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40.000 Unterzeichner appellieren: Bundesregierung soll in der UNO gegen Steinigung und andere barbarische Strafen aktiv werden
 Menschenrechte statt Scharia-Gesetze!
Frankfurt/Main (9. Dezember 2002) ? Morgen jährt sich zum 54. Mal die Proklamation der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. "Jeder Mensch hat Anspruch auf die darin verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeine Unterscheidung nach Rasse, Farbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung", heißt es in Artikel 2. Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) weist auf die erschreckende Realität in Ländern hin, in denen das islamische Recht gilt. Die IGFM: " Wo die Scharia angewendet wird, kann das 'falsche' Bekenntnis oder eine dem orthodoxen Islam widersprechende Äußerung den Tod bedeuten. Das zeigt aktuell der Fall der nigerianischen Journalistin Isioma Daniel."
"Unverantwortlicher Journalismus" und nicht etwa religiöser Fanatismus sei Schuld an den Massakern in Nigeria, bei denen Ende November über 215 Menschen getötet, mehr als 1100 verletzt und mindestens 30.000 zur Flucht gezwungen wurden, so der Vorwurf des nigerianischen Präsidenten Olusegun Obasanjo.
Isioma Daniel hatte in einem Kommentar der Tageszeitung "This Day" muslimische Kritik an den Miss-World-Wahlen zurückweisen wollen. Sie kommentierte, der Prophet Mohammed hätte wahrscheinlich nichts gegen die Schönheitskonkurrenz gehabt und vielleicht selbst eine der Schönheiten zur Frau genommen. Dies sei Blasphemie und ein todeswürdiges Vergehen, befanden religiöse Führer im nigerianischen Bundesstaat Zamfara und riefen zur Tötung (!) der Journalistin auf. Nach unbestätigten Agenturberichten ist Isioma Daniel in die USA geflüchtet. Nach Auffassung der IGFM ist sie auch dort nicht in Sicherheit. Wie der Schriftsteller Salman Rushdie wird sie jahrelang um ihr Leben fürchten müssen. So kann es jedem Journalisten ergehen, wenn "falsche Meinungsäußerungen" mit dem Tod bestraft werden.
Keine Sicherheit gibt es auch für die zum Tod durch Steinigung verurteilte Amina Lawal. Ihr erster Einspruch wurde im August abgewiesen. Derzeit arbeitet ihr Anwalt Hauwa Ibrahim an der Argumentation eines erneuten Einspruches. Das Urteil ist nach wie vor in Kraft, es kann jederzeit ausgeführt werden. Soweit der gerichtliche Stand. Politisch ist immer noch nichts geschehen, außer dass Regierungsmitglieder vor der Weltöffentlichkeit beteuerten, es werde keine Steinigung in Nigeria geben. "Das waren Lippenbekenntnisse, auf die keine Taten gefolgt sind", kritisiert Fabayo Adeleke, Vorsizender der IGFM in Nigeria. Der nigerianische Menschenrechtler fordert eine Erhöhung des internationalen Drucks auf die Regierung. Adeleke: "Das Land sollte von Entwicklungsprogrammen ausgeschlossen und die Untätigkeit der Regierung scharf verurteilt werden."
Die deutsche IGFM-Sektion unterstützt die Forderungen der nigerianischen Menschenrechtler und hat sie an Außenminister Joschka Fischer weitergeleitet. Schon jetzt unterstützen über 40.000 Bürger in Deutschland mit ihrer Unterschrift die IGFM-Aktion gegen Steinigung. Das ist ein unüberhörbarer Appell an die Bundesregierung, sich für eine Initiative zur generellen Ächtung der Steinigung weltweit einzusetzen. Die IGFM: "Nicht nur in Nigeria, sondern weltweit muss die Steinigung aus der 'Rechtsprechung' und aus den Köpfen verschwinden. Dies ist ein wesentlicher Schritt auf dem Weg, die Menschenrechte, wie sie am 10. Dezember 1948 proklamiert wurden, Realität werden zu lassen. Deutschland muss seine wachsende Bedeutung in den Vereinten Nationen und im Sinne der Menschenrechte nutzen!"
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