30.11.2006 15:50 Uhr

Kuba: IGFM verklagt Kuba vor dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen

Günter Nooke möchte Botschaften für Menschenrechtsengagement gewinnen

Militärdiktatur und Polizeistaat: Andersdenkende werden systematisch verfolgt ?

Kubas Gesetze stehen im Gegensatz zu internationalen Standards



Übergabe der 1503-Beschwerde, durch Martin Lessenthin (IGFM) an Günter Nooke, den Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung

 

Berlin ? Genf ? Frankfurt am Main (30. November 2006) ?  Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) hat heute dem Menschenrechtsrat in Genf eine Klageschrift gegen die Republik Kuba vorgelegt. Die in Frankfurt ansässige Menschenrechtsorganisation rügt in ihrer Beschwerde auf Basis der UN Resolution 1503 die den Menschenrechten und UN-Prinzipien widersprechende kubanische Gesetzgebung, willkürliche Verhaftungen, Folter und unfaire Schnellprozesse gegen Bürgerrechtler und regimekritische Journalisten. Das von den Castro-Brüdern seit 48 Jahren diktatorisch regierte Kuba ist Mitglied dieses 2006 neu geschaffenen UN-Gremiums, das die Menschenrechtskommission abgelöst hat.

Der Menschenrechtsbeauftragte der deutschen Bundesregierung Günter Nooke möchte, dass die Bundesrepublik Deutschland ihre EU-Präsidentschaft auch dahingehend nutzt, die Botschaften zu gewinnen, den oppositionellen kubanischen Demokraten Rückhalt zu gewähren. So sollten die Botschaften in regelmäßigen Einladungen und Kontakten die Repräsentanten der kubanischen Demokratiebewegung ansprechen und zu feierlichen Anlässen einladen, wie z.B. Nationalfeiertagen, die von den Botschaften begangen würden.

Bisher ist gegen Kuba keine Beschwerde auf Basis des 1503-Verfahrens verhandelt worden. Nach Auffassung der IGFM, die sich seit 1977 für politische Gefangene auf der Karibikinsel einsetzt, werden in Kuba die Menschenrechte systematisch und beharrlich verletzt. Die Menschenrechtsorganisation hat eine Datenbank aufgebaut, in der 304 aktuelle Schicksale von politischen Gefangenen dokumentiert sind.

Wörtlich heißt es in einer von der IGFM heute in Berlin und Genf veröffentlichten Erklärung:


"Mit dieser Beschwerde, mit der wir die schwere und systematische Verletzung von fundamentalen Menschenrechten vonseiten der kubanischen Regierung rügen, beantragt die IGFM die Einleitung des 1503-Menschenrechtsverfahren vor dem Menschenrechtsrat. Die Beschwerde konzentriert sich insbesondere auf die im März 2003 verhafteten Dissidenten, die kaum einen Monat später zu Haftstrafen von bis zu 28 Jahren verurteilt wurden. Dies dokumentieren wir anhand der übermittelten 22 Fälle und mit entsprechenden Beweisdokumenten.

Namentlich rügen wir die Verletzung der Meinungsfreiheit, der Presse- und Informationsfreiheit, der Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit, des Rechts auf ein faires und rechtsstaatliches Verfahren, Verstöße gegen das Verbot von Folter und anderen grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlungen sowie Verstöße gegen die Regeln von Mindeststandards für die Behandlung von Gefangenen.

Wir rügen das Gesetz Nr. 88 und Artikel 91 des kubanischen Strafgesetzbuches, die beide Rechtsgrundlage sowohl für die Verhaftungen und die Verurteilungen politisch Gefangener waren und sind. Gesetz Nr. 88 besteht aus relativ vage gehaltenen Vorschriften, die einen weiten Beurteilungsspielraum zur Verurteilung nach diesem Gesetz zur Verfügung stellen. Artikel  91 des kubanischen Strafgesetzbuches sieht Gefängnisstrafen für diejenigen vor, die gegen die Unabhängigkeit oder territoriale Integrität verstoßen ? eine Vorschrift, die ähnlich vage ist wie die des Gesetzes Nr. 88 und Gefängnisstrafen von bis zu zwanzig Jahren oder Todesstrafe vorsieht. Solche Vorschriften verstoßen nicht nur gegen das Prinzip auf ein faires und rechtsstaatliches Verfahren, sondern öffnen Tür und Tor für willkürliche Verhaftungen; diese stehen klar im Gegensatz zu den von der UN erarbeiteten Standards gegen willkürliche Verhaftung. Nicht zuletzt stellt internationales Recht klar, dass die Meinungsfreiheit nur aufgrund genau gesetzlich definierter Bestimmungen und nur in Ausnahmefällen eingeschränkt werden darf.

Darüber hinaus sehen wir auch in der Verhängung der hohen Haftstrafen einen Verstoß gegen das Folterverbot und halten die unmenschlichen Haftbedingungen, die einhergehen mit massiven körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen für einen Verstoß gegen internationale Standards. Der kubanische Staat als Mitglied der Weltgemeinschaft hat sich an die von ihm eingegangenen Verpflichtungen zu halten und wir hoffen, im Wege dieser Beschwerde eine Verbesserung der menschenrechtlichen Lage in Kuba und eine Öffnung hin zu mehr Demokratie zu erreichen."

