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Staatsanwaltschaft stellt Liquidierungsantrag für Gesellschaft für Russisch-Tschetschenische Freundschaft
 03.02.2006, Prozesstag. Stanislaw Dmitrijewskij (Mitte) mit dem Menschenrechtler Sergej Kowalew (links) und Igor Kaljapin, dem Vorsitzenden des Nischegoroder Komitees gegen Folter. Foto: Julia Sereda, hro.org
Frankfurt/M. ? Nischnij Nowgorod (11. Oktober 2006) - Die Gesellschaft für Russisch-Tschetschenische Freundschaft, die im Mai 2006 von der ZEIT-Stiftung mit dem Bucerius-Preis ?Freie Presse Rußlands 2006? geehrt wurde, soll laut Information der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) gezwungen werden, ihre Tätigkeit zu beenden. Der Menschenrechtsorganisation, die sich für die Achtung der Menschenrechte in Tschetschenien engagiert und schwere Verbrechen russischer Einheiten gegen die tschetschenische Zivilbevölkerung dokumentiert, hatte im Jahre 2004 in ihrem Presseorgan "Verteidigung des Rechts" einen Appell des tschetschenischen Präsidenten Aslan Maschadow an das Europäische Parlament, sich mehr für den Frieden in Tschetschenien zu engagieren, und seines Stellvertreters Sakajew an das russische Volk, Putin nicht zu wählen, veröffentlicht. Der Geschäftsführer der Gesellschaft für Russisch-Tschetschenische Freundschaft, Stanislaw Dmitrijewskij, wurde daraufhin angeklagt und am 3. Februar 2006 zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und anschließender vierjähriger Probezeit verurteilt. In dem Liquidierungsantrag warf die Staatsanwaltschaft der Organisation vor, sich nicht ausreichend von ihrem Geschäftsführer distanziert zu haben, und berief sich auf das umstrittene NGO-Gesetz "Über gesellschaftliche Organisationen", das von Präsident Putin Ende Dezember 2005 veranlasst wurde.
Die Staatsanwaltschaft des Nischegoroder Gebiets setzte den Geschäftsführer der Gesellschaft für Russisch-Tschetschenische Freundschaft, Stanislaw Dmitrijewskij, am 9. Oktober schriftlich darüber in Kenntnis, dass sie die Liquidierung der Menschenrechtsorganisation beantragt hat. Staatsanwalt Maljugin, zuständig für die "Abteilung für die Überwachung der Einhaltung der Rechte und Freiheiten der Bürger", händigte Dmitrijewskij den entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft aus. Maljugin hatte Ende 2004 im seinem Bericht an den Gebietsstaatsanwalt die Menschenrechtsorganisation beschuldigt, die in ihrem Presseorgan "Verteidigung des Rechts" veröffentlichten Beiträge des tschetschenischen Präsidenten Aslan Maschadow und seines Stellvertreters, Achmed Sakajew, würden einen strafrechtlichen Tatbestand enthalten. Daraufhin wurde ein Verfahren gegen Stanislaw Dmitrijewskij eingeleitet, das am 3. Februar 2006 mit seiner Verurteilung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung endete. Gegen dieses Urteil hatte sich Dmitrijewskij am 9. Oktober mit einer Klage an den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof gewandt - wenige Stunden vor dem Empfang des Liquidierungs-Antrags der Ordnungswächter.
Im Liquidierungs-Antrag, gezeichnet vom Gebietsstaatsanwalt Wladimir Demidow, wird die Menschenrechtsorganisation beschuldigt, dass sie sich nicht öffentlich von ihrem Mitbegründer und Leiter, Stanislaw Dmitrijewskij, und seiner Tätigkeit distanziert habe. Als Grundlage für die Forderung nach dem Verbot der Organisation beruft sich die Staatsanwaltschaft auf Präsident Putins neue Gesetz ?Über gesellschaftliche Organisationen? von Ende Dezember 2005.
