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IGFM begrüßt Resolution des Europäischen Parlaments zur Lage der Menschenrechte in Venezuela
 Martin Kastler MdEP fordert die Wiederzulassung geschlossener oppositioneller Medien in Venezuela. Bild: franko-palatia.de
Caracas ? Straßburg - Frankfurt am Main (22. Februar 2010) - Als einen "Meilenstein der Internationalen Kritik an den Menschenrechtsverletzungen in Venezuela" begrüßt die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) die am 11. Februar 2010 verabschiedete Resolution des Europaparlaments zur Lage der Menschenrechte in Venezuela. Dazu erklärt die IGFM: "Das Recht der Öffentlichkeit, Informationen aus pluralistischen Quellen zu erhalten, ist fundamental für jede demokratische Gesellschaft und die Beteiligung der Bürger am politischen und sozialen Leben eines Landes. In Venezuela werden dieses und andere Grundrechte seit Jahren systematisch und schwerwiegend verletzt. Deshalb war es höchste Zeit für einen solchen Schritt des Europaparlaments."
In dem vom deutschen Europaabgeordneten Martin Kastler MdEP (CSU) mit eingebrachten Resolutionstext fordert das Europaparlament die Wiederzulassung geschlossener oppositioneller Medien und zeigt sich "zutiefst besorgt über die autoritären Tendenzen der Regierung von Präsident Hugo Chávez" sowie die "Einschränkung der Rechte und Freiheiten der Bürger".
Wie die IGFM berichtet, herrscht für unabhängige Medien in Venezuela seit der Amtsübernahme von Präsident Hugo Chávez im Jahr 1999 eine feindliche Stimmung. Seitdem ist eine stetige Erosion der Presse- und Meinungsfreiheit zu beobachten. Jüngstes Beispiel dafür ist das Verbot des Fernsehsenders Radio Caracas TV International sowie der Kanäle TV Chile, Ritmo Son, Momentum, America TV und American Network.
Ein Grund für das Verbot ist die Weigerung einiger Kanäle, eine offizielle Rede von Hugo Chávez zu übertragen. Die Resolution des Europaparlamentes erwähnt zudem die Drohung des Präsidenten, das Internet zu zensieren, da sich soziale Netzwerke wie "Twitter" durch deren Gebrauch durch Regierungsgegner zu "Terrorinstrumenten" entwickelt hätten. Die IGFM weist darauf hin, dass Hugo Chávez mit diesen Maßnahmen die Verfassung verletzt, die in Artikel 57 und 58 die Kommunikations- und Informationsfreiheit garantiert.
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