04.10.2007 15:05 Uhr

Türkei: Zehn Jahre Lehrverbot für Aramäisch

IGFM: Lehrverbot bedingungslos aufheben - UN-Pakt vorbehaltlos ratifizieren



Wegen des Unterrichtsverbots für Aramäisch gibt es nur wenige Nischen in Tur Abdin, wo Kinder assyrischer Christen ihre Muttersprache lernen können. Bild: nordirak-turabdin.info


Frankfurt am Main / Ankara (4. Oktober 2007) ? Am 6. Oktober 2007 besteht seit genau 10 Jahren das offizielle Unterrichtsverbot für Aramäisch, die Sprache Jesu für die syrisch-orthodoxen Klöster in der Türkischen Republik. Darauf weist die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) hin. "Das bis heute bestehende Verbot ist eine Menschenrechtsverletzung und widerspricht der offiziellen EU-Politik der türkischen Regierung", kritisiert die IGFM. Die in Frankfurt ansässige Menschenrechtsgesellschaft fordert die Regierung Erdogan auf, das Lehrverbot umgehend aufzuheben und damit die Gefährdung der betroffenen Lehrer, Schüler und weiterer Beteiligter zu beenden.

Aramäer (auch als Assyrische Christen bezeichnet) und der Gebrauch der Aramäischen Sprache sind keine Bedrohung für die innere Sicherheit der Türkischen Republik. Nur 0,02 Prozent der heute in der türkischen Republik lebenden Staatsbürger sind aramäischer Abstammung, so die IGFM. Das ausgesprochene Verbot ist die anhaltende Diskriminierung einer kleinen Minderheit. Die IGFM weist darauf hin, dass nach zehn Jahren offiziellen Verbotes eine stillschweigende Duldung der Aramäisch - Sprachunterweisung für einen EU-Kandidaten unzureichend ist. Die Beteiligten unterliegen einer ständigen Bedrohung durch den türkischen Staat.

Minderheitenrechte in die Verfassung aufnehmen

Die umgehende offizielle Zulassung des Unterrichts und eine bisher nicht erfolgte uneingeschränkte Ratifizierung des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte entsprechen grundlegenden Menschenrechten und sind eine Geste für eine multireligiöse Türkei. Die Türkische Republik hat Art. 27 dieses Paktes, der die kulturellen und religiösen Rechte von Minderheiten garantiert, nicht ratifiziert. Hierzu gehört, so die IGFM, auch die Berücksichtigung der Minderheiten- und Volksgruppenrechte bei der in Aussicht gestellten Verfassungsreform, die die 1982 unter der Militärdiktatur entstandene Verfassung ablösen soll.

Die IGFM fordert die EU Partner auf, sich für die Legalisierung der Aramäisch-Lehre, die von der IGFM im Tur Abdin (Südost-Türkei) unterstützt wird, einzusetzen. Der Verlust der aramäischen Sprache bedeutet den Verlust der historischen Wurzeln des europäischen Christentums und zugleich das Ende der syrisch-christlichen Identität.

Hintergrund: Die Gegner des Aramäisch sehen durch die Lehre der Sprache die türkische Identität bedroht. Am 6. Oktober 1997 erließ Fikret Güven, der damalige Gouverneur von Mardin, in seiner Funktion als Leiter der Sicherheitsbehörde einen Erlass, nach dem in den Klöstern des Tur Abdin wie Deirulzafaran und Mar Gabriel der Unterricht in der syrischen bzw. aramäischen Sprache gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt.






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