10.08.2010 16:17 Uhr

Deutschland / Asyl: Hauptsache raus

Abgeschobene Asylbewerber hilflos in Armenien - IGFM wirft Ausländeramt Identitätsverschleierung vor



Identitätsverschleierung der Herkunft der Flüchtlingskinder Kristina und Alik Heirapetjan in der Grenzübertrittsbescheinigung des Ausländeramtes Cochem-Zell


Frankfurt am Main (10. August 2010) - Schwere Vorwürfe erhebt die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) gegen die Ausländerbehörde des Kreises Cochem-Zell, die einen Vater mit zwei Kindern aus Aserbeidschan ohne Papiere nach Armenien abgeschoben hat und nun die Abschiebung der Mutter der Kinder am 13.08.2010 betreibt. Das Ausländeramt ließ sich von einer armenischen Expertengruppe bestätigen, dass Herkunfts- und Wohnort der Familie in Armenien liegen, was nachweislich falsch ist. Hintergrund dieser Entscheidung sei auf der armenischen Seite geopolitisches Interesse der zwei im Landstreit liegenden Staaten Armenien und Aserbeidschan um die Enklave Nagornij Karabach verbunden mit dem Interesse an Kopfgeld für jeden aufgenommenen Landsmann, auf der anderen Seite das Interesse der Ausländerbehörde an einer schnellen Abschiebung abgelehnter Asylbewerber.

40 Tage hätten der Vater und die Kinder auf dem Flughafen Eriwan verbracht, weil auch die Eriwaner Zollbehörde die Staatsbürgerschaft der Familie anzweifelte. Die Papiere einschließlich der Geburtsurkunde des Vaters waren von deutschen Behörden einbehalten worden, was in diesem Fall einer bewussten Identitätsverschleierung nahe kommt und die Familie am Abschiebungsort hilflos macht. Mehrere Bürgerinitiativen hatten sich für den Verbleib der Familie in Deutschland eingesetzt, der Ausländerbehörde sei es aber offensichtlich egal, dass die Familie in Armenien Anfeindungen zu erwarten habe und den Kindern ohne Staatsbürgerschaft die Chance auf einen Schulbesuch genommen sei, so die IGFM. Die IGFM, die sowohl mehrfach an die Ausländerbehörde appelliert hatte und schließlich das Innenministerium aufgefordert hatte, ihren übereifrigen Beamten in Cochem zu stoppen, fordert die Rückabwicklung der Abschiebung.

Vor über 10 Jahren aus Aserbaidschan nach Deutschland geflohen

Die Familie Albert Muradjan und Sarina Heirapetjan mit zwei Kindern stammt aus dem Grenzgebiet zwischen Aserbeidschan und Nagornij Karabach, Albert Muradjan aus dem Ort Kirowabad, seine Lebensgefährtin Sarina aus dem Dorf Getaschen. In diesem Gebiet hatten im Zuge des Krieges zwischen der Enklave und Aserbeidschan viele Menschen ihr Leben verloren oder wurden vertrieben. Daher herrscht in Aserbeidschan ein tief verwurzelter Hass gegenüber der dortigen armenischen Volksgruppe. Auch Familie Muradjan musste fliehen, ohne Papiere bis auf die Geburtsurkunde von Albert Muradjan. Zuletzt gewohnt hat sie in der Stadt Chanlar, was mehrere ehemalige Nachbarn noch vor kurzem der IGFM gegenüber bestätigt haben.

Um nicht von der einen oder anderen Seite vereinnahmt werden zu können, sprach die Familie Muradjan-Heirapetjan Russisch. Damit den Behörden nicht auffiel, dass Sarina Heirapetjan armenischer Herkunft ist, hat die Familie bewusst auf eine standesamtliche Heirat verzichtet. Die Kinder besitzen keine Geburtsurkunde, weil sie zuhause entbunden wurden; ein Meldegesetz wie in Deutschland gibt es nicht. Erst durch das Begräbnis der Mutter von Albert Muradjan wurde bekannt, dass sein Vater wie seine Frau Sarina armenischer Herkunft waren. Deswegen wurden sie von Behörden erpresst, schließlich sollten sie verhaftet werden. Am 22.8.1999 brachten Nachbarn die Familie über die russische Grenze. Ohne ordentliche Papiere, nur mit der Geburtsurkunde des Vaters, schlugen sie sich über Moskau nach Deutschland durch, wurden hier aber festgenommen und abgeschoben.

