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Bürgerrechtler zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt
 "Hände weg von der Gesellschaft für Russisch-Tschetschenische Freundschaft!" fordern Menschenrechtler in Moskau. Foto: PRIMA News Agency, 03.02.2006
Frankfurt/M. (3. Februar 2006) - Stanislaw Dmitrijewskij, Chefredakteur der Zeitung "Prawosaschtschita" (Schutz des Rechts) und Geschäftsführer der Gesellschaft für Russisch?Tschetschenische Freundschaft, wurde am 3. Februar 2006 zu 2 Jahren Haft auf Bewährung und anschließender vierjähriger Probezeit verurteilt. Dmitrijewskij, der als mutiger Berichterstatter über die Vorgänge in Tschetschenien bekannt ist, hatte nach Auskunft der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) vor zwei Jahren einen Appell des früheren tschetschenischen Präsidenten Maschadow an das Europäische Parlament, sich mehr für den Frieden in Tschetschenien einzusetzen, und einen weiteren des Stellvertreters von Maschadow, bei der nächsten Wahl Putin keine Stimme zu geben, in seiner Zeitschrift veröffentlicht. Unmittelbar nach Urteilsverkündung demonstrierten in Moskau zahlreiche Bürgerrechtler für seine Freiheit.
Der letzte Prozesstag fand in Nischnij Nowgorod vor dem Bezirksgsgericht Sowetskij unter Vorsitz des Richters Vitalij Bondarenko statt. Nach anfänglichem Richterbeschluss, die Urteilsverkündung hinter verschlossenen Türen abzuhalten, wurden die anwesenden Beobachter und Menschenrechtler dann doch in den Gerichtssaal hineingelassen.
Stanislaw Dmitriewskij wurde nach Art. 282 StGB der Russischen Föderation wegen Handlungen angeklagt, "die zum Schüren von Hass oder Feindschaft führen, die Würde einer Person bzw. einer Gruppe von Personen wegen Geschlecht, Rasse, Nationalität, Sprache, Herkunft, Religionszugehörigkeit, als auch wegen der Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe verletzen". Als Begründung dienten zwei Veröffentlichungen in Dmitrijewskij Menschenrechtszeitung "Prawosaschtschita" in der ersten Jahreshälfte 2004: ein Friedensappell des tschetschenischen Präsidenten Aslan Maschadow an das Europäische Parlament und seines Stellvertreters Achmed Sakajew an das russische Volk. Dmitrijewskij widersprach in seinem Plädoyer dem Anklagevorwurf und warf dem Gericht vor, daß der Prozess gegen ihn eindeutig politisch motiviert sei. Er beschuldigte die Staatsorgane der pflichtwidrigen Nachlässigkeit und Duldung von nationalistischen Auswüchsen in Rußland.
Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) verurteilt das Urteil gegen den Journalisten und Menschenrechtler Stanislaw Dmitrijewskij aufs schärfste. "Mit diesem Urteil versucht eine staatshörige russische Justiz, ein Sprachrohr, das für den Frieden in Russlands Kriegsgebiet Tschetschenien eintritt und die tatsächliche Lage der Bevölkerung dort schildert, mundtot zu machen. Für die Steuerfahnder ist es nun ein Leichtes, den Prozess gegen die Gesellschaft für Russisch-Tschetschenische Freundschaft wegen angeblicher Zweckentfremdung von Projektmitteln von ausländischen Förderern wieder aufzunehmen, nachdem der Geschäftsführer der Gesellschaft nun als verurteilter Verbrecher dargestellt werden kann. Sie will damit einen weiteren Beweis für die Unzulässigkeit der Finanzierung russischer Nichtregierungsorganisationen aus dem Ausland liefern und nach dem Geschäftsführer auch dem Verein den Garaus machen", so Karl Hafen, Geschäftsführer der IGFM. Die Finanzinspektion hatte zum Nachteil des Vereins Steuernachforderungen von ca. 30.000 ? aus Fördermitteln u.a. der Europäischen Kommission erhoben, die angeblich nicht der Vereinssatzung entsprechend verwendet worden seien. Das Schiedsgericht hatte ihr Verfahren vorläufig eingestellt, um das Urteil im Strafverfahren gegen Dmitrijewskij abzuwarten.
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