Bereits 2005 gab es außerplanmäßige Kontrollen bis hin zu Durchsuchungen der Büroräume der Gesellschaft. Dabei wurde das Fehlen von Unterlagen der Buchhaltung beanstandet, die sich zum damaligen Zeitpunkt in der Steuerinspektion befanden und daher nicht vorgelegt werden konnten. Die Registrierungsbehörde nahm das damals schon zum Anlaß, die Auflösung der Gesellschaft zu fordern. Die Staatsanwaltschaft, die ursprünglich wegen Art. 280 StGB wegen ?Aufwiegelung zur Ausführung von extremistischer Tätigkeit ermittelte, änderte im Laufe der Untersuchungen ihre Vorwürfe zu dem schwammigen Art. 282 StGB wegen ?Aufwiegelung zur nationalen, rassistischen oder religiösen Feindseligkeit?, nachdem Experten des Justizministeriums festgestellt hatten, daß die veröffentlichten Appelle zwar den Tatbestand ?Extremismus? nicht erfüllen würden, wohl aber den Strafbestand der ?Aufwiegelung?. Die Staatsanwaltschaft verwehrte dem Geschäftsführer der Gesellschaft für Russisch-Tschetschenische Freundschaft, Dmitrijewskij, und seinem Anwalt Sidorow Akteneinsicht mit der Begründung, die Anklage sei noch nicht erhoben. Die Gesellschaft für Russisch-Tschetschenische Freundschaft wurde im April 2000 von der IGFM-Regionalgruppe Nischnij Nowgorod (Rußland) gegründet. Die nordkaukasische Regionalabteilung der Gesellschaft hat ein breites Beobachternetz in Tschetschenien. Die Gesellschaft hat bereits mehrere Opfer zu beklagen. Vier ihrer Mitarbeiter wurden umgebracht, einer gilt nach Verschleppung als vermisst. Der Leiter der Nordkaukasus-Filiale, Imran Eschijew, wurde bereits mehrmals verschleppt und gefoltert. Nachdem Ende 2005 Imran Eschijew die Entführung seiner Kinder angedroht wurde, falls er seine Tätigkeit nicht einstellen sollte, ging er vorübergehend ins Ausland.
Die Gesellschaft für Russisch-Tschetschenische Freundschaft erfreute sich internationaler Beachtung. Im September 2004 und im Dezember 2005 machte der damalige Tschetschenien-Berichterstatter der Parlamentarischen Versammlung des Europarats, Rudolf Bindig MdB, in seinen Berichten auf die Verfolgung der Mitarbeiter der Gesellschaft für Russisch-Tschetschenische Freundschaft aufmerksam. Am 30.06.2005 wurde die Gesellschaft vom Bundesbeauftragten für Menschenrechte und Humanitäre Angelegenheiten, Tom Königs, besucht. Gegenüber der russischen Presse und Medien erklärte er damals: "Es ist die Pflicht jedes anständigen Menschen sich in eine Reihe mit der Gesellschaft für Russisch-Tschetschenische Freundschaft zu stellen, was ich hiermit auch tue. ... Die Freiheit des Wortes ist immer in Gefahr, in jedem Land. Und unsere Pflicht ist es, diese Freiheit zu verteidigen ? deren Freiheit (dabei wies er auf die Vertreter der Gesellschaft) und Ihre."
Hinweis: Aus der "Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage in Tschetschenien nach Wahlen und zur Zivilgesellschaft in Russland" vom 19.01.2006:
"Das Europäische Parlament, ... in der Erwägung, dass der Prozess gegen Stanislaw Dmitrijewskij, dem die Veröffentlichung des Aufrufs von Aslan Maschadow zum Frieden in Tschetschenien in seiner Zeitung vorgeworfen wird und dem somit fünf Jahre Haft drohen, am 18. Januar 2006 wieder aufgenommen wurde, ... fordert, dass alle Anklagepunkte gegen Stanislaw Dmitrijewskij fallen gelassen werden, und fordert die russischen Behörden auf, die Freiheit der Medien und Journalisten zu respektieren ..."
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