Nach einem zweiten gelungenen Versuch im April 2000 beantragten sie Asyl und wurden dem Kreis Cochem-Zell zugeteilt. Die gemeinsamen Kinder Kristina und Alik kamen in die Schule, die Eltern erhielten eine vorübergehende Arbeitsgenehmigung. Frau Heirapetjan und ihre Kinder wurden als "Bedarfsgemeinschaft" anerkannt und erhielten Sozialhilfe, Albert Muradjan erhielt von keiner Seite Unterstützung. In seiner finanziellen Not machte sich Albert Muradjan wegen Zigarettenhehlerei im Jahr 2008 strafbar.

Bewusste behördliche Identitätsverschleierung zwecks Abschiebung

Als der Asylantrag der Familie abgelehnt wurde, ordnete die Ausländerbehörde Cochem-Zell die Abschiebung an und verlangte von Albert Muradjan und Sarina Heirepatjan die Beschaffung von Ersatzpapieren entweder bei den Botschaften der Russischen Föderation, Aserbeidschans oder Armeniens. Russland und Armenien sahen aufgrund fehlender Unterlagen keine Voraussetzung zur Erstellung eines Passes, die aserische Botschaft erklärte gar die Geburtsurkunde von Albert Muradjan als Fälschung. Eine Clearingstelle in Trier, die eine Expertengruppe zur Identitätsfeststellung aus Armenien eingeladen hatte, beschied schließlich, dass beide nicht aus Aserbeidschan, sondern aus Armenien stammen würden, mit dem Deutschland ein Rückführungsabkommen hat.

Diese Identitätsfeststellung wurde von der Trierer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge übernommen und damit zum Hauptargument für die Ausländerbehörde zur Durchsetzung der Ausweisung. Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) hat das Ausländeramt in Cochem auf diese schwerwiegende geografische Fehleinschätzung aufmerksam gemacht, jedoch bleibt bis heute das Ausländeramt bei seiner Ansicht und trägt damit die Hauptschuld an der Identitätsverschleierung der Familie. In diesem Zusammenhang wirft der Hinweis des Rechtsanwaltes der Familie Muradjan-Heirapetjan, dass an die armenischen Behörden eine Art "Kopfgeld" in Höhe von 5.000 ? pro zurückgenommener Person gezahlt wird, ein bezeichnendes Licht auf die Cochemer Ausländerbehörde und den dort federführenden Beamten, mit allen Mitteln zu einem schnellen Abschluss zu kommen.

Abschiebung von Vater und minderjährigen Kindern in ein fremdes Land

Am frühen Morgen des 7. Juni 2010 erfolgte die Abschiebung. Frau Sarina Heirapetjan brach während der Polizeiaktion zusammen und wurde in die neurologische Klinik nach Andernach eingewiesen, wo sie vier Wochen behandelt wurde. Albert Muradjan wurde ohne jegliche Papiere mit der Tochter Kristina (15 Jahre alt) und Sohn Alik (14 Jahre alt) nach Armenien abgeschoben. 40 Tage lang lebten sie auf dem Flughafengelände von Eriwan von den Almosen des Flughafenpersonals. Schließlich wurden sie verjagt, weil sie "durch ihr Aussehen dem Ansehen des Flughafens bei ausländischen Reisenden Schaden zufügen" würden. Ein Armenier, der sich der Familie erbarmte, brachte sie in einem Kellerzimmer unter, aktuell sind sie in einem kleinen Ferienhaus untergebracht.

