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Folter und Zwangseinweisung in Psychiatrie
 Gasir Mohammed Mahmoud
Kairo / Frankfurt am Main (5. Juli 2005) - Am 9. Juni 2005 wurde Gasir Mohammed Mahmoud aus der Nervenklinik El-Khanka in Kairo entlassen, berichtet die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM). Der 31jährige war von der Sicherheitspolizei gefoltert und im Januar dieses Jahres schließlich in die psychiatrische Anstalt zwangseingewiesen worden, nachdem bekannt wurde, dass er vom Islam zum Christentum übergetreten war. "Der Religionswechsel muss jedem Menschen möglich sein, ohne dass er deswegen bestraft oder benachteiligt wird", fordert Walter Flick, Mitarbeiter der IGFM mit Arbeitsschwerpunkt Religionsfreiheit.
Vor seiner Zwangseinweisung in die geschlossene Anstalt am 10. Januar war Gasir Mohammed Mahmoud immer wieder von lokalen Sicherheitsbeamten festgenommen und zunächst ohne Gewaltanwendung verhört worden. Da er sich jedoch hartnäckig weigerte, zum Islam zurückzukehren, begann man schließlich, ihn zu foltern. Er wurde entkleidet und wiederholt mit eiskaltem Wasser begossen, bekam nichts zu essen; die Zehnägel wurden ihm ausgerissen. Noch heute kann der junge Mann keine Schuhe tragen. In der Klinik wurde er wiederholt geschlagen und mit hochdosierten Medikamenten "behandelt". Die Stationsärztin sagte ihm, er werde die Klinik nicht verlassen dürfen bis er zum Islam zurückgekehrt sei. Offenbar hat in Falle von Gasir Mohammed Mahmoud eine erhöhte internationale Medienaufmerksamkeit die Entlassung bewirkt.
Nach ägyptischem Recht muss die Religionszugehörigkeit in den Ausweispapieren jeder Person festgehalten werden. Während Christen die Möglichkeit haben, zum Islam zu konvertieren und einen muslimischen Pass zu erlangen, ist es Muslimen unmöglich, nach einem Übertritt zum Christentum einen entsprechenden Ausweis zu bekommen. Damit bleibt ihr "Abfall vom islamischen Glauben" (Apostasie) lebenslänglich dokumentiert und kann Strafen bis hin zum Todesurteil zur Folge haben.
Die IGFM plädiert dringend für eine Abschaffung der Religionsangabe in den Ausweispapieren und das Recht auf ungestraften Religionswechsel.
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