09.12.2004 11:55 Uhr

Tag der Menschenrechte/Islam: Todesgefahr für Konvertiten - Kein Recht auf Religionswechsel

IGFM: Weltweite Bedrohung durch religiöse Extremisten - das "Recht auf freien Religionswechsel" wird immer weiter eingeschränkt



Bild: historyofjihad.org

 

Frankfurt/M. (9. Dezember 2004) - Zum Tag der Menschenrechte am morgigen Freitag weist die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte auf die wachsende Bedrohung für Konvertiten hin. Die in Frankfurt ansässige Menschenrechtsgesellschaft sieht das Recht auf freien Religionswechsel als immer weiter eingeschränkt an. Die Wahrnehmung dieses Grundrechtes könne sogar den Tod zur Folge haben. Bedroht seien nicht nur Christen, sondern auch Neumitglieder anderer Religionsgemeinschaften. Die Bedrohung geht von unterschiedlichen religiös-extremistischen Gruppierungen, aber auch von staatlicher Seite aus. Die Täter fühlten sich als gute Muslime, Hindus und Buddhisten, die ihre Religion und kulturelle Identität verteidigen müssten, stellt die IGFM fest.

In Sri Lanka setzen sich seit Frühjahr die aus buddhistischen Mönchen bestehende Minderheitenpartei JHU und der Minister für buddhistische Angelegenheiten für ein Gesetz zur Verhinderung von Religionsübertritten ein. Wachsender religiöser Nationalismus hat seit Anfang 2003 zu über 150 Angriffen auf überwiegend protestantische Gemeinden geführt. In Indien kommt es unter dem Druck von Hindu-Aktivisten immer wieder zu rituellen Rückführungsfeiern von christlichen Konvertiten und Neu-Buddhisten zum Hinduismus. Am 19. September dieses Jahres wurde im ostindischen Bundesstaat Orissa für 75 Christen eine zwangsweise Rückführungszeremonie zum Hinduismus abgehalten. Orissa hat 2003 ein "Anti-Konversions-Gesetz" erlassen, dass Abwerbung und Abkehr vom Hinduismus zum Christentum oder Buddhsmus unter Strafe stellt. In Nepal ist der Übertritt zu einer anderen Religion als dem Hinduismus ebenso wie Mission verboten und kann mit Geld- und Gefängnisstrafen geahndet werden.

In mehreren islamischen Staaten wie Mauretanien, Sudan, Saudi Arabien und Iran steht auf "Abfall vom Islam" die Todesstrafe. Der im September im Iran inhaftierte freikirchliche Pastor Hamid Pourmand, ein vom Islam zum Christentum übergetretener früherer Offizier, schwebt nach IGFM-Einschätzung in Lebensgefahr. In Afghanistan wurden von Ende Juni bis August fünf zum Christentum übergetretene Muslime ermordet. In Malaysia bestätigte im Juli ein Gericht die Verurteilung von vier christlichen Konvertiten aus dem Islam zu einem dreijährigen Einweisung in einem "Rehabilitationszentrum des Glaubens". Ein offizieller Religionswechsel ist für ethnisch-muslimische Malayen nicht möglich.

Das Recht, die eigene Religion frei und ohne Bedrohung wählen zu können, wäre insbesondere in islamischen Staaten eine notwendige Anpassung an die Moderne und die "Universale Erklärung der Menschenrechte" vom 10. Dezember 1948, so Karl Hafen, Geschäftsführender Vorsitzender der IGFM. Ein Vorbild für Religionsfreiheit und gutes Zusammenleben der Religionen ist der säkular ausgerichtete westafrikanische Staat Senegal mit über 90% Muslimen und einer respektierten christlichen Minderheit. Beim EU-Kandidaten Türkei hat sich im Gegensatz zu weiter bestehenden Beschneidungen der Religionsfreiheit die Lage christlicher Konvertiten gebessert. So nimmt in Istanbul der römisch-katholische Bischof Louis Pelatre jährlich öffentlich Konvertiten aus dem Islam in die katholische Kirche auf und im südostlichen Diyarbakir leitet der freikirchliche Pastor Guvener jetzt offiziell eine Gemeinde aus früheren Konvertiten.

 






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