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Missbrauch der Blasphemie-Gesetze fordert immer wieder neue Opfer ? mehrere Unschuldige in Todeszellen
 Bischof John Joseph von Faisalabad: Freitod aus Protest gegen den Missbrauch des Blasphemiegesetzes und die Unterdrückung der religiösen Minderheiten in Pakistan. Bild: acpp.org
Frankfurt am Main (5. Mai 2008) ? Vor zehn Jahren, am 6. Mai 1998, erschoss sich Bischof John Joseph von Faisalabad vor dem Gerichtshof der Stadt Sahiwal aus Protest gegen den wiederholten Missbrauch des pakistanischen Blasphemiegesetzes und die Unterdrückung der religiösen Minderheiten in der Islamischen Republik Pakistan. Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) nimmt den zehnten Jahrestag des Fanals zum Anlass, auf den fortgesetzten Missbrauch des Blasphemie-Gesetzes und die zahlreichen unschuldigen Opfer in den Gefängnissen, in Isolierhaft und in Todeszellen aufmerksam zu machen. Gleichzeitig fordert sie die bedingungslose Abschaffung des auf den Tag genau 22 Jahre alten § 295 C des pakistanischen Strafrechts, der für die Beleidigung des Propheten Mohammed die Todesstrafe vorsieht.
Bischof John Josephs Leben stand für einen weitherzigen, entschlossenen Kampf für die Menschenrechte: gegen die Diskriminierung von Nichtmuslimen und Frauen in Rechtsstreitigkeiten, die Ausbeutung von Leibeigenen und Hilfsarbeitern und für die Verständigung zwischen den Religionen. Sein besonderes Augenmerk galt dem offenen Missbrauch der Blasphemie-Gesetze durch radikale Muslime, die z.B. in Nachbarschaftsstreitigkeiten zur Erlangung materieller Vorteile Nichtmuslime und solche, die sich wie die Ahmadiyya bei Strafe nicht Muslime nennen dürfen, wegen Beleidigung des Koran oder des Propheten vor Gericht und für viele Jahre ins Gefängnis brachten. Als der Christ Ayub Masih, der von einem Muslim der Blasphemie beschuldigt worden war, dem er sein Grundstück nicht verkaufen wollte, im anschließenden Verfahren zum Tode verurteilt wurde, wollte Bischof John Joseph mit seinem Freitod ein weltweites Zeichen setzen.
Seit der Einführung des Blasphemiegesetzes im Jahre 1986 wurden bisher mindestens 900 Personen wegen Gotteslästerung angeklagt, wobei der Anteil der Christen deutlich über dem Bevölkerungsanteil von 3 Prozent liegt. Obwohl bisher kein Todesurteil vollstreckt worden ist, wurden mindestens 25 Personen gezielt durch islamische Extremisten getötet. Für sie gilt die Vollstreckung als religiöse Pflicht, selbst dann, wenn außer der Aufnahme der Anzeige in der Polizeistation keine weiteren Nachforschungen stattgefunden hatten und kein Beweis dafür erbracht worden war. Seit Pakistan auch im eigenen Land energischer gegen Fundamentalisten vorgeht, müssen wegen Blasphemie Verurteilte zum eigenen Schutz wegen konkreter Bedrohung von Leib und Leben in Einzelzellen untergebracht werden. Beschuldigte in Untersuchungshaft werden erhebliche Zeit in Haft gehalten, da Verfahren unnötig verschleppt oder einfach nicht beendet werden. Selbst nach Freisprüchen, denen im Regelfall viele Jahre Haft und mehrere Instanzen vorangingen, sind die Beschuldigten von Mord bedroht, müssen untertauchen oder das Land verlassen, um sich und das Leben ihrer Angehörigen nicht zu gefährden. Dank der Vermittlung von Bischof John Joseph haben einige der Blasphemie beschuldigte Christen in Deutschland eine neue Heimat gefunden.
Die IGFM fordert anlässlich des 10. Todestages von Bischof John Joseph erneut die Abschaffung des § 295 C und erinnert beispielhaft an das Todesurteil gegen den 35-jährigen Christen und Familienvater Younis Masih im Mai 2007. Younis Masih, der sich über lautstarke islamische Musik in seiner Nachbarschaft beschwert hatte, befindet sich seitdem in Lahore in einer Todeszelle. Im Sommer 2002 wurden die Christen Anwar Kenneth und Kingri Masih wegen angeblicher Blasphemie zum Tode verurteilt und befinden sich weiterhin unschuldig in Haft. Am 8. April 2008 wurde der 27jährige Hindu-Arbeiter Jagdesh Kumar von Arbeitskollegen wegen angeblich islamkritischer Äußerungen gelyncht. Tatsächlich hatte er sich in ein islamisches Mädchen verliebt.
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