkel

Frau Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
Willy-Brandt-Platz 1
10557 Berlin

vorab per e-mail internetpost@bundeskanzler.de

Frankfurt/M., den 20. März 2006

Sehr verehrte Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel,

einer afp-Meldung von gestern zufolge soll sich der Richter Ansarullah Malawisada am Obersten Gerichtshof in Kabul, Afghanistan, dafür ausgesprochen haben, den vor zwei Wochen festgenommenen Afghanen Abdul Rahman entsprechend der Scharia-Gesetze zum Tode zu verurteilen und hinzurichten, weil er vom Islam zum Christentum konvertiert sei. Herr Rahman wurde von Mitgliedern der eigenen Familie angezeigt; vor wenigen Tagen wurde der Prozeß gegen ihn eröffnet.

Wir möchten Sie bitten, auf die Regierung in Kabul Einfluß zu nehmen, damit es nicht zu einer Verurteilung und damit zum Vollzug einer schweren Menschenrechtsverletzung kommt. Es kann nicht im Sinne deutscher Außenpolitik sein, daß Staaten beim Aufbau des Rechtssystems geholfen wird, Voraussetzungen für die Verletzung der Menschenrechte zu schaffen. Die Achtung der Religionsfreiheit beinhaltet das Recht, sich frei für und auch gegen eine Religion zu entscheiden. Afghanistan hat den Internationalen Pakt für bürgerliche und politische Rechte ratifiziert. Das ist für uns der Maßstab.  
Bitte kündigen Sie für den Fall einer Verurteilung an, das deutsche Engagement in Afghanistan einer strengen Überprüfung zu unterziehen und ggf. zu beenden.

Mit freundlichen Grüßen

Karl Hafen
Geschäftsführender Vorsitzender






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