14.08.2003 10:43 Uhr

Iran: Neue Steinigung droht - Moratorium aufgehoben?

IGFM fordert Außenminister Fischer zur Intervention auf - Verhalten Irans fördert Spekulationen über Steinigung und Todesstrafe bei Ehebruch



Steinigung einer Frau im Iran. Bild: 20min.ch


Frankfurt/Berlin (14. August 2003) - Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) hat an Bundesaußenminister Joschka Fischer appelliert, sich beim iranischen Präsidenten Chatami für das Leben der 35 Jahre alten Shahnaz einzusetzen. Die vom Tod bedrohte Frau war am 4. August vom Obersten Gerichtshof der Islamischen Republik Iran wegen angeblichen Ehebruchs zum Tod durch Steinigung verurteilt worden.

Mit der Vollstreckung dieses Urteils bräche der Iran seine durch Justizminister Ajatollah Haschemi-Schahrudi erklärte Versicherung an EU-Außenkommissar Chris Patten, die Steinigung als Strafe abzuschaffen.

Nach der Scharia gehört der Ehebruch zu den sogenannten Hadd-Straftaten. Es handelt sich dabei um Delikte, für die das islamische Recht ganz bestimmte Strafen festlegt und die nach muslimischer Auffassung von Gott selbst bestimmt sind. Die Hadd-Delikte werden mit Steinigung, Kreuzigung, dem Abschneiden von Hand oder Fuß oder Auspeitschung bestraft, wobei der Ehebruch gemäß Art. 83 des iranischen Strafgesetzes mit dem Tod durch Steinigung geahndet wird.

Im vorliegenden Fall sollen Shahnaz und ihr Cousin Aliasghar, deren Nachnahmen nicht veröffentlicht worden sind, eine Beziehung miteinander gehabt haben. Eine Ehescheidung war für Shahnaz nach islamischem Recht nicht möglich. Deshalb soll das Paar Shahnaz? Ehemann erstochen und die Leiche in einem Park in Karaj vergraben haben. Diese wurde nun - dreizehn Jahre später - gefunden. Sowohl Shahnaz als auch Aliasghar sollen die Tötung gestanden haben. Trotzdem wurde Shahnaz nach Informationen der iranischen Frauenrechtlerin Shahnaz Morrattab (Frankfurt) am 4. August durch den Obersten Gerichtshof im Iran zum Tod durch Steinigung wegen Ehebruchs verurteilt. Der Zeitpunkt der Steinigung ist noch unklar, aber die Hinrichtung soll möglicherweise schon diese Woche vollstreckt werden.

Karl Hafen, Geschäftsführender Vorsitzender der IGFM kritisiert: "Mit diesem Urteil verstößt der Iran gegen Art. 7 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte, der ein Verbot der Folter und grausamer, erniedrigender Behandlung oder Bestrafung enthält. Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte wurde am 24. Juni 1975 vom Iran ratifiziert und trat dort am 23. März 1976 in Kraft. Es handelt sich bei diesem Dokument um ein völkerrechtlich verbindliches Abkommen, gegen das der Iran durch die Beibehaltung der Steinigung verstößt."

Hafen weiter: "Des weiteren bricht der Iran damit das seit Ende 2002 bestehende Moratorium, das auf Betreiben der Europäischen Union im Zusammenhang mit den Verhandlungen über ein Außen- und Handelsabkommen ausgesprochen wurde. Nach dpa-Informationen von Anfang Februar 2003 hatte der iranische Justizminister Ajatollah Haschemi-Schahrudi darüber hinaus dem EU-Außenminister Chris Patten zugesagt, das Steinigen bis zum Tod als Strafe abzuschaffen." Die IGFM kritisiert, dass durch das Verhalten des Iran nun auch Spekulationen über neue Formen der Todesstrafe und Steinigung ausgelöst werden. Die Menschenrechtsorganisation fordert daher sowohl den Bundesaußenminister als auch die Außenminister der europäischen Mitgliedsstaaten auf, gegen die Wiederaufnahme der Steinigung zu intervenieren. Es handelt sich dabei um eine barbarische Strafe, die im Gegensatz zur Würde des Menschen steht und die daher abgeschafft werden muss.






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