Die Leiterin der IGFM-Sektion in Armenien nahm auf Veranlassung der IGFM-Zentrale in Frankfurt Kontakt zu dem Vater und den Kinder auf und bestätigte, dass die Kinder unter Schock stehen, stark abgemagert und krank wirkten. Über den Status der Familie berichtete sie, dass die Zollbehörde zur Staatsbürgerschaft selbst Erkundigungen eingezogen und dabei festgestellt habe, dass diese Familie keine Armenier seien. Auch die Migrationsbehörde spreche von einem Sonderfall, da alle Familienmitglieder nie armenische Staatsbürger gewesen wären, aber auch nicht als Flüchtlinge gelten könnten, weil diesen Status nur die Opfer des Krieges von 1988-1992 erhalten hätten. Sie hätten damit ohne besonderen Antrag keinen Anspruch auf Ausweispapiere, auf soziale Hilfe und die Kinder keinen Anspruch auf schulische Ausbildung. Die Prüfung werde Monate betragen.

IGFM fordert die Einstellung der Abschiebevorbereitung für die Mutter und Rückführung von Vater und Kindern

Gegen die Abschiebung hatte sich eine Schülerinitiative in Kaisersesch und eine dortige Bürgerinitiative eingesetzt, die Hunderte von Unterschriften bei der Ausländerbehörde eingereicht hatte. Der Staatssekretär des rheinland-pfälzischen Innenministeriums Roger Lewentz teilte der IGFM in seinem Schreiben vom 3. August 2010 mit "Mit dem Verlassen des Flughafentransitbereichs und der damit verbundenen Einreise in die Republik Armenien wird das Rückübernahmeverfahren auf der Grundlage des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Armeniens als abgeschlossen angesehen." Und wenige Zeilen weiter, dass die zuständige Ausländerbehörde des Landkreises Cochem-Zell mitteilte, dass für Frau Sarina Herapetjan "zurzeit aufenthaltsbeendende Maßnahmen nicht unmittelbar bevorstehen".

Und genau das bezweifelt die IGFM, denn das Ausländeramt hat dem Sozialgericht Koblenz als Begründung für die Ablehnung, Akten zu übersenden, mitgeteilt: "Frau Heirapetjan hält sich derzeit noch im Bundesgebiet auf, es ist jedoch beabsichtigt, auch ihren Aufenthalt zu beenden". Darüber hinaus hat die Ausländerbehörde für Frau Sarina Herapetjan eine Grenzübertrittsbescheinigung bis zum 13. August 2010 ausgestellt sowie sie aufgefordert, das Gesundheitsamt von der ärztlichen Schweigepflicht zugunsten der Ausländerbehörde zu entbinden und eine Vorstellung beim Amtsarzt für den 13. August angeordnet, was nach den Erfahrungen der IGFM als Vorstufe zur Abschiebung gewertet werden kann.

Die IGFM wirft dem Ausländeramt des Weiteren vor, die seit dem 15.7.2010 in vollem Umfange in Deutschland geltende UN-Kinderrechtskonvention verletzt zu haben, indem sie durch gezielte Identitätsverschleierung und Verschleierung von deren Herkunft minderjährige Kinder ohne Ausweispapiere in ein fremdes Land abgeschoben hat. Die IGFM zieht die Kenntnisse der von der Clearingstelle beigezogenen Expertengruppe aus Armenien, die nach einer Befragung unzweifelhaft den Besitz der armenischen Staatsbürgerschaft feststellte, in Zweifel, da es auch einer Expertendelegation nicht zukomme, einwandfrei in Aserbeidschan liegende Orte dem eigenen Staat per Erklärung auf dem Papier einzuverleiben.

Die IGFM verlangt daher die Rückabwicklung der Abschiebung und verweist auf den erst vor kurzem nach Deutschland zurückgeholten Schüler Jamal Hassanow aus Armenien, der beweise, dass es Wege gibt, wenn man sie beschreiten will.


Nach Redaktionsschluß:
Wie die IGFM gerade erfahren hat, sind Herr Muradjan und die Kinder nach wie vor mittel- und obdachlos und betteln seit Tagen in einer Kleingärtneranlage bei Eriwan Parzellenbesitzer um Übernachtungsmöglichkeit an.

 



www.igfm.de/fileadmin/igfm.de/images/Presse/Aktuelles/D-abgeschoben-Heirapetjan-Kinder-gr.jpg




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