02.05.2007 13:00 Uhr

Türkei: Von Meinungsfreiheit kann nicht die Rede sein

3. Mai - Tag der Pressefreiheit: Die Meinungsfreiheit wird in der Türkei in der Praxis unverändert eingeschränkt.



Türkischer Historiker, Taner Akcam. Bild: armenica.org

 

Frankfurt am Main (02.05.2007) - Vor fast genau zwei Jahren, am 1. Juni 2005 trat in der Türkei ein neues Strafrecht in Kraft, das nach Darstellung der türkischen Regierung eine Verbesserung des Menschenrechtsschutzes darstellt. Meinungsäußerungen, die Informationszwecken dienen oder mit denen Kritik geübt werden soll, sind nach den vorgenommenen Änderungen offiziell nicht mehr strafbar. Nach Einschätzung der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) kann in der Praxis aber von einer prinzipiellen Verbesserung des Rechtes auf freie Meinungsäußerung nicht die Rede sein. Gummiparagrafen und der berüchtigte Strafrechtsartikel 301 über die "Beleidigung des Türkentums" bedrohen Meinungsäußerungen weiter mit mehrjährigen Gefängnisstrafen, betont der Vorstandssprecher der IGFM, Martin Lessenthin.

 

Diese Einschränkungen hebt der EU-Fortschrittsbericht Türkei von November 2005 ausdrücklich hervor, und zwar insbesondere ?in Bezug auf die unscharf formulierten Artikel, die Angriffe auf Symbole der staatlichen Souveränität, das Ansehen der staatlichen Organe oder die nationale Sicherheit betreffen.? Nach dem neuen restriktiven Artikel 305 des Strafgesetzbuches können Handlungen gegen grundlegende nationale Interessen der Türkei mit drei bis zehn Jahren Haft bestraft werden.

 

Als Beispiele für eine mögliche Tatbestandserfüllung gelten bereits die Forderung nach Abzug der türkischen Truppen aus Zypern oder die "Behauptung" der historischen Tatsache es habe einen Völkermord an den Armeniern gegeben. Journalisten, Schriftsteller und Menschenrechtler werden davon besonders getroffen. Derselbe EU-Bericht zur Türkei hält fest: ?Die Bestrebungen zur Gründung einer Journalistengewerkschaft werden nach wie vor behindert?. Noch immer sind mehrere Strafverfahren gegen Autoren, Herausgeber und Journalisten anhängig.

 

Einer der Betroffenen ist nach Angaben der IGFM der türkische Historiker Taner Akcam, der sich mit dem am 19. Januar ermordeten armenischen Journalisten Hrant Dink solidarisiert hatte. Akcam ist der prominenteste türkische Vertreter der die Auffassung vertritt, dass es sich bei den Massakern an den Armeniern im Osmanischen Reich ab dem Jahr 1915 um einen gezielten Völkermord handelte. Die Ermittlungen der Istanbuler Staatsanwaltschaft gegen Akcam wurden kürzlich eingestellt. Allerdings wäre er im Falle seiner Rückkehr aus den USA, wo er derzeit eine Professur hat, durch nationalistische Kräfte in der Türkei akut gefährdet.

 

Das Ausmaß der Unterdrückung der Meinungsfreiheit zeigte nach Auffassung der IGFM die Anklage gegen die beiden früheren Regierungsberater Baskin Oran und Ibrahim Kaboglu, die im Auftrage der Regierung eine Minderheiten-Studie ausgearbeitet hatten. In dieser Studien hatten die beiden Professoren eine Anpassung der Minderheiten- und Menschenrechte an EU-Standards und eine Verfassungsänderung gefordert. Bereits die vorgeschlagene Änderung von Verfassungsartikel 3 ?Der türkische Staat, mit seinem Land und seiner Nation, ist unteilbar und seine Sprache türkisch? ist strafbar ? obwohl ein erheblicher Teil der türkischen Staatsbürger Kurden sind. Im Mai 2006 wurden Prof. Oran und Prof. Kaboglu ? nach internationalen Protesten - vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen.

 

Internationale Journalistenverbände fordern ? ebenso wie die EU - besonders nach der Ermordung des türkisch-armenischen Journalisten Hrant Dink durch einen nationalistischen 17jährigen endlich die Beseitigung des Artikels 301. Dink hatte sich journalistisch, besonders durch die Gründung der armenisch-christlichen Zeitschrift ?AGOS?, für die armenische Minderheit in der Türkei eingesetzt. Er war im Jahr 2005 in diesem Zusammenhang nach Art. 301 wegen "Beleidigung des Türkentums" zu sechs Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden. Im September 2006 erfolgte eine neue Anklage nach Art. 301 wegen eines Interviews gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters. Dort brachte er die Massaker in Anatolien während des 1. Weltkrieges mit Völkermord in Verbindung. Ihm drohten dafür bis zu drei Jahren Haft.

 






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