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Weiter kulturelle Unterdrückung und Bedrohung von Christen - Menschenrechtler appellieren an Ministerpräsident Erdogan
Ankara / Frankfurt/Main (22. September 2005) - Vor zwei Jahren, am 23. September 2003 richteten offizielle Vertreter der griechisch-, armenisch- und syrisch-orthodoxen Kirche sowie der katholischen Kirche in der Türkei einen gemeinsamen Brief an den Menschenrechtsausschuss der Türkischen Nationalversammlung. Kurz vor dem geplanten Beginn von EU-Beitritsverhandlungen am 3. Oktober 2005 ist der Brief noch immer unbeantwortet. Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) weist in diesem Zusammenhang auf das Fortbestehen der in diesem Dokument genannten "grundsätzlichen Schwierigkeiten" hin. Ebenfalls vor zwei Jahren ratifizierte die Türkische Republik den 'Pakt für bürgerliche und politische Rechte' der Vereinten Nationen. Die Menschenrechtsgesellschaft stellt fest, dass zwar von der EU geforderte Gesetze geschaffen wurden, aber den politischen Institutionen der Türkischen Republik offenbar die Kraft und der Wille zu deren Durchsetzung fehlten.
Die IGFM nimmt den 23. September 2005 zum Anlass, Unterschriftenlisten und individuelle Appelle von über 3.000 Bundesbürgern an Ministerpräsident Erdogan zu übersenden, in denen die Gleichstellung der Minderheiten gefordert wird. "Wenige Wochen vor dem geplanten Beginn der Beitrittsverhandlungen stellen wir zu unserem Bedauern fest, dass die Religionsfreiheit, ein Kernstück der Menschenrechte, nicht verwirklicht wurde. Innerhalb der vergangenen zwei Jahre können wir keine Verbesserungen feststellen", erklärt dazu Karl Hafen, Geschäftsführender Vorsitzender der IGFM. Im Gegenteil verfestige sich eine Verweigerungshaltung wenn es um die Rückgabe enteigneten Kirchengeländes, die Wiedereröffnung der seit 1971 geschlossenen Priesterseminare auf Halki oder die Anerkennung eines internationalen Status des griechisch-orthodoxen Patriarchates als Ehrenoberhaupt der Weltorthodoxie geht.
Der im Lausanner Vertrag von 1923 verbriefte Rechtsstatus kirchlicher Einrichtungen und Institutionen wird von der Republik Türkei nicht anerkannt. Kirchen können daher weder ein Konto zur Zahlung der Mitarbeiter einrichten, noch ihr Eigentum in Grundbüchern eintragen lassen. Mitarbeiter aus dem europäischen Ausland dürfen nur auf der Basis so genannter Drei-Monats-Visas beschäftigt werden.
Türkische Behörden enteigneten das der griechisch-orthodoxen Kirche gehörende Waisenhaus auf der Insel Büyükada zusammen mit einem spekulativ hoch bewerteten Grundstück. Viele kleine Kirchengemeinden, wie die armenische Üchoran Kirche an der Istikal Caddesi in Istanbul sind auf Immobilien-Einnahmen aus Vermietungen angewiesen. Sie würden und werden von drohenden Enteignungen hart getroffen.
Türkische Regierung muss für gesellschaftliches Umdenken gegenüber den Minderheiten eintreten
Papst Benedikt XVI wurde von der Regierung in Ankara zu einem Türkei-Besuch im Jahr 2006 eingeladen. Dazu IGFM Geschäftsführer Hafen: "Die IGFM erwartet, dass der Einladung eine Beendigung und die Rückgabe oder angemessene Wiedergutmachung der Enteignungen folgen, denen die verschiedenen christlichen Gemeinschaften der Türkei zum Opfer gefallen sind. Ebenso ist die Anerkennung des Ökumenischen Patriarchats in Istanbul längst überfällig. Die Gleichstellung der Christen in der türkischen Gesellschaft und die Verfestigung der Rechtsstellung der Kirchen darf in den zukünftigen EU-Beitrittsverhandlungen nicht hinten angestellt, sondern müssen erstrangig behandelt werden."
Aus Sicht der in Frankfurt ansässigen Menschenrechtsgesellschaft muss damit aber auch ein von der Regierung zu fördernder Prozess des gesellschaftlichen Umdenkens einhergehen. In den Medien werden missionarisch aktive Türken und Nichttürken noch häufig als Spione und Verräter des Landes dargestellt. Freikirchliche Gemeinden wie die in Izmit (östlich von Istanbul) klagen über Drohbriefe und Anrufe, das Land verlassen zu sollen.
Weiterhin Übergriffe auf Christen
Islamistische Übergriffe auf türkische Christen sind keine Seltenheit. So wurde am 6. Juni ein Bombenattentat auf den syrisch-orthodoxen Pfarrer Ibrahim Gök im Tur Abdin (Südost-Türkei) versucht und am 23. Juli in Istanbul ein assyrisch-christliches Ehepaar mit ihren beiden Söhnen aus antichristlicher Haltung in Istanbul überfallen. Die IGFM weist darauf hin, dass das am 1. Juni 2005 in Kraft getretene Reformpaket christliche Versammlungen und Glaubensverbreitung schützen soll.
Anlässlich des 2. Jahrestags der Ratifizierung des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte durch die Türkei am 23. September 2005 appelliert die IGFM zur uneingeschränkten Umsetzung dieses wichtigen UN-Abkommens und erinnert daran, dass die Türkei die in Art. 27 garantierten kulturellen Minderheitenrechte ausdrücklich nicht anerkannt hat. "Außerordentlich bedauerlich" nannte Hafen, "dass unter Geringschätzung der im UN-Pakt garantierten Rechte der türkische Justizminister Cemil Cicek eine im Frühjahr dieses Jahres geplante internationale Historikerkonferenz über den Armeniermord während des 1. Weltkrieges durch heftige Angriffe zu Fall gebracht hatte."
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