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Mädchen im Iran, zwei Frauen und ein Mann in Nigeria wegen außerehelichem Geschlechtsverkehr zum Tode durch Steinigung verurteilt
 Todesstrafe durch Steinigung: Zhila Izadi (14 J.) im Iran und Hajara Ibrahim (29 J.) in Nigeria
Frankfurt/M. (15. Oktober 2004) - Ein Sharia-Gericht in der Stadt Marivan im Iran hat Anfang Oktober die 14jährige Zhila wegen sexuellem Kontakt mit ihrem 13jährigen Bruder zum Tode durch Steinigung verurteilt. Das Mädchen kann in etwa einem Monat hingerichtet werden, wenn das Urteil nicht aufgehoben wird. Im nordnigerianischen Bundesstaat Bauchi wurden zwei unverheiratete Frauen wegen außerehelichem Geschlechtsverkehr zur Steinigung verurteilt. Der 35jährige Nigerianer Yunusa Rafin-Chiyawa ist derzeit der einzige der IGFM bekannte Fall eines Mannes, der wegen Ehebruchs auf die Vollstreckung der Steinigung wartet. Er hatte sich mit der Ehefrau eines Freundes eingelassen. Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) ruft zum erneuten Einsatz zur Überwindung der "barbarischen Strafen" auf, wozu sie u.a. die im islamischen Strafrecht vorgesehenen Strafen Steinigung, Kreuzigung, Amputation und Prügelstrafen zählt.
Nach Bekanntwerden der Beziehungen zwischen den iranischen Geschwister wurden beide verhaftet. Beide werden in einem Gefängnis festgehalten. Das bereits geborene Kind wurde in ein Kinderheim gegeben. Das Urteil gegen die 14jährige Zhila ist im Iran nicht unumstritten, ein Urteil gegen den 13jährigen Jungen ist bisher nicht bekannt geworden. Viele Iraner zeigen nach Informationen der IGFM Unverständnis für die Härte des Urteils gegen das minderjährige Mädchen. Zwar zählt Inzest laut islamischer Rechtsprechung zu den Verfehlungen, die mit dem Tode zu ahnden sind, aber der Schutz des Kindes ist auch nach Auffassung vieler Iraner ein höheres Gut als die Pflicht zur Vollstreckung der Steinigung.
Die geschiedene 29jährige Nigerianerin Hajara Ibrahim wurde am 5. Oktober 2004 von einem Scharia-Gericht in Lere, Bezirk Tafawa Balewa im Bundesstaat Bauchi zum Tode durch Steinigung verurteilt, weil eine Schwangerschaft bei ihr festgestellt wurde. Das Gericht entließ dagegen mangels Beweises den 35jährigen Dauda Sani, der von der Frau als Vater des ungeborenen Kindes angegeben wurde. Bei der Urteilsverkündigung erklärte der Richter des Scharia-Gerichts, Abubakar Bello, die Angeklagte habe angegeben, mit dem 35jährigen Dauda Sani einige Male Beischlaf gehabt zu haben, nachdem er ihr die Heirat versprochen hatte. Er habe sie dann aber verlassen. Der durch die Schwangerschaft bewiesene außereheliche Geschlechtsverkehr verstoße nach Auffassung des Gerichts gegen das Scharia-Recht, und daher sei eine solche Tat mit dem Tode durch Steinigung zu bestrafen. Die Steinigung solle vollstreckt werden, wenn das Kind abgestillt sei. Der mutmaßliche Vater Dauda Sani dagegen habe die Tat bestritten, er kenne Frau nicht. Der Richter betonte, dass dieses Urteil der Bestätigung durch den Gouverneur Adamu Mu'azu bedürfe. Die 26jährige Daso Adamu, ebenfalls geschieden, wurde bereits am 15. September 2004 von einem Scharia-Gericht in Ningi, ebenfalls im Bundesstaat Bauchi, zur Steinigung verurteilt. Sie wurde beschuldigt, mehrere Male außerehelichen sexuellen Verkehr mit einem 35jährigen Mann gehabt zu haben.
Nach der Lebensrettung der nigerianischen Frauen Safiya Hussaini und Amina Lawal sind diese die ersten wieder bekanntgewordenen Fälle von Steinigungsurteilen gegen nicht verheiratete Frauen in Nigeria. Die IGFM geht aber davon aus, dass es in entlegenen Gebieten weitere Fälle gibt und Steinigungen möglicherweise bereits vollstreckt worden sind.
Die IGFM ruft dazu auf, die Hinrichtung des jungen Mädchens und der anderen Verurteilten zu verhindern, sofort und nachhaltig in der Öffentlichkeit die Aufhebung der Urteile zu verlangen und für die Streichung des Steinigungsparagraphen aus der Scharia-Gesetzgebung im Iran und in Nigeria und allen anderen Staaten, die die Steinigung vorsehen, einzutreten. Die erfolgreiche Lebensrettung der Nigerianerinnen Safiya Hussaini und Amina Lawal sei der Beweis, dass Opfer von Steinigungsurteilen vor der Vollstreckung bewahrt werden können und die Bandbreite einer juristischen Auslegung nach islamischem Recht viele Möglichkeiten biete.
"Einen Menschen wegen Ehebruchs heute mit Steinen zu Tode zu quälen, ist ein Rückfall in die Barbarei, ein Kind hinzurichten, ein schwerstes Verbrechen. Gesetze, die diese Bestrafung vorsehen, müssen geändert werden", unterstrich Karl Hafen, Geschäftsführender Vorsitzender der IGFM.
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