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Aus religiösen Gründen Gefangene freilassen ? Werben für die eigene Religion als Teil der Religionsfreiheit achten
 Der Christ Ranjha Masih (58) in Pakistan: lebenslange Haft
Frankfurt/M. (20. Oktober 2006) - Die Verurteilung der Gewalt in islamischen Staaten in der an den Papst gerichteten Erklärung von 38 Islam-Autoritäten zum Ende des Ramadan ist nach Meinung der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) ein richtiger Schritt zur besseren Verständigung zwischen den Religionen. Allerdings vermisst die IGFM bei der im Schreiben hervorgehoben zitierten Koran-Sure 2,256 "Es gibt kein Zwang in Glaubenssachen" den Hinweis auf die Freiheit des Religionswechsels für Muslime. Die islamischen Staaten sollten anerkennen, dass das Werben für die eigene Religion Teil der Religionsfreiheit ist und kein Bestrafungsgrund darstellt. Bei der zum Ende des Ramadan üblichen Gefangenenfreilassung sollen als humane Geste daher auch Christen, die aus religiösen Gründen inhaftiert wurden, entlassen werden.
Zum Ramadan-Ende und gleichzeitigem katholischen Weltmissions-Sonntag am 22. Oktober 2006 appelliert die IGFM an die islamischen Staaten, die zum Ende des Fastenmonats Ramadan übliche Freilassung von Gefangenen auf aus Glaubensgründen inhaftierte Christen anzuwenden. So sollte Indonesien die Pastorin Rebecca Zakaria und ihre Mitarbeiterinnen Eti Pangesti und Ratnu Bangun freilassen. Sie wurden wegen angeblicher Missionierung muslimischer Kinder am 13. Mai 2005 inhaftiert und im September 2005 zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Ebenfalls freizulassen ist der 56jährige zum Christentum konvertierte Abraham Bentar Rohadi, der im Mai 2006 von einem Gericht in Tasikmalaya, ebenfalls Indonesien, wegen angeblicher Beleidigung des Islam zu viereinhalb Jahren Freiheitsentzug verurteilt wurde.
Sehr besorgt zeigt sich die IGFM über den Zustand des seit Mai 1998 im Zentralgefängnis von Faisalabad in Pakistan einsitzenden schwer kranken 58jährigen Christen Ranjha Masih. Der sechsfache Familienvater wurde im April 2003 wegen angeblicher Blasphemie zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Berufungsverhandlung zieht sich ohne Ergebnis hin. Als haarsträubend bezeichnet die IGFM die am 8. Oktober 2006 in Faisalabad erfolgte Inhaftierung der Christen James und Buta Masih. Die beiden leseunkundigen 70jährigen Nachbarn sollen Koran-Seiten verbrannt haben.
Auf die Gefahr des Missionierens weist die IGFM anlässlich des Weltmissions-Sonntags hin:
Ende Mai 2006 wurden auf den Komoren vier Personen wegen Evangelisierung von Muslimen zu je drei Monaten Haft verurteilt. In Algerien können seit September 2006 für aktive Missionierung von Muslimen bis zu fünf Jahren Gefängnis verhängt werden. Die IGFM appelliert an die Regierung des Ferienparadieses Malediven, endlich Kirchen zuzulassen. Mauretanien und der Sudan sollen die strafrechtlich vorgesehene Todesstrafe für den "Abfall vom islamischen Glauben" abschaffen. In Malaysia soll die Entscheidung der zum Christentum übergetretenen Muslima Lina Joy, die einen christlichen Mann heiraten möchte, endlich akzeptiert, Konversion als selbstbestimmte Entscheidung von malaisischen Staatsbürgern geachtet und deren Ausweispapiere auch dahingehend geändert werden.
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