 

 

Statement von Yolanda Huerga, "Damen in Weiß" ("Damas de Blanco")


Zwischen dem 18. und 20. März 2003 begann in Kuba eine Verhaftungswelle, der 75 Oppositionelle zum Opfer fielen. Ihnen wurde vorgeworfen, mit den USA zu konspirieren, die Unabhängigkeit Kubas zu gefährden sowie die Prinzipien der Revolution zu verletzen.

Vom 3. - 5. April 2003 fanden die Prozesse gegen die verhafteten Dissidenten statt, zu denen nur engsten Familienangehörigen Zutritt gewährt wurde. Ausländischen Journalisten, Diplomaten und Freunden wurde der Zutritt verweigert. Alle 75 Dissidenten wurden zu Haftstrafen zwischen 13 und 28 Jahren verurteilt. In keinem einzigen Fall wurden die Anträge der Staatsanwälte reduziert.

Ihre Haft mußten Sie in Gefängnissen antreten, die bis zu 900 km von ihren Wohnorten entfernt lagen, um den Angehörigen Besuchsreisen so weit wie möglich zu erschweren. Sie wurden verschärften Haftbedingungen unterworfen (Régimen de Máxima Seguridad). Besuche von Familienangehörigen sind nur alle drei Monate möglich. Folglich ist auch die Überreichung von Lebensmitteln und Hygieneartikeln nur alle drei Monate erlaubt.

Es wurde festgelegt, daß diese erschwerten Haftbedingungen bei guter Führung alle zwei Jahre erleichtert werden können. Dies bedeutet, daß sie sich den Umerziehungsmaßnamen unterwerfen und ihren Überzeugungen abschwören müßten. Keiner der Gefangenen hat diese Bedingungen akzeptiert.

Dies waren besonders schwere Zeiten für die Dissidenten und ihre Angehörigen. Es herrschte mehr noch als zuvor ein Klima der Angst und der Unterdrückung, was dazu führte, daß Nachbarn den Kontakt zu den Verwandten der politischen Häftlinge scheuten aus Angst, selbst als Dissidenten verfolgt zu werden.

Die Ehefrauen der Häftlinge kannten sich anfangs kaum. Aber Ihr gemeinsames Schicksal - die Verhaftung und Verurteilung der Ehemänner - schweißte sie zusammen. Sie gingen in Gruppen auf die Straße, um sich gegenseitig Mut zu machen. Sie begannen regelmäßig gemeinsam die Messe in der Kirche Santa Rita in Havannas Stadtteil Miramar zu besuchen. Danach verließen sie - alle in weiß gekleidet - die Kirche zu einem ruhigen Schweigemarsch auf der 5. Avenida. So entstanden die "Damen in weiß" - mutige Frauen, deren einziges Ziel darin besteht, ihre zu Unrecht inhaftierten Ehemänner zu befreien und für die Meinungsfreiheit einzutreten.

Seitdem kämpfen die "Damen in weiß" auf vielfältige Weise für ihre Anliegen: Sie richten Petitionen an das kubanische Parlament, fordern vom zuständigen Innenministerium Hafterleichterungen für ihre Ehemänner und schreiben an Fidel Castro.

Außerdem wenden sie sich an ausländische Intellektuelle, Politiker, Kirchenvertreter, Journalisten und Diplomaten. Sie demonstrieren in den Straßen Havannas mit Plakaten, auf denen sie die Freilassung ihrer Männer fordern. An jedem 18. eines Monats treffen sie sich zu einem Informationsaustausch.

Wegen dieser Aktivitäten werden sie von der kubanischen Regierung verfolgt.

Die Staatssicherheit wendet alle denkbaren Varianten der Einschüchterung an: Direkte Bedrohung, Angriffe auf die körperliche Unversehrtheit, Hausarrest bei Androhung von Verhaftung, Androhung von Mißhandlungen ihrer Ehemänner, Demonstrationen regimetreuer "Revolutionsverteidiger" vor ihren Häusern, Androhung der Verfolgung ihrer Kinder und sonstiger Verwandter. Ihren inhaftierten Ehemännern wird "zur Strafe" die medizinische Versorgung verweigert. Schwerkriminelle Mitgefangene werden gegen die politischen Gefangenen aufgehetzt und bedrohen diese. Besuchsreisen zu den Häftlingen werden bisweilen willkürlich unterbunden. Auslandsreisen sind ohnehin verboten. Ihre Telefonate werden abgehört.

Mittlerweile haben sich die Haftbedingungen und der Gesundheitszustand der während des so genannten "Schwarzen Frühlings" 2003 Verhafteten extrem verschlechtert. Sie vegetieren in Zellen, die entweder gar keine Beleuchtung haben oder in denen das Licht ständig brennt. Sie sind umgeben von Ratten und jeder Art von Ungeziefer, vor denen sie ihre wenigen Lebensmittel nicht schützen können. Sie schlafen auf dünnen und schmutzigen Matten auf dem Boden. Trinkwasser gibt es bisweilen nur ein bis zwei Stunden in der Woche. Die medizinische Betreuung ist unzureichend. Es gibt keine Zeitungen. Nur im Ausnahmefall und nach gründlicher Zensur dürfen ihnen Bücher überbracht werden. Manchmal werden sogar religiöse Bücher konfisziert.



Die "Damen in weiß" haben folgende internationale Auszeichnungen erhalten:
Menschenrechtspreis "Pedro Luis Boytel" 2004
Menschenrechtspreis der Stiftung Kuba-Amerika 2005
Sacharow-Preis des Europäischen Parlaments 2005
Menschenrechtspreis von Human Rights First 2006

 

 

 

 

 

 






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