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Kampagne gegen barbarische Strafen: Ächtung barbarischer Strafen ist gemeinsame Aufgabe von Muslimen und Christen - Taktische Zurückhaltung kann als Zustimmung zur Steinigung verstanden werden
 Bild: azstarnet.com
Frankfurt/M. (14. November 2002) - Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM), ruft die in Deutschland lebenden Muslime auf, zur Steinigung und den anderen Körperstrafen der Scharia eindeutig Stellung zu nehmen. Die von islamischen Gerichten in diesem Jahr neu angeordneten Steinigungen haben zu einer Debatte über barbarische Strafen geführt, zu der die muslimischen Organisationen und Verbände nicht länger schweigen dürfen, meint Martin Lessenthin, Sprecher des IGM-Vorstandes. Ein auch taktisches Schweigen - zum Beispiel aus Rücksicht auf eine kleine Minderheit in den Verbänden - kann als Zustimmung zur Steinigung missverstanden werden und dient denjenigen, die weltweit für eine Ausweitung der islamischen Rechtsordnung Scharia, unter Einschluss von Körperstrafen, eintreten.
Weiter erklärte Lessenthin: "Mit Recht weisen islamische Verbände auf die gesellschaftliche Bedeutung der Muslime in Deutschland hin. Mit großem Engagement werden Forderungen wie die nach arbeitsfreien Tagen an hohen islamischen Festen oder zur Kopfbedeckung einer muslimischen Lehrerin vertreten. Die berechtigte Forderung nach Mitsprache im Innern muss mit der Bereitschaft zur Mitsprache nach Außen einher gehen, wenn Eckpunkte des gesellschaftlichen Grundkonsenses betroffen sind. Die in der deutschen Gesellschaft unstrittige Ächtung barbarischer Strafen wie Steinigung und Amputation muss auch vom muslimischen Teil der deutschen Gesellschaft gegenüber Muslimen im Ausland glaubwürdig vertreten werden."
Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte appelliert daher erneut an alle islamischen Organisationen und Dachverbände in Deutschland, mit ebenso großer Energie gegen grausame und unmenschliche Strafen der Scharia vorzugehen, wie sie sich für muslimische Anliegen in Deutschland einsetzen. Als erster der von der IGFM um Stellungnahme zur Steinigung und anderen Körperstrafen gebetenen Islamischen Dachverbände hat sich die Union der Türkisch-Islamischen Kulturvereine (ATIB) in Köln gegenüber der IGFM von diesen "menschenunwürdigen Bestrafungen" distanziert.
In diesem Jahr wurden Steinigungsurteile aus Nigeria, dem Iran, dem Sudan und Pakistan bekannt ? zumeist wurden sie gegen Frauen wegen angeblichen Ehebruchs verhängt. Im Iran wurden am 25. September zwei Menschen zu Tode gesteinigt.
In mindestens sechs islamischen Staaten werden Steinigungsurteile gefällt: Iran (zuletzt am 25. September 2002 ein Mann und eine Frau in der Stadt Naqadeh (Nordwest-Iran), Somalia, Sudan, Nigeria (in 13 Bundesstaaten, u.a. Fall Amina Lawal), Malaysia (zwei Bundesstaaten), Pakistan (Fälle bei islamischen Gerichten in ländlichen Gegenden und durch Selbstjustiz nach Aufrufen von Mullahs).
Zahlreiche Staaten führen ihre Rechtsprechung teilweise oder gänzlich auf die "Scharia" zurück. Darunter sind: Afghanistan, Ägypten, Bahrain, Indonesien, Irak, Iran, Jemen, Katar, Kuwait, Komoren, Libyen, Malaysia, Malediven, Mauretanien, Nigeria, Oman, Pakistan, Saudi Arabien, Somalia, Sudan, Vereinigte Arabische Emirate. In einigen der genannten Staaten sind nur einzelne Landesteile betroffen.
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